Autor: Papiertiger
« am: 14. März 2019, 21:07:39 »Wäre das dann als Soldat?Das ist die Regel. Der Einsatz erfolgt dabei mit einem Dienstgrad, der der zivilen Besoldungsstufe entspricht.
Man wird meiner Information nach ja nicht militärisch während des Jahres ausgebildet.Die Vorbereitung auf einen solchen Auslandseinsatz beginnt für ungedientes Zivilpersonal (d. h. weder Grundwehrdienst noch FWDL noch SaZ ...) regelmäßig mit der Allgemeinen Soldatischen Ausbildung für ungedientes Zivilpersonal (ASA 1). Dabei handelt es sich um einen derzeit dreiwöchigen Lehrgang, der am ehesten einer sehr abgespeckten Grundausbildung entspricht. Hauptinhalte sind hier Formaldienst, eine Schieß- und eine Erste-Hilfe-Ausbildung. Danach schließen sich weitere Lehrgänge zur konkreten Einsatzvorbereitung an (ASA 2, ELUSA ...).
Zivilpersonal mit militärischen Vordienstzeiten (auch wenn es sich dabei nur um den Grundwehrdienst im Rahmen der Wehrpflicht handelt) überspringt in der Regel die ASA 1 und beginnt direkt mit der ASA 2.
Die Einsteuerung in die und die Koordinierung der Ausbildung erfolgt durch BAPersBw, sobald man aufgrund einer freiwilligen Meldung für einen Einsatz vorgesehen ist. Einige Personalentwicklungskonzepte (mir bisher nur für den gtD und htD bekannt) sehen das Absolvieren der ASA 1 als obligatorisch während der Zeit als Beamter auf Probe vor.
Es gibt darüber hinaus auch Dienstposten, bei denen das Durchlaufen der ASA 1 im Anforderungsprofil festgeschrieben ist. Ob das aber auch Dienstposten im mtD betrifft, entzieht sich meiner Kenntnis.