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Zusammenfassung

Autor: StOPfr
« am: 06. März 2017, 13:52:39 »

Noch viel wichtiger allerdings - und in der bisherigen Diskussion meines Erachtens zu kurz kam: Unsere BS wurden aus Überzeugung zunächst einmal SaZ und erbrachten eine Leistung, die von ihren DV entsprechend so gewürdigt wurde, dass sie insofern doppelt motiviert einen Antrag auf Übernahme zum BS stellten. Diese Motivation, unserem Land als Feldwebel oder Offizier in der Bundeswehr zu dienen, ist doch der treibende Motor, der offenkundig noch nicht einmal in Zeiten des wirklich vorhandenen Beförderungsstaus in den 1980er und 1990er Jahren zu einer erhöhten Fluktuation führte.

Dem stimme ich gern zu. 
Autor: miguhamburg1
« am: 06. März 2017, 08:29:43 »

Ich empfehle, noch einmal die Beiträge von Ralf zu diesem Thema zu lesen. Er beschäftigt sich ja seit geraumer Zeit und aktuell mit diesen Personalthemen. Ich habe es zurückblickend vor vielen Jahren als Dezernatsleiter im alten PersABw erlebt.

Die Personalpolitik der Bundeswehr ist und war immer auf einen Mix zwischen SaZ und BS angelegt, der die Regeneration mit "außendienstverwendbaren" sicherstelte. Das heißt, die Masse der SaZ kehrt nach ggf. gesetzlich möglichen Verlängerungen in das zivile Erwerbsleben zurück und frisch ausgebildete Soldatinnen und Soldaten übernehmen deren Funktion.

Dass jetzt, nachdem erstmals seit über 30 Jahren wieder ein Aufwuchs in der Bundeswehr durchgeführt werden soll, vermehrt Soldaten zum BS übernommen werden, ist schlicht und ergreifend der aktuellen Situation geschuldet.

Das alles steht jedoch überhaupt nicht im Zusammenhang mit den besonderen und allgemeinen Altersgrenzen für Soldaten, Dass die besnderen Altersgrenzen angehoben werden, ist ja nun auch keine aktuelle Erkenntnis, und sie findet ja auch schrittweise seit geraumer Zeit statt. Die allgemeine Altersgrenze für Soldaten von 65 Jahren steht doch überhaupt nicht zur Diskussion, das hat doch der Bundeswehrverband aufs Tapet gebracht, um ein Thema für seine Lobbyarbeit zu kreieren. Und diese allgemeine Altersgrenze für Soldaten ist eine andere, als die für zivile Beamte.

So,  und nun würde ich gerne einmal abgleichen, was aus den bisher als "Weltuntergangsszenarien" allgemein empfundenen Veränderungen bei der Bundeswehr wurde: Im Großen und Ganzen ist die ungeplante und ungewollte Fluktuation bei BS - völlig undabhängig ob Feldwebel oder Offz TrDst - im unteren einstelligen Prozentbereich geblieben. Seit Jahren werden bei den PersFhr zumindest bei den Offz Gespräche mit den Soldaten, die einen Antrag auf Entlassung als BS stellen geführt, um die Gründe für diese weit reichende Entscheidung zu ermitteln, soweit sie nicht bereits im Antrag ersichtlich war. Soweit ich es aus meiner Zeit in Erinnerung habe, waren es häufig persönlich-familiäre Gründe, die zum Antrag führten, etwa dass ein Betrieb oder Geschäft eines erkrankten oder verstorbenen Familienangehörigen übernommen werden sollte. Mitunter gab es auch ein verlockendes Angebot aus der Industrie, das zu diesem Entschluss führte. Und soweit ich es aus Zusammenfassungen des BAPers weiß, spielt das Kündigungsthema "Besondere Altersgrenze" und "Wechsel in ein ziviles Beamtenverhältnis" bei den wenigen "Kündigungen" insgesamt eine völlig untergeordnete Rolle. Dazu wird Ralf deutlich aktueller ausführen können.

Ohne eine Situation schönreden zu wollen: Ich bin im Gegensatz zu einzelnen Kameraden davon überzeugt, dass sich die ungeplanten Austritte von BS auch zukünftig im unteren bis mittleren einstelligen Bereich halten werden. Denn je nach bisheriger Dienstzeit und Verwendung ist das Risiko der finanziellen Schlechterversorgung - spätestens im Ruhestandsalter deutlich vorhanden, wie LwPersFw völlig richtig aus den gesetzlichen Regelungen beschreibt. Und nicht jeder BS ist ledig/ungebunden und kann diesen Schritt in ein anderes Berufsleben frei von finanziellen Verpflichtungen und mit dem Risiko tragen. Noch viel wichtiger allerdings - und in der bisherigen Diskussion meines Erachtens zu kurz kam: Unsere BS wurden aus Überzeugung zunächst einmal SaZ und erbrachten eine Leistung, die von ihren DV entsprechend so gewürdigt wurde, dass sie insofern doppelt motiviert einen Antrag auf Übernahme zum BS stellten. Diese Motivation, unserem Land als Feldwebel oder Offizier in der Bundeswehr zu dienen, ist doch der treibende Motor, der offenkundig noch nicht einmal in Zeiten des wirklich vorhandenen Beförderungsstaus in den 1980er und 1990er Jahren zu einer erhöhten Fluktuation führte.
Autor: funker07
« am: 05. März 2017, 23:25:49 »

Außerdem ist es ein angemessener und aus Fürsorgegesichtspunkten auch notwendiger Ausgleich für die besonderes Belastungen dieses Berufs.
Wenn ich da mal in mein Bataillon gucke, sehe ich wenige, die das (vom Dienstposten her) nötig hätten.
Tätigkeit weitestgehend Innendiest oder vergleichbar, teilweise mal nen Fernmeldetrupp aufbauen, wenig grüne Ausbildung, eher wenige Übungsplätze.
Die Einsatzbelastung ist relativ hoch, allerdings haben wir auch pensionierte BS, die ihren dritten Einsatz als Reservist machen.

Bei den Fallschirmjägern sieht das mit Sicherheit anders aus, allerdings sind die BS-Quoten da auch (zu Recht) niedriger. Auch mit 54 wird wohl kaum noch jemand eine Fallschirmjägergruppe im Angriff führen wollen/können. Deren S3Fw wiederum sollte seinen Dienstposten auch mit 60 noch ausüben können.

Warum sollte ich bereits mit 55 in Pension gehen, wenn zu erwarten ist, dass ich min.85 werde und bestimmt bis 65 noch fit bin?

Um Nachwuchs zu finden sehe ich die frühe Pension auch nur als bedingt geeignet. Die Sicherheit der Pension ist da schon eher was.
Entscheident müssen aber die Zufriedenheit im Dienst und die Rahmenbedingungen (u.A. Vereinbarkeit von Familie und Dienst) sein.
Viele von denen, die wir als Fachpersonal brauchen, stellen gar keinen BS-Antrag, weil die Dienstgestaltung nicht passt.
Autor: 0930
« am: 05. März 2017, 18:44:22 »

Außerdem ist es ein angemessener und aus Fürsorgegesichtspunkten auch notwendiger Ausgleich für die besonderes Belastungen dieses Berufs.

Naja, ich war ja 4 Jahre bei der Bundeswehr (Infanterie) und habe davor auf der Baustelle gearbeitet und ich muss sagen, Baustelle ist ganz klar härter.
Von einem Bürojob bei der Bundeswehr mit 1x im Jahr IGF will ich da erst garnicht reden.

Auslandseinsätze ? Wie wärs mit 6 Monaten Fernmontage...

Es gibt sicherlich Teilbereiche mit besonderen Belastungen (KSK, Kampfschwimmer, EGB usw.) aber allgemein sehe ich die einfach nicht.
Autor: Tasty
« am: 05. März 2017, 18:30:59 »

Ich empfinde die ganze Diskussion um eine Veränderung der Altersgrenzen gerade vor dem Hintergrund des Gesamtpakets "Atraktivitätssteigerung" und "Trendwende Personal" als völlig unverständlich.
Das ist doch erstens inkonsistent zu den sonstigen Zielen und zweitens ein riesiges Eigentor. Gerade der Umstand, zwischen 56 und 61/62 in Pension zu gehen statt wie Beamte und Arbeitnehmer mit 67 ist doch ein wesentlicher Attraktivitätspunkt der Berufssoldaten. Außerdem ist es ein angemessener und aus Fürsorgegesichtspunkten auch notwendiger Ausgleich für die besonderes Belastungen dieses Berufs.

Es mag durchaus Verwendungen geben, in denen Spezialisten (vorwiegend im Innendienst) auch bis z.B. 65 Dienst machen können. Aber dafür müßte dann im Gegenteil ein Anreiz geschaffen werden um hochqualifizierte Spezialisten in Mangelverwendungen ein Verbleiben im Dienst schmackhaft zu machen, wie etwa ein Anwachsen der Pensionsansprüche ggf. auch über die allgemeine Grenze von 71,75% hinaus, flexible Teilzeit- und Telearbeit im Alter usw...
Autor: Andi
« am: 30. Dezember 2016, 00:52:15 »

Deshalb hat das BAPersBw ... schon garnicht bei Personal das die Bw selbst braucht ... einen Grund, von sich aus - aus dienstlichen Gründen - einem Dienstherrenwechsel bei Berufssoldaten zuzustimmen.

Blöderweise hat der Gesetzgeber aber erst 2009 den Absatz 3a geschaffen indem er eben der Bundeswehr jegliches Recht nimmt etwas anderes zu tun, als zuzustimmen: "Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn der Soldat nach Absatz 3 seine Entlassung verlangen könnte."
Dies gilt für alle Fälle in denen eben ein BS Beamter wird/werden kann.

Von daher stellen sich die Fragen nach der Zustimmung gar nicht. Ich weiß nicht wer damals auf die "brilliante" Idee gekommen ist das Soldatengesetz so krass zu ändern, aber es steht nunmal im Gesetz und damit ist die Bundeswehr schlicht und einfach an diese Norm gebunden. Und der Personaler, der hier einen nicht zustimmenden Bescheid an den etwaigen neuen Dienstherren formuliert darf sich vermutlich auch ganz persönlich warm anziehen, denn es geht hier nicht um (offenkundig nicht aktualisierte) bundeswehrinternen Vorschriften, sondern um Individualrechte von Berufssoldaten gemäß Soldatengesetz - und das muss ja jeder Soldat auswendig kennen. ;)

Gruß Andi
Autor: LwPersFw
« am: 28. Dezember 2016, 17:06:13 »

Jeder muss für sich selbst entscheiden was er tut.


Ich kann aber nur dringend empfehlen, sich im konreten Einzelfall zu den dann geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen beraten zu lassen.

Wir bewegen uns vor dem Hintergrund der befohlenen Trendwende Personal.

D.h. für das BAPersBw eine Kehrtwende von 180 Grad.
Nicht mehr Personal abbauen ... sondern verstärkt aufbauen und wenn nötig halten!

Damit ist z.B. das SKStruktAnpG zu 99 % "tot".

Deshalb hat das BAPersBw ... schon garnicht bei Personal das die Bw selbst braucht ... keinen Grund, von sich aus - aus dienstlichen Gründen - einem Dienstherrenwechsel bei Berufssoldaten zuzustimmen.


Das sie einer "Entlassung auf eigenen Antrag" letztlich zustimmen müssen, ist rechtlich nicht einem Dienstherrenwechsel gleichzusetzen.
Denn diese Zustimmung erfolgt ja nur deshalb, weil der BS, bei erfüllen der Bedingungen des Parag 46 Abs 3 Soldatengesetz, entlassen werden muss.


Hier einmal Ausführungen zum aktuellen Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag der den Dienstherrenwechsel regelt.

Man beachte darin u.a. die feine Trennung zwischen BS und SaZ.

Und u.a. auch die Ausführungen zum Punkt "Voraussetzungen"  3.1 bis 3.4

wie:


"Eine Verweigerung der Zustimmung ist nur aus dienstlichen Gründen zulässig. Als dienstliche Gründe kommen beispielsweise in Betracht:

-         Unabkömmlichkeit der Beamtin / des Beamten,

-         Mangelsituation beim bisherigen Dienstherrn in der Laufbahn oder dem Aufgabengebiet der Beamtin / des Beamten."

oder:

" Die Zustimmung gilt als unwiderruflich erteilt, wenn mit Zeitablauf eines Beamten- oder Soldatenverhältnisses auf Zeit ein neues Beamten-, Soldaten- oder Richterverhältnis bei einem anderen Dienstherrn begründet wird."

oder:

"Für eine Versorgungslastenteilung müssen kumulativ folgende drei Voraussetzungen vorliegen:

-         Dienstherrenwechsel nach § 2,

-         Zustimmung des abgebenden Dienstherrn zum Dienstherrenwechsel und

-        keine zeitliche Unterbrechung zwischen dem Ausscheiden beim abgebenden und dem Eintritt beim aufnehmenden Dienstherrn"


https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?menu=0&sg=0&anw_nr=1&gld_nr=%202&ugl_nr=20323&val=16424&ver=0&aufgehoben=N&keyword=&bes_id=16424


Wie ich ja schon sagte... für hoch qualifizierte Kameraden (Ärzte, "IT-Nerds"  ;) ) wird es immer gute Lösungen geben.

Wer aber nicht in diese Gruppe fällt...und dies ist die Masse der BS... sollte nicht übereilt handeln und sich ganz allein auf die für seinen Einzelfall geltenden rechtlichen Vorgaben stützen.


+ Wie erfolgt der rechtliche Übergang in meinem Einzelfall ?
+ Mit welcher Besoldungsgruppe werde ich eingestellt ?
+ Ergeben sich daraus finanzielle monatliche Einbußen ? Wie hoch ? Wie lange ?
+ Wie gestaltet sich danach die Beförderung ?
+ Wie lange muss ich dort dienen ? Bis 62 ? Bis 67 ? Will ich das ?
+ Erhalte ich freie Heilfürsorge oder muss ich z.B. 50 % private KV monatlich bezahlen  ?


Autor: Andi
« am: 27. Dezember 2016, 21:13:28 »

Das ist wiedermal ein Bereich in dem zwar viel geschrieben steht, in dem die exekutive Umsetzung aber schlicht nicht stattfindet.
Autor: Papierberg
« am: 27. Dezember 2016, 20:55:18 »

BAAINBw ist natürlich ein Bereich, bei dem die Anwendung der Vorschrift im Vergleich zu anderen Dienststellen häufiger zum Tragen kommt. Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Fällen aus anderen Aufgabengebieten. Die Palette an Anschlusstätigkeiten mit Bezug zur letzten oder vorletzten dienstlichen Aufgabe ist überraschend groß.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 27. Dezember 2016, 18:50:50 »

Und mit Blick auf die mögliche Perspektive eines "Seitenwechsels" zur Industrie unter Mitnahme von Amtswissen aus dem ehemaligen Arbeitsgebiet beim Dienstherrn sei auf § 20a Soldatengesetz und die dort normierte Anzeigepflicht hingewiesen.
Sofern BAAINBw okay, ansonsten ist in keinem mir bekannten Fall - und das sind eine Menge - ein Hemmnis dadurch entstanden.


Autor: Niederbayer
« am: 27. Dezember 2016, 14:53:31 »

Ich fände es toll, wenn gerade für ausscheidende Zeitoffiziere im höheren Dienst Perspektiven geschaffen werden würden.
Nicht alle Offiziere erfüllen die Eingangsvorraussetzungen für den Höheren Dienst.

Einen Masterabschluss? Dann hier für dich:

Ich fände es toll, wenn gerade für ausscheidende Zeitoffiziere, die die Eignungsvoraussetzungen für den höheren Dienst erfüllen, Perspektiven im höheren Dienst geschaffen werden würden.
Autor: Papierberg
« am: 26. Dezember 2016, 17:03:42 »

Und mit Blick auf die mögliche Perspektive eines "Seitenwechsels" zur Industrie unter Mitnahme von Amtswissen aus dem ehemaligen Arbeitsgebiet beim Dienstherrn sei auf § 20a Soldatengesetz und die dort normierte Anzeigepflicht hingewiesen.
Autor: CIRK
« am: 26. Dezember 2016, 12:38:37 »

Ich fände es toll, wenn gerade für ausscheidende Zeitoffiziere im höheren Dienst Perspektiven geschaffen werden würden.
Nicht alle Offiziere erfüllen die Eingangsvorraussetzungen für den Höheren Dienst.
Autor: Niederbayer
« am: 26. Dezember 2016, 11:38:28 »

Sehr interessante Diskussion auf jeden Fall.
Ich fände es toll, wenn gerade für ausscheidende Zeitoffiziere im höheren Dienst Perspektiven geschaffen werden würden.
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