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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Bordsicherungssoldat (Doorgunner): Nur eine Verwendung für die Mannschaften?  (Gelesen 13750 mal)

Mike Brisket

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@ Klaus:

Weniger ... Mann nehme die Einsatzbelastung des "Doorgunners" - und stellt diese neben die im Einsatz befindlichen CH53 - ausgebildete Soldaten gibt es also weniger als Hubschrauber ...

(Für mich hat das was vom Scharfschützen / KSK Wunsch).

Deswegen wird ja auch händeringend gesucht!
30 DP waren es Anfang des Jahres die es zu besetzen galt.
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KlausP

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Ja, Mannschaften. Aber keine Feldwebel
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mike Brisket

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Ja, Mannschaften. Aber keine Feldwebel

Das ist mir schon klar!
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Neugaa

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Gut, dann wäre das mit der Laufbahn schon mal meinerseits geklärt!  ;) Recht herzlichen Dank!

Welche Bezeichnung/Kennziffer wäre dies denn auf dem Verwendungsausweis? (BordSichSdt TaktO)
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Ralf

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X502 oder 503.
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Ralf

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Neugaa

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Ich melde mich mal wieder zurück mit einer erneuten Frage zum Thema Doorgunner,

die Bewerber müssen doch zur Begutachtung auf Wehrfliegerverwendungsfähigkeit 3 (WFV 3) geprüft werden - das ist ist doch korrekt, richtig?

Wenn ja, gibt es im Netz die passende ZDv dafür zum nachlesen? Nach meiner Suche stieß ich bei Google nur auf Ergebnisse mit der ZDv 46/6, welche aber nicht als Dokument lesbar ist, sondern nur in einer Archivliste aufgelistet ist. Ist diese ZDv veraltet oder aktuell?

MkG,
Neugaa
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Ralf

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Antw:Bordsicherungssoldat (Doorgunner): Nur eine Verwendung für die Msch?
« Antwort #22 am: 18. September 2017, 05:34:27 »

Ja das ist korrekt.
Die Wehrfliegerverwendungsfähigkeit ist im Zentralerlass A1-831/0-4008 geregelt.
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Neugaa

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Antw:Bordsicherungssoldat (Doorgunner): Nur eine Verwendung für die Msch?
« Antwort #23 am: 20. September 2017, 16:04:45 »

Ja das ist korrekt.
Die Wehrfliegerverwendungsfähigkeit ist im Zentralerlass A1-831/0-4008 geregelt.

Gibt es im Netz dazu irgendeine Information zu dem Ablauf der Untersuchung, wo man sehen kann was geprüft wird, bzw. was Ausschlussgründe wären?
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FoxtrotUniform

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Nein, sofern mit Netz das IntERnet gemeint ist.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)
 

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