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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fotos machen erlaubt?  (Gelesen 15794 mal)

Andi

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #60 am: 06. Oktober 2017, 21:50:23 »

Es ist doch völlig unnötig das Endgerät zu vernichten.

Lesen bildet: Die Zerstörung des Speichermediums ist vorgeschrieben!
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SDW

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #61 am: 08. Oktober 2017, 12:46:28 »

Lesen bildet: Die Zerstörung des Speichermediums ist vorgeschrieben!

Ich bemühe nochmal das Zitat von FU, mit eigener Unterstreichung:
§ 28 Vernichtung von VS

(5) VS auf Datenträgern sind mittels vom BSI dafür zugelassener Produkte zu löschen. Sofern keine
zugelassenen Produkte verfügbar sind, können bis zu deren Bereitstellung handelsübliche, für den Zweck der
sicheren Löschung entwickelte Produkte verwendet werden. Ist die sichere Löschung elektronisch nicht möglich

(z.B. wegen Defekts), so sind die Datenträger physikalisch so zu zerstören, dass eine Rekonstruktion der
enthaltenen Information nicht möglich ist.
Ob die sichere Löschung nicht möglich ist, ist weder in der Einschätzung des OvWa, noch des DV oder sonst einer nicht entsprechend ausgebildeten Person.
Diese packt das Ding einfach in eine Metallkiste und gibt es an entsprechende Stellen weiter.

Mal ganz abgesehen davon, dass wir in diesem ganzen Thread noch nie von VS geredet haben. Das setzt ja erstmal voraus, dass entsprechende Informationen auf das Smartphone gelangt sind, was auch erstmal geprüft werden muss.

Hier wird's dann richtig spannend. Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass eine Person VS fotographiert oder anderweitig auf das nicht dienstliche Smartphone lädt, hab ich evtl sogar einen Anhaltspunkt für Spionage. Eine "automatische" Zerstörung des Smartphones wäre dann Beweismittelvernichtung bei einer möglicherweise gravierenden Straftat, nach meiner Einschätzung. Andi, das ist dein Fachgebiet, korrigier mich mal.
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Andi

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #62 am: 08. Oktober 2017, 14:44:18 »

Nein, ich werde mich nicht laufend wiederholen, nur weil du offenbar das hier bisher geschriebene nicht begriffen hast oder zu faul bist in die Vorschrift zu schauen.
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MMG-2.0

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #63 am: 08. Oktober 2017, 15:17:18 »

Es ist doch völlig unnötig das Endgerät zu vernichten.

Lesen bildet: Die Zerstörung des Speichermediums ist vorgeschrieben!
Was anders hat keiner behauptet, aber mit ein bisschen Weitsicht könnte in absehbarer Zeit ein umdenken stattfinden.
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Merowig

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #64 am: 10. Oktober 2017, 17:58:09 »

Geloeschte Daten lassen sich wiederherstellen, Wipen ist orgfaeltiger aber auch keine Garantie soweit ich mich erinnere.
Sicherste Methode bleibt die Zerstoerung des Mediums.



Zum Thema Armee und Fotos in Russland
https://www.welt.de/politik/ausland/article169493171/Warum-Moskau-Angst-vor-Selfies-hat.html
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Fortuna audaces iuvat

HeinzH.

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #65 am: 12. Oktober 2022, 15:33:26 »

Moin moin,
da mein Sohn nach seinem Abi 2023 und vor einem Studium fünfzehn Monate FWD* absolvieren wird interessiert mich das Thema "Fotos machen erlaubt?" sehr. Ich habe diesen Thread komplett durchgelesen und bin aus zwei Gründen erstaunt...
-weil das Thema "Fotografieren" während meiner vier Jahre (1968-1972) Dienstzeit als SAZ bei den Marinefliegern sehr "liberal" gehandhabt wurde.
-weil die in diesem Thread aufgezeigten recht restrikive  Vorschriften zum Thema "Fotografieren bei der Bundeswehr" im Gegensatz zu den social Media Guidelines https://www.bundeswehr.de/de/social-media-guidelines-bundeswehr der Bundeswehr selbst zu stehen scheinen. Es wäre schön, wenn mich die "Wissenden" diesbezüglich aufklären würden  :)
Gruß aus Münster,
HeinzH.

*Wenn es klappt als Späher.
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Andi

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #66 am: 12. Oktober 2022, 16:04:02 »

-weil das Thema "Fotografieren" während meiner vier Jahre (1968-1972) Dienstzeit als SAZ bei den Marinefliegern sehr "liberal" gehandhabt wurde.

Ich kriege auch nicht immer einen Strafzettel, wenn ich falsch parke - vielen ist das sogar egal...

-weil die in diesem Thread aufgezeigten recht restrikive  Vorschriften zum Thema "Fotografieren bei der Bundeswehr" im Gegensatz zu den social Media Guidelines https://www.bundeswehr.de/de/social-media-guidelines-bundeswehr der Bundeswehr selbst zu stehen scheinen.

Wo ist da der Widerspruch? Zitat:

"Wie sieht es mit Fotos/Videos innerhalb militärischer Sicherheitsbereiche aus?
Hier gelten die einschlägigen Vorschriften und standortbezogenen Bestimmungen. Die Regelungen zum pauschalen Film- und Fotografierverbot innerhalb geschlossener militärischer Anlagen werden derzeit allerdings überarbeitet. Informieren Sie sich diesbezüglich regelmäßig bei Ihrem zuständigen Sicherheitsoffizier."

Ich wage angesichts der "Zeitenwende" allerdings die Mutmaßung, dass sich nicht viel im Sinne einer Liberalisierung ändern wird. Die Ukraine hat in den letzten Monaten übrigens durch professionelle Social-Media-Nutzung und Auswertung (und Gespräche mit russischen Soldaten unter Legende über Social-Media) sehr viele Zielinformationen für die eigene Artillerie und Luftwaffe generieren können, die dann entsprechend erfolgreich in Angriffen umgesetzt wurden.

Und spätestens seit der "Zeitenwende" muss auch klar sein, dass der §109g StGB Sicherheitsgefährdendes Abbilden kein Überbleibsel des kalten Krieges ist und im Zeitalter des massiven Digitalisierung und Sozialer-Medien um so schneller und einfacher tatbestandlich erfüllbar wird.

Gruß Andi
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