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Autor Thema: Zivilangestellte bei der Bundeswehr  (Gelesen 3044 mal)

Christina_V

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  • Beiträge: 22
Zivilangestellte bei der Bundeswehr
« am: 09. Mai 2017, 21:18:41 »

Hallo,
Wie jeder weiss sind auch zivile Mitarbeiter bei der Bundeswehr beschäftigt

Meine Frage dazu:

Wie ist das Bewerbungsverfahren? Auch für z.b körperlich oder geistig behinderte? Z.b beim Bwdlz.
Wo werden sie beschäftigt etc? Werden sie gefördert?Welche Arbeitsverträge gibt es für diese Mitarbeiter?

Wäre schön wenn ich zu diesem thema einige informationen bekomme falls sich jemand auskennt.
Gespeichert

Papierberg

  • Gast
Antw:Zivilangestellte bei der Bundeswehr
« Antwort #1 am: 10. Mai 2017, 09:29:09 »

Wenn Sie sich auf eine konkret ausgeschriebene Stelle bewerben, finden Sie dort auch Hinweise zu Kontaktdaten für Ihre Bewerbung. Ansonsten besteht kein gesondertes Bewerbungsverfahren bzw. spezielle Arbeitsverträge eigens für schwerbehinderte Menschen, deren Ansprüche und Benachteiligungsverbote sind gesetzlich geregelt. Und selbstverständlich wird auf die Belange dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rücksicht genommen. Zum einen sind Bewerbungen von Schwerbehinderten ausdrücklich erwünscht (der Bund - respektive der öffentliche Dienst - ist einer der wenigen Arbeitgeber in Deutschland, die schwerbehinderte Menschen in der Regel vorbehaltlos einstellen, in der freien Wirtschaft zahlt man lieber eine Abgabe und beschäftigt dafür kaum bis wenige schwerbehinderte Mitarbeiter/innen), zum anderen sind - im Falle einer Einstellung - die besonderen Belange Schwerbehinderter in einem speziellen Fürsorgeerlass für die Dienststellen geregelt.
Die Art der Beschäftigung richtet sich grundsätzlich - wie bei jedem anderen Bewerber auch - nach der beruflichen Qualifikation sowie der für die Anforderungen der Tätigkeit erforderlichen Eignung und Befähigung. So besteht mit Blick auf die Schwerbehinderteneigenschaft zum Beispiel kein grundlegendes Problem, einen gehbehinderten Menschen im Bereich des Sprachendienstes oder bei der Abrechnung finanzieller Dienstleistungen zu beschäftigen. Je nach Einschränkung können mit Hilfe der Integrationsämter auch Arbeitsplätze auf die speziellen Anforderungen eines Mitarbeiters/einer MItarbeiterin gestaltet werden.
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