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Autor Thema: Freiwillig gesetzliche Versicherung, was darf berechnet werden ?  (Gelesen 5181 mal)

gojomo

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Moin,

habe folgendes Problem.

Meine Frau war die letzten 3 Jahre Hausfrau und freiwillig gesetzlich versichert. Weil sie in der Zeit gar keine Einkünfte hatte, wurde die Hälfte meiner Besoldungsbezüge
zur Beitragsberechnung herangezogen.

Vor kurzem ist meine Frau als Beamtin eingestellt worden. Leider ist eine private KV nicht möglich und so bleibt nur weiterhin die freiwillig gesetzliche KV.

Da meine Frau aber deutlich weniger verdient als ich hatten wir schon mit einer Beitragssenkung gerechnet. Heute kam der Bescheid und wir sind erstmal geschockt :

Jetzt werden beide Gehälter als "Familieneinkünfte" zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Ein satter Aufschlag ist die Folge.

Im Bescheid steht, dass dies so üblich ist wenn der Ehepartner des/der Versicherungsnehmers weder gesetzlich noch privat versichert ist.

Als Soldat erhalte ich bekannterweise unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Darüberhinaus habe ich auch eine Anwartschaft bei
einer privaten Versicherung.

Würde dies als private Krankenversicherung zählen ? Ist die Berechnung durch die Krankenkasse so zulässig ?

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ulli76

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Antw:Freiwillig gesetzliche Versicherung, was darf berechnet werden ?
« Antwort #1 am: 04. November 2016, 15:28:35 »

Habt ihr mal mit eurem KK-Sachbearbeiter gesprochen? Hat der überhaupt auf dem Schirm, dass du nicht über diese Versicherung mitversichert bist?
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LwPersFw

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Antw:Freiwillig gesetzliche Versicherung, was darf berechnet werden ?
« Antwort #2 am: 04. November 2016, 15:34:07 »

Folgendes ohne Anspruch auf 100%tige Aktuallität...

Ich empfehle z.B. die Nachfrage bei einem Versicherungsspezialisten der Verbraucherzentralen.

Bei freiwilligen Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung wird die Berechnung des Beitrags entsprechend
§ 240 SGB V durch die vom GKV-Spitzenverband erlassenen „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ geregelt. 

Gemäß diesen Verfahrensgrundsätzen sind zur Beitragsbemessung grundsätzlich alle Einnahmen und Geldmittel,
die für den Lebensunterhalt verbraucht werden können ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung heranzuziehen.

Hierbei gibt es für Mitglieder, deren Ehegatte nicht in der gesetzlichen KV ist, die Besonderheit, dass dessen Einkünfte
 dann ebenfalls zur Berechnung des Beitrags herangezogen werden können, wenn die Einnahmen des Mitglieds
selbst die halbe Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten

In diesen Fällen werden zunächst einmal die Einkünfte der Ehegatten addiert und danach die Gesamtsumme halbiert.
Übersteigt dieser Betrag die halbe Beitragsbemessungsgrenze wird diese zur Berechnung, ansonsten der tatsächliche
Betrag, herangezogen.

Durch das Bundessozialgericht wurde dies für rechtmäßig erklärt: 

„"Die Satzungsbestimmung der Beklagten zu 1 ist rechtmäßig. Sie entspricht § 240 Abs. 1 SGB V, wonach bei der der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder in der Satzung sicherzustellen ist, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds berücksichtigt. Dabei ist es zulässig, bei freiwilligen Mitgliedern auch die höheren Einnahmen des nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehegatten heranzuziehen und zwar auch dann, wenn der freiwillig Versicherte eigene Einnahmen hat (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 1990, 12 RK 11/89). " 
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justice005

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Antw:Freiwillig gesetzliche Versicherung, was darf berechnet werden ?
« Antwort #3 am: 05. November 2016, 07:33:24 »

Zitat
Vor kurzem ist meine Frau als Beamtin eingestellt worden. Leider ist eine private KV nicht möglich

Das ist schlichtweg falsch.

Als Beamtin hat Deine Frau Beihilfeansprüche, dass heißt ein Teil der Krankheitskosten übernimmt sowieso der Staat.

Die rechtlichen Kosten, also den Teil, den der Staat nicht übernimmt, kann und muss durch eine private Versicherung abgeschlossen werden. Da es den Versicherungszwang gibt, ist jede private Versicherung verpflichtet, einen sogenannten Basistarif anzubieten, der nicht abgelehnt werden kann.

Wie kommen Sie denn darauf, dass eine private KV nicht möglich sei?

Freiwillig gesetzlich versichert ist in jedem Fall das übelste, was man machen kann. Die Tarife sind regelmäßig geradezu absurd astronomisch.


Beispiel aus meinem eigenen Freundeskreis:

Er:  Beamter, privat versichert
Sie: Angestellte, gesetzlich versichert.

Kind sollte ursprünglich bei der Frau mitversichert werden. Die gesetzliche KV lehnte eine Mitversicherung ab, weil der Ehemann ein geringfügig höheres Einkommen hatte und bot eine freiwillige gesetzliche Versicherung für knapp 800 Euro (!!) im Monat an. Die beiden haben schallend gelacht.

Lösung: Das Kind ist jetzt privat versichert in einem 20%-Tarif für 50,- Euro im Monat. Den Rest zahlt die Beihilfe bzw. der Staat.
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LwPersFw

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Antw:Freiwillig gesetzliche Versicherung, was darf berechnet werden ?
« Antwort #4 am: 05. November 2016, 08:26:40 »

um Justice zu ergänzen...

http://www.der-pkv-basistarif.de/
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Papierberg

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Antw:Freiwillig gesetzliche Versicherung, was darf berechnet werden ?
« Antwort #5 am: 05. November 2016, 09:40:43 »

Die Auskunft zum Versicherungszwang sehe ich auch so.

Ich empfehle Ihnen eine Kontaktaufnahme mit dem für Sie örtlich zuständigen Sozialdienst der Bundeswehr. Problemstellungen wie von Ihnen beschrieben sind dort in der Sozialberatung quasi an der Tagesordnung. Sie erhalten dort eine qualifizierte sozialversicherungsrechtliche Bewertung UND man wird Ihre Familie bei Bedarf auch durch Kontaktaufnahme mit der KV und/oder sogar durch Begleitung bei persönlicher Vorsprache unterstützen.
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gojomo

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Antw:Freiwillig gesetzliche Versicherung, was darf berechnet werden ?
« Antwort #6 am: 06. November 2016, 22:48:49 »

Vielen Dank für die weiteren Tipps.

Klar wäre eine PKV im Basistarif möglich. Allerdings wäre der monatliche Beitrag jetzt sogar gleich mit der erhöhung in der freiwillig gesetzlichen. Ausserdem müssten wir dann unsere Tochter auch privat im Beihilfetarif versichern was ja auch je nach Versicherung ca. 80€ im Monat kostet.

Eine kostenlose Familienversicherung wäre dann nicht mehr möglich.

Dadurch wäre diese Option sogar teurer als die freiwillig gesetzliche Versicherung jetzt.

Die monatlichen kosten halten sich sozusagen "noch im Rahmen" 

Ich finde es bloß nicht angemessen dass ich als Soldat die solidargemeinschaft der GKV versicherten in diesem Umfang mittrage ohne selbst versichert zu sein.

Den Tipp mit dem sozialdienst werde ich beherzigen, vielen Dank!

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LwPersFw

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Antw:Freiwillig gesetzliche Versicherung, was darf berechnet werden ?
« Antwort #7 am: 07. November 2016, 07:27:33 »


Ich finde es bloß nicht angemessen dass ich als Soldat die solidargemeinschaft der GKV versicherten in diesem Umfang mittrage ohne selbst versichert zu sein.

Den Tipp mit dem sozialdienst werde ich beherzigen, vielen Dank!

Gesendet von meinem D5803 mit Tapatalk

Wenn es Ihnen nur darum geht... können Sie sich den Weg sparen... wie ich ja oben zitierte... ist dies höchstrichterliche
Rechtsprechung... und somit aus der Sicht der KV korrekt.

Die Frage ist also nicht ob... sondern nur... hat die KV richtig gerechnet.


Im Link auch ein erklärendes Dokument.

Unter dem Text dort ... die erste PDF

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp
« Letzte Änderung: 07. November 2016, 07:54:16 von LwPersFw »
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Antw:Freiwillig gesetzliche Versicherung, was darf berechnet werden ?
« Antwort #8 am: 07. November 2016, 08:56:41 »

Immer wieder schön - die Solidargemeinschaft nutzen wollen (Kinder und Vorerkrankung), aber den gesetzlich vorgesehenen Beitrag (obwohl preiswerter als PKV Basistarif) nicht zahlen wollen.
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justice005

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Antw:Freiwillig gesetzliche Versicherung, was darf berechnet werden ?
« Antwort #9 am: 07. November 2016, 17:18:02 »

Ich bin trotzdem immernoch von der Rechnung überrascht. Das kann eigentlich nicht sein, dass ein Basistarif der PKV teurer ist als eine freiwillige gesetzliche Versicherung.

Wieviel Prozent Beihilfeanspruch hat die Ehefrau und wieviel Prozent Beihilfeanspruch hat ein Kind?
In welchem Bundesland ist die Frau Beamtin?


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LwPersFw

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Antw:Freiwillig gesetzliche Versicherung, was darf berechnet werden ?
« Antwort #10 am: 07. November 2016, 20:15:12 »

Der Beitrag Basistarif 2016 bei 50 % Beihilfeanspruch liegt bei 328,41 €.
Als Beamtin hat die Ehefrau einen eigenen Beihilfeanspruch von 50 %.


Der Beitrag der GKV bei

Höchstbetrag für Ehegatteneinstufung   14 % + Zusatzbeitrag   

Bemessungsgrundlage : 2118,75 €

KV-Beitrag   296,63 €

PflegeV     49,79 €

Gesamt          346,42 €


Wenn hier also ... auf Grund der Einkommenssituation Ehefrau/Ehemann ... der o.g. Höchstbetrag zur Anwendung kommt... ist der Unterschied wirklich nicht groß... vor allem da bei der GKV das Kind im Beitrag enthalten ist...
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Antw:Freiwillig gesetzliche Versicherung, was darf berechnet werden ?
« Antwort #11 am: 07. November 2016, 20:53:52 »

Justice berät ja schon grenzwertig bei juristischen Themen, dass er nun auch noch KV Themen "bearbeitet ", hat mich auch überrascht.
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gojomo

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Antw:Freiwillig gesetzliche Versicherung, was darf berechnet werden ?
« Antwort #12 am: 08. November 2016, 10:28:05 »

Immer wieder schön - die Solidargemeinschaft nutzen wollen (Kinder und Vorerkrankung), aber den gesetzlich vorgesehenen Beitrag (obwohl preiswerter als PKV Basistarif) nicht zahlen wollen.

Klar ist das meckern auf hohem Niveau, von "nicht zahlen wollen" war aber nie die Rede, sondern davon die Solidargemeinschaft in diesem Umfang mitzutragen. Wären wir nicht verheiratet oder würde meine Frau einen Job mit gesetzlicher Pflichtversicherung haben, wäre der Beitrag nur ein Bruchteil dessen was jetzt auferlegt wird. Hätte, wäre, könnte...

Als Soldat kann ich von dieser Solidargemeinschaft weder profitieren (mein Kind würde ich sehr gerne mit 80% Beihilfe des Bundes privat versichern) noch diese aufgrund truppenärztlicher Versorgung belasten und dennoch wird mein Gehalt zur Beitragsberechnung herangezogen.

@justice005

Meine Frau erhält nur Anwärterbezüge und hätte 50% Beihilfeanspruch.

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