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Zusammenfassung

Autor: Dagobert
« am: 26. August 2019, 14:54:49 »

Nein, ich habe keine offensichtlichen Einstellungshindernisse. Ich will eine berufsnahe Verwendung in der Feldwebellaufbahn und wenn das nicht klappt dann action. Aber Spezialkräfte? Ich bin doch nicht wahnsinnig.

Danke für eure hilfreichen Antworten.
Autor: BSG1966
« am: 25. August 2019, 15:27:09 »

Medizinische Unterlagen bei der medizinischen Untersuchung. Die Bewerbung wird nicht von einem Arzt gelesen und alle anderen gehen Ihre körperlichen Gebrechen nichts an.

Klar, wenn Sie offensichtliche Einstellungshindernisse haben à la "ich nehme 12 verschiedene Medikamente um einigermaßen halbwegs den Weg vom Bett zur Couch und zurück zu schaffen, habe ich eine Chance bei den Kampfschwimmern?", dann KÖNNEN Sie das angeben, um das Prozedere auch für sich abzukürzen. Aber verpflichtet sind Sie dazu nicht.
Autor: KillBurn93
« am: 25. August 2019, 15:25:19 »

Erst bei der ärztlichen Untersuchung.
Autor: Dagobert
« am: 25. August 2019, 15:11:31 »

Dank der Forensuche, weiß ich dass sich meine Unterlagen bezüglich Ersatzdienst in der Akte befinden müssten. So kann ich mir das Rauskramen sparen.

Wie ist das mit medizinischen Unterlagen? Direkt mit der Bewerbung oder erst bei der medizinischen Untersuchung?
Autor: Dagobert
« am: 17. August 2019, 16:40:08 »

Erfahrungsgemäß weiß ich, dass ich vom Karrierecenter eine Mail zurück bekomme mit der Telefonnummer zwecks Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch. Außerdem habe ich mittlerweile schon mit 4 Beratern gesprochen. Dafür können aber die Berater nix, der Kontakt mit der Bundeswehr verlief stets korrekt.
Autor: Rekrut84
« am: 15. August 2019, 18:28:18 »

@Rekrut84

Telefonisch geht nicht. Müsste also nochmal einen Beratungstermin vereinbaren. Trotzdem Danke für den Ratschlag.

Kurios. Schreib doch eine Mail mit der Schilderung deiner Frage und bitte um Rückruf.
Autor: Dagobert
« am: 15. August 2019, 16:50:04 »

@Rekrut84

Telefonisch geht nicht. Müsste also nochmal einen Beratungstermin vereinbaren. Trotzdem Danke für den Ratschlag.

Autor: Rekrut84
« am: 15. August 2019, 09:37:44 »

@dagobert

Einfach beim Berater anrufen und nachfragen wie du das mit dem Ersatzdienst handhaben sollst.
Autor: Dagobert
« am: 14. August 2019, 17:31:18 »

Hallöchen liebes Forum,

der ganze Papierkram gestaltet sich bei mir ein bisschen schwierig.
Wie das nun mal passieren kann mit ehemaligen Arbeitgebern, hat die Übersendung geforderter Nachweise zeitlich nicht hingehauen, was leider eine Terminabsage bei der Bewerbungsabgabesetelle zur Folge hatte. Das erstmal nur am Rande erwähnt.

Die Form meiner Unterlagen ist aus pragmatischen Gründen sehr verschieden. Meine Arbeitsnachweise bestehen aus Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen (beides in zensierter Form aus rechtlichen Gründen), Kündigungen, Arbeitszeugnisse und Zweizeilern. Im Prinzip alles verwertbare Belege für die Überprüfung meines beruflichen Werdegangs. Die Arbeitszeugnisse, die für meinen verwertbaren Beruf relevant sind liegen jedenfalls vor. Ist dieses Vorgehen akzeptabel?

Dann hätte ich noch eine Frage, zu den Nachweisen über meinen Ersatzdienst den ich vorzeitig beendet habe. Beim Beratungsgespräch kam das nicht zu Sprache, weil ich das nicht mehr auf den Schirm hatte. Dementsprechend steht das nicht auf der Liste, die der Berater mir mitgegeben hat. Soll ich jetzt streng nach Vorgabe gehen oder eigenmächtig die Unterlagen ergänzen?

Ich habe noch ein paar andere Fragen. Aber immer mit der Ruhe. Step by step.
Autor: Sync
« am: 18. März 2016, 10:17:10 »

Hallo IHr,

also bei mir hatte es nicht gereicht. Ich habe dann noch bei der Rentenversicherung angerufen und die haben mir eine Liste geschickt. An Hand derer konnte ich dann meine alten Arbeitgeber kontaktieren und Arbeitszeugnisse einholen.

Zum schluss hatte ich einen 4 Seitigen schriftlichen Lebenslauf vor zu weisen.

Rentenversicherung krieg ich nicht ans Telefon. Würde zusätzlich eine Auflistung der Krankenversicherung reichen?
Autor: Cybééx
« am: 18. März 2016, 08:31:48 »

Hallo IHr,

also bei mir hatte es nicht gereicht. Ich habe dann noch bei der Rentenversicherung angerufen und die haben mir eine Liste geschickt. An Hand derer konnte ich dann meine alten Arbeitgeber kontaktieren und Arbeitszeugnisse einholen.

Zum schluss hatte ich einen 4 Seitigen schriftlichen Lebenslauf vor zu weisen.

Autor: MiraC
« am: 17. März 2016, 19:53:21 »

Für den reinen Nachweis reicht das. Du bekommst dann aber keine Vorerfahrung etc angerechnet.
Das beste sind IMHO Arbeitszeugnisse.
Autor: Sync
« am: 17. März 2016, 17:45:56 »

Hallo,

man soll lückenlose Beschäftigung nachweisen - durch Arbeitsverträge.

Ist es auch in Ordnung, diese lückenlose Beschäftigung durch z.B. den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nachzuweisen?

Dort steht auch eindeutig die entsprechende Firma, meine Daten sowie das Eintrittsdatum drauf.

Es enthält also im Prinzip die selben Daten.
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