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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 11. Juli 2019, 22:42:08 »

Zu diesem Thema empfehle ich die grundsätzlichen Erläuterungen des BVerwG in folgendem Urteil zur SAZV:

BVerwG 1 WB 12.17 vom 31.01.2018

Anwendung der Soldatenarbeitszeitverordnung auf Soldaten in deutschen Bundeswehrdienststellen im Ausland

Leitsätze:

1. Gelten für bestimmte Gruppen von Soldaten in einer deutschen Dienststelle der Bundeswehr im Ausland auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen spezielle Vorschriften zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, gehen diese Regelungen dem nationalen Soldatenarbeitszeitrecht in § 30c Abs. 1 SG vor.

2. Soweit die völkerrechtlichen Vereinbarungen für die Anordnung von Mehrarbeit und deren Ausgleich keine Regelungen treffen, gelten die nationalen soldatenarbeitszeitrechtlichen Bestimmungen des § 30c Abs. 2 SG und der Soldatenarbeitszeitverordnung.

https://www.bverwg.de/310118B1WB12.17.0



Vor allem dies ist zu beachten:

"Die Bestimmungen des Delegationserlasses zu § 1 SAZV (auf Seite 2):
 
"Besondere arbeitszeitrechtliche Bestimmungen in diesem Sinne gelten insbesondere immer dann, wenn deutsche Soldatinnen und Soldaten aus den Befehlsstrukturen deutscher Streitkräfte herausgelöst sind, weil sie in zivile Dienststellen der Bundeswehrverwaltung, andere Geschäftsbereiche oder zivile Unternehmen kommandiert oder versetzt sind, als Austauschsoldatinnen oder Austauschsoldaten in anderen Streitkräften Dienst leisten oder inter- bzw. multinationalen Stäben angehören.

In all diesen Fällen gilt ausschließlich das Arbeitszeitregime der aufnehmenden Stelle. 

Auf den Dienst-/Standort der inter- bzw. multinationalen Stäbe, im Inland oder im Ausland, kommt es für die Geltung besonderer arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen nicht an. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten müssen diesen Stäben lediglich angehören." 
Autor: KlausP
« am: 11. Juli 2019, 21:05:49 »

Zitat
Wenn du mir deine Adresse schickst kann ich dir gerne morgen unser Formular zusenden.

Per PN geht nicht, weil Sie hier nicht registriert sind.
Autor: Allesnurgetrollt
« am: 11. Juli 2019, 20:52:46 »

Evtl. sollten einige hier mal anfangen aufzuhören davon auszugehen dass überall immer
alles nach Vorschrift läuft.

Wir müssen unsere Arbeitszeit ebenfalls selbst eintragen inkl. Mehrarbeitszeiten - und ich bin nicht im Ausland.

Wenn du mir deine Adresse schickst kann ich dir gerne morgen unser Formular zusenden.

Autor: Andi
« am: 09. Juli 2019, 10:32:44 »

Okay, dann reden wir also von einer Dienststelle im Ausland an der Auslandsdienstbezüge gezahlt werden. Also eine Dienststelle deren Angehörige grundsätzlich nicht der SAZV unterliegen und deren Angehörige keinen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung haben. Damit ist das AZE-Toll natürlich raus.

Ich empfehle mal Kontakt mit der vorgesetzten Dienststelle aufzunehmen, bzw. mal bei "Schwesterdienststellen" bei der NATO anzufragen, wie die das machen.

Wichtig: Du darfst nicht einfach in selbst erstellten Dateien PersDat verarbeiten, solche Listen müssen immer über den S1-Strang genehmigt werden.

Gruß Andi
Autor: Rms
« am: 09. Juli 2019, 10:00:29 »

@Rms: Das heißt deine Dienststelle gehört nicht den Streitkräften an?
Sehr wohl nur bei der NATO ist alles etwas anders. Mein Dissziplinarvorgesetzter ist zb in einem anderen Land stationiert als ich...


Gruß
Autor: Andi
« am: 09. Juli 2019, 08:51:05 »

@Rms: Das heißt deine Dienststelle gehört nicht den Streitkräften an?
Autor: Rms
« am: 09. Juli 2019, 08:20:01 »

Mehrarbeit muss angeordnet werden und wird dann über das Arbeitszeiterfassungstool genau abgerechnet. Ein zusätzliches Programm brauchst Du dafür nicht.
Das Arbeitszeiterfassungstool gibt es bei uns nicht und wird es auch in naher Zukunft nicht geben. Das muss noch alles manuell gemacht warden. Darum frage ich.


Gruß
Autor: Al Terego
« am: 08. Juli 2019, 23:16:08 »

Mehrarbeit muss angeordnet werden und wird dann über das Arbeitszeiterfassungstool genau abgerechnet. Ein zusätzliches Programm brauchst Du dafür nicht.
Autor: Rms
« am: 08. Juli 2019, 16:15:25 »

Hallo,

ich bin auf der Suche nach einem Dienstzeiterfassungsprogramm zum berechnen der Mehrarbeit. Ich hatte mal eine Excel Tabelle die den erworbenenen Dienstzeitausgleich berechnete. So etwas bräuchte ich in der aktuellsten Fassung. Kann mir jemand so etwas zukommen lassen?

Gruß
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