Allerdings ist eine Bewerbung erst möglich, wenn alle Voraussetzungen (deutscher Staatsbürger) vorliegen - und die Bearbeitung der Bewerbung dauert in aller Regel ein paar Monate.
Daher wird ggf. praktisch tatsächlich so ein Zeitraum zu berücksichtigen sein.
Nicht, dass ich Ihre Hochzeitsplanungen in irgendeiner Weise stören möchte, aber ... da war noch was :
Es ist nicht so, dass man heute deutscher Staatsbürger wird und morgen stellt einen die Bundeswehr ein! Ich glaube, da muss, wenn ich mich richtig erinnere!- ein Jahr dazwischen liegen! Bitte korrigieren, wenn ich da falsch gewickelt sein sollte !
Beamtenverhältnis setzt ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft voraus, wobei es da wohl Ausnahmen für EU-Bürger gibt. Als Kanadier fällt er aber da trotzdem definitiv raus. Als bloßer Angestellter dürfte die nicht-europäische Staatsbürgerschaft kein Problem sein.
Heiraten, damit die Staatsbürgerschaft bekommen, dann zur Bundeswehr gehen. Nach 13 Jahren Beziehung könnte man einen solchen Schritt durchaus in Erwägung ziehen...
So ist es, die deutsche Staatsbürgerschaft ist nach aktueller Rechtslage Voraussetzung für die Begründung eines Soldatenverhältnisses durch die Bundesrepublik Deutschland.