Autor: Griffin
« am: 03. Dezember 2019, 00:04:40 »Meine These einmal dahingestellt – auch wenn ich sie für durchaus belastbar halte, da sie nicht zuletzt von einschlägigen Akteuren (auch Juristen) beider Parteien gestützt/ getragen wird. Aber nun genug hierzu.
Ein schöner Beleg dafür, dass die Welt eben nicht schwarz/weiss ist und immer wieder in einem Kompromiss aus Objektivität und Subjektivität gefunden werden muss, ist doch die Vielzahl an anhängigen und bereits hierzu geführten Klageverfahren – und das ist auch gut so (m. M. n.).
Nun aber zu meiner heutigen Frage/n:
Finden besagte Nachuntersuchungen grundsätzlich auf/ in Aktenlage statt oder wird bei den Betroffenen stets eine erneute Präsenzbegutachtung notwendig?
Rechtsgrundlagen und Weisungen hierzu existieren mit Bestimmtheit; könnt ihr diese benennen?
Vielen Dank vorab!