MadMax112, erstens bin ich Arzt und zweitens entdecke ich hier schon wieder ein Versäumnis, dieses Mal von "Superho" selbst!
Nach Beginn der Wehrüberwachung sind Sie VERPFLICHTET, jede signifikante Änderung Ihres Gesundheitszustandes dem wehrüberwachenden Kreiswehrersatzamt mitzuteilen! Haben Sie das getan? Haben Sie Ihre behandelnsden Ärzte von der Schweigepflicht entbunden? Wurden Sie erneut gemustert? Die Antwort auf alle diese frage ist sehr wahrscheinlich ein ganz klares "Nein!".
Fakt ist, dass der Kollege, der Sie einstellt und bei dem Sie mit der Forderung nach diesem medikament aufschlagen, schlagartig abstehende Nackenhaare bekommt und sehr wahrscheinlich sofort ein DU-Verfahren gegen Sie einleitet bzw. Sie im Rahmen der Einstellungsuntersuchung untauglich schreibt!