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Bahnberechtigungsausweis in der Freizeit benutzen?

Begonnen von LoRd, 15. Januar 2005, 18:23:43

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LoRd

Kann mir irgendwer sagen, wie jetzt die wirkliche Regelung dafür ist?
Wenn man mit seinem Bahnberechtigungsausweis auf der angegebenen Strecke fährt, ist es doch prinzipiell egal zu welcher Uhrzeit oder?
Denn woher weiß der "freundliche Bahnmensch" wohin man gerade unterwegs ist....

Ähnliches hab ich auch schon von mehreren Kameraden gehört und dachte es sogar aus der Unterweisung in Erinnerung zu haben.
Dass es offiziell nur für Dienstfahrten gedacht ist, ist mir auch klar, aber wie ist bei sowas allgemein die Handhabe?

Langer Rede kurzer Sinn -  ich war gestern nacht (nicht dienstlich) auf meiner BW Strecke unterwegs und hab jetzt so nen schicken Schwarzfahrer Zettel über 40,- in der Tasche. Polizei war zum Schluss dann auch dabei und die meinten, dass sie da auch nix sagen könnten und es sich ja dann klären würde ob das ok war oder nicht.
Da die Kontrolleure ziemlich unfreundlich waren und sich auch einiges geleistet haben (zwischendurch einfach mit meinem Perso weggerannt um jmd zu verfolgen, uns gedroht sie könnten notfalls dann auch einfach mehrere Kollegen als Zeugen beiholen, die bezeugen, dass ich gesagt hätte ich fahre nicht zum Dienst etc etc), würde ich nun gern mal wissen , wie weit ich mich da eurer Meinung nach aus dem Fenster lehnen kann.

Lohnt es sich, sich deswegen beim Spieß zu beschweren? (Wobei der laut dem Bahnmenschen eh Bescheid kriegt...)
Schriftliche Beschwerde über die Kontrolleure an Verkehrsverbund?
Einfach zum Schalter gehn und die 7 Euro Bearbeitungsgebühr für vergessene Fahrkarte zahlen? (Hab ich schonmal gemacht, als ich genau den gleichen Wisch gekriegt habe, wo ich meinen BW-Ausweis vergessen hatte)
Oder lieber doch die vollen 40 Euro zahlen?

Danke...

Piet

Kenn ich, das Problem.  ;)

Offiziell ist der Ausweis nur für Familienheimfahrten, also vom oder zum Dienst, das ist schon richtig. Die Kontrolleure haben aber nie die Gewissheit, ob dem nicht so ist. Ich bin ca. 10 mal privat mit dem Ausweis gefahren, und es hat nie jemand etwas gesagt, nur einmal "Wo sind denn Ihre Sachen?"...daraufhin meinte ich, ich hätte in der Kaserne was vergessen und meine Kampftragetasche am Bhf eingeschlossen...ob er das geglaubt hat, weiß ich nicht.

Wenn Du den Spieß auf Deiner Seite hast, kannst Du ne Geschichte liefern,die so ähnlich abläuft. Haben die explizit gesagt, dass sie dir die dienstliche Heimfahrt nicht glauben, und aus welchen genauen Gründen?

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

LoRd

Naja, es war nach 0 Uhr, wir hatten jeder ein Bier dabei und es war die Richtung zur Kaserne, nicht nach hause....  ;)
Bin auch schon öfter mit dem Ding gefahren, aber halt nicht so spät.
Ja, sie haben das expilizit gesagt, aber ohne Begründung (die ja eigentlich auch offensichtlich war)
Wobei einem ja andererseits niemand vorschreibt, Gepäck mitzunehmen, im Zug nichts zu trinken oder zu einer bestimmten Zeit zu fahren..

Ich weiß jetzt halt nicht wie das Spieß-technisch aussieht, weil ich erst seit einer Woche in meiner Stammeinheit bin und den guten Mann logischerweise noch nicht so gut kenne. Was hab ich zu erwarten, wenn er sich nicht auf meine Seite stellt?
Die 40 Euro + Fön und gut isses oder?

Lidius

Ich kenn mich da auch nicht so wirklich aus (bin allerdings auch nie anders als vom dienst - zum dienst bahngefahren).

Auf jeden Fall beim Spieß melden, bevor er es schriftlich mitgeteilt bekommt.

Und im Zweifelsfall kann man eigentlich immer behaupten auf dem Weg zur Kaserne zu sein (wer verbietet es einem ein Bier auf dem Weg dahin zu trinken, vorallem am Wochenende?). Aber sprich erstmal mit deinem Spieß. Fön kann es natürlich geben, aber vielleicht ist er ja auch verständnisvoll, kann man nie sagen. Ob das ganze jetzt auch ein Vergehen ist, was disziplinar ahndbar ist, weiß ich allerdings nicht.

wadenbeisser

#4
Zitat von: LoRd am 15. Januar 2005, 18:23:43
Kann mir irgendwer sagen, wie jetzt die wirkliche Regelung dafür ist?
Wenn man mit seinem Bahnberechtigungsausweis auf der angegebenen Strecke fährt, ist es doch prinzipiell egal zu welcher Uhrzeit oder?

RICHTIG!

ZitatLohnt es sich, sich deswegen beim Spieß zu beschweren? (Wobei der laut dem Bahnmenschen eh Bescheid kriegt...)
Schriftliche Beschwerde über die Kontrolleure an Verkehrsverbund?
Beschwerden sind immer an den Disziplinarvorgestzten gerichtet, Bechwerden über die "Bahnmenschen" würden aber mangels dienstlichem Hintergrund als unzulässig abgelehnt werden.

ZitatEinfach zum Schalter gehn und die 7 Euro Bearbeitungsgebühr für vergessene Fahrkarte zahlen? (Hab ich schonmal gemacht, als ich genau den gleichen Wisch gekriegt habe, wo ich meinen BW-Ausweis vergessen hatte)
Oder lieber doch die vollen 40 Euro zahlen?

Abwarten und Teetrinken...
"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."

LoRd

[quote="wadenbeisser]
Beschwerden sind immer an den Disziplinarvorgestzten gerichtet, Bechwerden über die "Bahnmenschen" würden aber mangels dienstlichem Hintergrund als unzulässig abgelehnt werden.
Zitat

Okok, falsch formuliert.. Meinte natürlich keine Wehrbeschwerde in dem Sinn, sondern zum Spieß gehn und ma hören was der dazu sagt. Werd ich am Montag auf jeden Fall mal machen.

Dawn

Wenn dir jemand da nen Ding draus drehen möchte könnte es gut Ärger geben. Fakt ist, das Ding ist nur für dienstliche Fahrten, nachprüfbar ist das zwar schwer, aber wenn man um 1h nachts an einem Samstag ohne dienstliches Gepäck in Diskoklamotten vielleicht mit Perle im Arm Bahn fährt, wird es schon schwer sein denen klar zu machen, dass es um den Weg zum Dienst ging.
Nach ganz oberflächlichem Nachdenken hast du dich immerhin mglw. wegen § 263 StGB (Betrug) bzw. § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) strafbar gemacht. Da jetzt die große Welle zu machen halte ich mithin für nur bedingt geschickt. Grundsätzlich ist das Verhalten sowohl strafrechtlich als auch dadurch disziplinar ahnndbar (AFAIK), also zahl das Geld, meld das ganze dem Spieß und hoff, dass es das damit war.


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