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Meldung gemäß § 204 Sozalgesetzbuch über den "Beginn" ..

Begonnen von Logge., 25. Juni 2012, 14:25:01

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Logge.

Hallo zusammen,

wie Ihr im Betreff lesen könnt, geht es um das Dokument "Meldung gemäß § 204 Sozialgesetzbuch (SGB) V* über den Beginn der Teilnahme am Freiwilligen Wehrdienst".

Ich hab folgende Situation: In ca. 3 Wochen bin ich mit meiner Ausbildung fertig und melde mich von dort an bis zu meinem Dienstantritt 01.10.2012 arbeitslos.

So, nun stellt sich die Frage wem und vorallem wann muss ich das Dokument aushändigen? Meinen jetzigen Arbeitgeber geht das nichts mehr an, oder?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und Danke schon mal im Voraus.

Gruß Logge.

Tommie

Diese beiden Zettel (Beginn und Beendigung des Wehrdienstes) sind ein Relikt aus der Zeit, als man die Meldungen an die Sozialversicherungen noch schriftlich gemacht hat! Im Prinzip können Sie die beiden Teile ungestreift in die Tonne treten ;) !

Begründung: Wenn Sie sich, wie bereits angekündigt, bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend melden und von dort Leistungen beziehen, meldet die Arbeitsagentur den Leistungsbezug (Beginn und später auch das Ende!) an Ihre Krankenversicherung. Diese Meldung geschieht im rahmen eines Datenträgeraustausches auf digitalem Wege, so dass diese beiden Blätter nicht benötigt werden.

Wozu ich Ihnen jedoch rate, ist bei Ihrer Krankenkasse mit der Aufforderung zum Dienstantritt kurz vorbei zu gehen und den Herrschaften dort eine Kopie zu hinterlassen und damit auch gleich offiziell den Wehrdienst dort kundzutun. Damit vermeiden Sie ein Anschreiben Ihrer Krankenkasse, dass das Arbeitsamt Sie zum ... abgemeldet hat und die Frage, wie es jetzt wohl weiter gehen soll.

Logge.

Also sozusagen noch nicht ganz auf dem neuesten Stand. ;)

Auf jeden Fall danke für die Info! Den Nachweis über den Dienstantritt sollte sich ja auch per Post schicken lassen, so spar ich mir den Weg zur KK.

Tommie

#3
Jo, ein formloses Anschreiben an die Krankenkasse über den Wehrdienstbeginn zum ... zusammen mit einer Kopie der Aufforderung zum Dienstantritt reicht per Post vollkommen aus! Und wenn Sie es ganz korrekt machen wollen, dann geben Sie das oben erwähnte Formblatt, das Sie im Prinzip nicht brauchen, bei der Arbeitsagentur als Ihrem "derzeitigen Arbeitgeber" ab, die werfen es dann selbst weg und melden auf digitalem Wege :D !

Logge.

Dann bevorzug ich doch mal die Post ;). Das Formblatt kann ich ja dann bei der Agentur für Arbeit abgeben, wenn ich mich arbeitssuchend melde.

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