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KFZ zulassen -> Wohnsitz -> Kaserne

Begonnen von Motorbikefreak, 16. September 2012, 20:50:17

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Motorbikefreak

Guten Abend,

da ich in wenigen Monaten nach Bad Reichenhall zur Gebirgstruppe versetzt werde, wollte ich fragen, wie es eigentlich mit der Zulassung eines privaten PKW aussieht. Bis jetzt habe ich noch kein Fahrzeug auf meinen Namen angemeldet, aber da ich mir während meiner Dienstzeit in Bayern (komme aus Niedersachsen ;)) ein anderes Auto kaufen muss, werde ich dieses auch auf meinen Namen anmelden.

Die Frage ist für mich jetzt nur, welcher Wohnsitz dann bei der Zulassung akzeptiert wird... gilt dann der Standort meiner Kaserne in Bad Reichenhall oder mein zuletzt gemeldeter Wohnsitz in Niedersachsen? Ich meine es wäre dann von den Kennzeichen her natürlich schon ein Unterschied und ich wollte hier diesbezüglich nach euren Erfahrungen und Vorschlägen fragen.

Zur Info: Ich plane nicht mir neben meiner Unterkunft in der Kaserne noch einen festen Wohnsitz in Bayern zuzulegen.

gez.
Motorbikefreak

wolverine

Nach § 9 Abs. 1 BGB ist der Wohnsitz des Soldaten der Standort; es ist sich also hier zu melden. Nach § 46 Abs. 2 S. 1 FZV ist das KFZ am Wohnsitz zu melden, bei mehreren Wohnsitzen am melderexchtlichen Erstwohnsitz.
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