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Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?

Begonnen von mischaaa72, 24. Januar 2013, 19:49:59

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mischaaa72

Hallo,
2010 bin ich wegen trunkeheit im verkehr (0,7%) zu einer geld strafe (500€) verurteilt worden. Diese woche habe ich mich bei der Bundeswehr beworben in den Laufbahnen des Feldwebel sowie des Mannschafters und nartürlich meine verurteilung angegeben. Mein Wehrdienstberater meinte das ich die voraussetzungen erfülle meine Chance zum Einstellungstest eingeladen zu werden auf 98% steigen das einzigste was dem entgegen stehen würde wäre halt die trunkenheits fahrt. Was meint ihr wie meine Chancen stehen ????

Tommie

Die Forumsglaskugel ist gerade in der Inst und die alte Frau mit der Warze auf der Nase hat schon Feierabend ;D !

Daher komme ich hier als "Prophet für Arme" mal ganz steil aus der Sonne und behaupte: Irgendwo zwischen NULL und 100 % ;) !

Andi

Kann dir keiner sagen.
Da das ganze 2010 war würde ich mir aber nicht all zu große Sorgen machen (sofern seit dem nichts mehr in dieser Richtung vorgekommen ist). Die Bearbeitung der Bewerbung wird aber sicherlich etwas Zeit in Anspruch nehmen, da sicherlich ein Rechtsberater der Bundeswehr Einblick in die Fallakten von damals nehmen wird.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

justice005

Zitat2010 bin ich wegen trunkeheit im verkehr (0,7%) zu einer geld strafe (500€) verurteilt worden.

Ich bezweifle, dass du wirklich wegen einer Straftat verurteilt worden bist. 0,7 Promille sind - sofern kein Unfall passiert - keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.

Da der Bußgeldkatalog für diese Ordnungswidrigkeit auch rein zufällig ein Bußgeld von 500,- Euro vorsieht, behaupte ich mal, dass du überhaupt nicht verurteilt worden bist, sondern sozusagen nur ein "Knöllchen" bezahlt hast.

Sofern das stimmt, solltest du deine Angabe bei der Bewerbung schnellstmöglich ändern. Vorher solltest du natürlich anhand deiner Unterlagen von damals die Sache nochmal überprüfen.



mischaaa72

Ja das hast du recht und es wurde als ordnungswiedrigkeit angesehen.Ich habe das ganze einer Rechtsanwältin vorgezeigt welche dan meinte das ich dies trotzdem reinschreiben soll beziehungweise im bewerbungsbogen steht ob man rechtskräftig verurteilt worden ist da ich deswegen auch vorgericht war.

Was ich noch fragen wollte einem bekannten von mir ist dies fast genauso passiert nur 2009 mit 0,8 promille und er wurde 2012 wieder wegen einer trunkenheitsfahrt mit 1,3 promille verurteilt zu 800 euro und hat dieses sprich die geldbuße bei der bewerbung die er noch zahlen muss nicht angegeben sowie nur die erste trunkenheitsfahrt wie sehen seine chancen aus genommen zu werden ??? Er hat sich als mannschafter beworben.

F_K

Meine Einschätzung:

(sofern beim zweiten Mal Straftat und er dieses nicht angegeben hat):

Versuchter Einstellungsbetrug - der AUFFLIEGEN wird - damit ist eine Einstellung ausgeschlossen.
(bei einer Angabe hätte er wenigstens eine kleine Chance gehabt - VERTAN).


F_K

Ja, und?

Es sind alle offenen und abgeschlossenen Verfahren anzugeben. Das hat er NICHT gemacht.

justice005

ZitatIch habe das ganze einer Rechtsanwältin vorgezeigt welche dan meinte das ich dies trotzdem reinschreiben soll beziehungweise im bewerbungsbogen steht ob man rechtskräftig verurteilt worden ist da ich deswegen auch vorgericht war.

Das war eine eklatante Falschberatung, die ich geradezu skandalös finde. Wende dich umgehend an deinen Wehrdienstberater und stelle das richtig. Sage ihm, dass du nicht wegen einer Straftat verurteilt wurdest, sondern du das versehentlich mit einer Ordnungswidrigkeit verwechselt hast. Auch Ordnungswidrigkeiten können sich vor Gericht einfinden, das heißt aber noch lange nicht, dass man wegen einer Straftat verurteilt wurde.

Bei deinem Bekannten ist die Sache schlimmer. Er hätte nicht die erste, sondern die zweite Trunkenheitsfahrt angeben müssen, denn das war tatsächlich eine Straftat. Er hat auch keine Geldbuße, sondern eine Geldstrafe bezahlt, was ein riesengroßer Unterschied ist. Wenn er diese Verurteilung nicht angibt, begeht er einen Einstellungsbetrug.



mischaaa72

Leider ist meine Bewerbung schon am Dienstag verschickt worden  :'( Kann man da noch etwas machen ??

mischaaa72

Achja der Wherdienstberater meinte auch zu mir das es sein kann das der rechtsberater sich die bewerbung nur ansieht das liest und keine akte anfordert

justice005

ZitatVersuchter Einstellungsbetrug - der AUFFLIEGEN wird - damit ist eine Einstellung ausgeschlossen.
(bei einer Angabe hätte er wenigstens eine kleine Chance gehabt - VERTAN).

Das ist nicht richtig. Solange das Bewerbungsverfahren noch läuft, sollte der Bekannte des Fragestellers sich beim Wehrdienstberater melden und ihm mitteilen, dass er sich geirrt hat und seine Angaben korrigieren möchte. Da er ja eine bloße Ordnungswidrigkeit - die er nicht hätte angeben müssen - freiwillig angegeben hat, ist eine solche nachträgliche Korrektur auch glaubhaft. Es ist natürlich sodann auch kein versuchter Einstellungsbetrug.

ZitatEs sind alle offenen und abgeschlossenen Verfahren anzugeben. Das hat er NICHT gemacht.

Wieder so eine stumpfe Parole, die von keinerlei Sachkenntnis getrübt ist. Es geht hierbei um Strafverfahren, nicht um bloße Ordnungswidrigkeiten. Falsch Parken muss ich beispielsweise nicht angeben, auch wenn ich noch auf das Knöllchen warte.


@ F_K:

Auch zum Thema "Versuch" und "Rücktritt vom Versuch" empfehle ich Weiterbildung. Google mal die Begriffe wie "Versuch, Rücktritt vom Versuch, unmittelbares Ansetzen zum Versuch" und was da so die tatbestandlichen Voraussetzungen sind.

justice005

ZitatAchja der Wherdienstberater meinte auch zu mir das es sein kann das der rechtsberater sich die bewerbung nur ansieht das liest und keine akte anfordert

Das ist gut möglich. Trotzdem solltest du schnellstmöglich mitteilen, dass es nur eine Ordnungswidrigkeit war.


mischaaa72

Ok dan werde ich morgen meinen Wehrdienstberater anrufen und ihm das melden ist es möglich die Bewerbung nocheinmal zurück schicken zulassen oder sonst irgendwie von jemanden korriegieren zulassen da mein wehrdienstberater die bewerbung schon weg geschickt hat

justice005

Keine Ahnung, das wird dir der Wehrdienstberater aber sicher erklären können... ;)


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