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Musterung

Begonnen von Misahe, 23. August 2013, 16:08:18

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Misahe

Hi zusammen hab da ma ne frage.

Und zwar bin ich 24 Jahre musste damals also noch zur BW Musterung weil es Pflicht war.
Wurde damals T2 gemustert.
Dann Kahm die Psychologische Untersuchung da fängt mein Problem an habe dem nur Mist erzählt dass ich ja ausgemustert werde dass habe ich auch geschafft jetzt möchte ich aber zum Bund kann mir das alte Gutachten jetzt zum Verhängnis werden.

Schon mal danke   

Snake_tde

**such kram.....**

Ich find gerade die Kristallkugel nicht, aber was heißt zum Verhängnis werden?
Natürlich wird man Sie, falls Sie sich bewerben und Sie zur Eignungsuntersuchung eingeladen werden, befragen was denn da los war und wieso jetzt dieser Sinneswandel. Ab diesem Punkt sollte schon eine vernünftige Argumentation kommen.

Alles andere können wir hier alle fröhlich raten, aber was wirklich rumkommt oder ob es wirklich gefragt wird steht in den Sternen und kann erst beantwortet werden wenn Sie bei der EFU sind.

Ich hoffe dies beantwortet Ihre Frage

KlausP

ZitatWurde damals T2 gemustert.

Das beisst sich mit dem:

Zitathabe dem nur Mist erzählt dass ich ja ausgemustert werde dass habe ich auch geschafft

Sie sind also mindestens T 4, wenn nicht T 5. Damit sind Sie "(vorübergehend) nicht wehrdienstfähig". Jetzt müssen Sie die Bundeswehr erstmal überzeugen, dass die damals zur Ausmusterung führende Erkrankung nicht mehr vorliegt. Da Sie die ja nur herbeigelogen haben - viel Spaß bei Ihrem Antrag auf Nachmusterung und, falls Sie "T 2" werden, viel Spaß beim Gespräch mit dem Psychologen bei der Eignungfeststellung.

Ach ja, überlegen Sie sich schon mal einen neuen Thread-Titel, weil dieser so bald gerschlossen werden dürfte ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

Dieser Thread ist wegen des dürftigen Betreffs dicht!
Melde einen umfassenderen Themenvorschlag an einen Mod oder Admin und wir werden sehen was sich machen lässt...   ;)
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