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Aufgaben wider der Verwendung

Begonnen von markus1986, 16. Oktober 2013, 18:36:57

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markus1986

Hallo,

wie lange ist es zulässig Soldaten für Arbeiten einzuteilen die nicht ihrer Verwendung entsprechen?
Bis wann dient es den dienstlichen Zweck und ab wann ist es Schikane?

LG Markus


markus1986

Zitat von: mailman am 16. Oktober 2013, 18:39:58
Um was geht es denn genau?

Ich bin Infanterist und als habe eine Spezialisierung als Präzisionsschütze(G28). Habe alle schriftlichen Tests in meiner Einheit als Bester bestanden und bin sehr sportlich. Bin bisher nie mit meinen Vorgesetzten aneinander geraten. Doch seit ich eine verbale Auseinandersetzung mit einem Stuffz hatte(die zu meinen Gunsten entschieden wurde) seh ich keine Sonne mehr.

Ob als Papiersortierer, Möbelpacker oder Tellerwäscher. Es war quasi alles schon dabei. Mir wurde auch schon angedroht, sollte ich mich nicht bessern würde ich nur noch mit solchen Aufgaben betreut, da man mir nicht mehr zutrauen könne. Ich weiß, dass es Leute gibt die auch die Teller waschen müssen, denn von alleine werden sie nicht sauber. Allerdings sehe ich das "persönlich" als Schikane und verschwendung wertvoller Steuergelder. Oder mach ich mir zu viele Gedanken. Ich zweifel langsam echt an mir selber.

dunstig

Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, dann schreiben Sie eine Beschwerde.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Lidius

Wie passt eigentlich das "nie mit Vorgesetzten aneinander geraten"-sein mit der schriftlichen Ausarbeitung zusammen, die nicht mal ne Woche her ist?

Du wärst übrigens auch nicht der erste Mannschafter der nach einer Weile solche Probleme hat. Ich hatte auch Soldaten die nachdem sie HG wurden auch etwas abgehoben sind uns sich für manche Tätigkeiten zu fein waren. Aber das gehört halt alles zu der Laufbahn dazu. Ich will dir hier auch gar nicht vorwerfen das du abgehoben wärst, die meisten merken das nämlich selber gar nicht. Aber der Verdacht liegt halt nahe, wenn du laut heutiger Aussage nie Probleme mit Vorgesetzen hattest (von dem StUffz mal abgesehen), aber vor nicht mal einer Woche noch ne Ausarbeitung schreiben durftest und der Grund für die Ausarbeitung erhärtet meinen Verdacht da noch mehr.

Wenn du dich komplett unterfordert siehst, dann bewerb dich halt für ne höhere Laufbahn. Das war doch ursprünglich sowieso dein Ziel. Ausserdem kann ein ruhiges offenes Gespräch mit Vorgesetzen auch helfen.

Ralf

Hast du denn schon mal das Gespräch mit deinem Disziplinarvorgesetzten oder Spieß gesucht und ihm deine Sichtweise mitgeteilt?
Als erstes sucht man ja das Gespräch.
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Flexscan

Vllt ist ja Hände in den Hosentaschen seine neue Spezialisierung  ;D
MkG Flex
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wolverine

Mag die aktuelle Situation etwas damit zu tun haben, dass es mit dem Laufbahnwechsel nichts geworden ist, wie es schon vor über einem Jahr prophezeit wurde?
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KlausP

Zitat von: markus1986 am 16. Oktober 2013, 18:36:57
Hallo,

wie lange ist es zulässig Soldaten für Arbeiten einzuteilen die nicht ihrer Verwendung entsprechen?
Bis wann dient es den dienstlichen Zweck und ab wann ist es Schikane?

LG Markus

Ganz einfach: Mannschafter sind "angelernte Hilfsarbeiter", die für eine bestimmte einfache Tätigkeit ausgebildet werden. Wenn für diese Tätigkeit momentan keine "Beschäftigung" möglich ist, kann der Vorgesetzte sie eben zu anderen "artfremden" Tätogkeiten einsetzen. Wenn also der ausgebildete Scharfschütze im Moment in der Ausbildung seiner (Teil)Einheit nicht entsprechend seiner Spezialisierung eingesetzt werden kann, weil die (Teil)Einheit z.B. in der Grundausbildung gebunden ist, wird er alle anfallenden anderen Tätigkeiten ausführen. Und womit wird er das tun? Richtig: mit Recht. Wenn Sie also darauf keinen Bock haben, ziehen Sie die Konsequenzen, stellen einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung und suchen sich einen neuen Arbeitgeber.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Es gibt keinen Rechtsanspruch für Soldaten mit einer bestimmten ATN, nur für Aufgaben eingesetzt zu werden, die sie persönlich als ihrer ATN würdig und angemessen befinden. Das dürfte soweit klar sein.
Weiterhin kann ein Soldat auch jederzeit für Tätigkeiten eingesetzt werden, die seiner (ursprünglichen, bisherigen...) ATN völlig fremd sind. Eine Versetzung in eine andere Einheit bedeutet oft nichts anderes. Auch hier hat der Soldat kein "Recht auf Sniper", wenn der Dienstherr eben sagt "Ab Morgen bist Du Fernmelder!". Auch dies dürfte einleuchten.

Unabhängig davon gibt es natürlich da Beschwerderecht, und wenn objektiv festegstellt wird, dass gegebene Befehle unrechtmäßig o.ä. waren, und nicht nur subjektiv so empfunden wurden, dann wird dies auch Folgen haben.
Semper Communis
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Rollo83

Über was soll sich der Kamerad denn beschweren?
Ich wüsste da jetzt nicht was er überhaupt in die Beschwerde schreiben sollte?

Hier bekommt ein Mannschaftsdienstgrad dem Dienstgrad entsprechende Aufgaben. Diese hat er unverzüglich mit bestem Wissen und Gewissen zu erledigen und damit ist das Ding doch durch.

Ich beschwer mich doch auch nicht weil ich meine zu meinem Diensposten passende Arbeit erledige.
Ich verfasse mal eine Beschwerde das das Arbeiten mit SASPF menschenunwürdig ist ;).

Flexscan

Zitat von: Rollo83 am 17. Oktober 2013, 10:30:55
Ich verfasse mal eine Beschwerde das das Arbeiten mit SASPF menschenunwürdig ist ;).

Mit was fürn Ding  ???
MkG Flex
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wolverine

Naja, es gibt schon "willkürliche Diensterschwernis" wenn eben gezielt und bewusst sinnfreie Tätigkeiten befohlen werden. Aber das ist schon sehr hoch aufgehangen und nur in seltenen Fällen einschlägig. Reine Schikane eben.
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Flexscan

Nunja, wenn er sich dauerhaft so verhält wie vor ner Woche beschrieben mit Händen in den Hosentaschen etc ist das nicht verwunderlich.
MkG Flex
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wolverine

Ich gehe auch davon aus, dass das Problem tiefer liegt. Darum meine Frage.

Sonst muss man natürlich auch die Frage stellen, ob die Pflichtverletzung mit der getroffenen Maßnahme im Verhältnis stehen kann (hier konkret: ändert der Soldat seine Diensteinstellung wenn ich ihn Teller waschen lassen?).
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