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Ärztliche Entscheidung bzw Meinung ändern

Begonnen von Kimi, 18. Oktober 2013, 14:58:51

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Kimi

Ich habe vor einigen Wochen ne magenspiegelung gehabt und da hat sich herausgestellt dass ich ein Magengeschwür besser gesagt einen bakteriellen Infekt hatte, dass mit Antibiotika entfernt wurde zum Glück vollständig und nun sagt mir der Bundeswehr Arzt nachdem ich den Psychologentest, Computertest und sporttest (deutsche sportabzeichen in Gold gleich am nächsten Tag gemacht, weil der bw Arzt meinte mich vom sporttest erstmal freizustellen wegen meiner Erkältung...:-D) bestanden habe meine Bewerbung abzulehnen und mich für 12monate quasi sperren... Der Arzt hat mich sowieso gründlicher als die anderen untersucht und war auch besonders kritisch von Anfang an... Da einige andere mit deutlich stärker gehustet haben als ich trotzdem zum sporttest dabei sein durften mitmachen. Ich kan nicht noch ein jähr warten, dann bin ich nämlich 24 und noch eine Laufbahn in dem alter beginnen?? Mein Hausarzt sagte mir es sei kein Problem und das Geschwür IST ja jetzt komplett weg. Kann man da nicht irgendetwas tun (eine bitte schreiben oder wiederspruch einlegen...) um doch zum 01.01.2014 eingestellt zu werden. Da ich alle Test bis auf den ärztlichen bestanden habe und mein Arzt meinte es dürfte keine Probleme geben da ja das Geschwür nicht bösartig war und auch seit über einem Monat bereits weg ist habe ich auch damit gerechnet, dass es klappt... Deswegen habe ich meinen jetzigen Job gekündigt...

Firli

Was denn nu? Magengeschwür oder bakteriellen Infekt?

Grundsätzlich sei aber gesagt: Was Ihr Hausarzt meint ist vollkommen irrelevant. Wenn der Arzt der Meinung ist das Sie nach ZDV 46/1 nicht tauglich sind dann ist das so. Einen Anspruch auf Tauglichkeit haben Sie nicht.


SanFw/RettAss

wolverine

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Ralf

Wenn ich aus der "wall of text" das richtig rausgelesen habe, bist du nun für 12 Monate erst einmal durch den Mustrungsarzt gesperrt.

Und wie lautet nun deine Frage dazu?

Deine andere Frage ist, ob du mit 24 schon zu alt bist. Nein, bist du nicht, die Altersgrenze liegt frühstens bei 30.
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Kimi

Ja der BW Arzt meinte, dass ich das ganze Spiel in 12monaten wiederholen kann... Und das dauert mir zu lange... Es war ein bakterieller Infekt wodurch sich das Geschwür gebildet hat... Nun aber komplett verheilt ist...

schlammtreiber

Semper Communis
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Flexscan

Tja selber schuld wer kündigt ohne eine feste Zusage des neuen Jobs zu haben....
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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KlausP

Versuchen Sie doch bitte mal, in kurzen, verständlichen Sätzen Ihr Problem vorzubringen, dann kann man Ihnen vielleicht auch behilflich sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Matze 78

Hat dich der Musterungsarzt nun wegen den abgeheilten Magengeschwür für nicht tauglich befunden oder wegen einen leichten Infekt?
Ich kann mir schlecht vorstellen, das man wegen einen Magengeschwür in der Vergangenheit nicht tauglich geschrieben wird.
AGA 12./LwAusbRgt3  05/99-06/99
Stamm 2./FlaRakGrp38  07/99-02/2000

KlausP

Er ist nicht "T5 - nicht wehrdienstfähig" sondern "T4 - vorübergehend nicht wehrdienstfähig bis in 12 Monaten". Erkennen Sie den Unterschied?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kimi

Wegen dem Geschwür... Ich habe dem BW Arzt vorgeschlagen wieder eine Magenspiegelung zu machen, damit er sich auch selbst überzeugen kann, dass alles ok ist und verheilt ist... möchte er aber nicht...Aber naja... Ich möchte nicht angeberisch oder sonst wie klingen,wenn ich sage bzw. schreibe, dass die Bundeswehr einen der hochmotiviertesten und besten Männer dadurch verliert... Seit ich 6jahre alt bin mache ich einige Kampfsportarten und habe auch viele Meisterschaften gewonnen unter anderem die deutsche... Das erste was ich getan habe war, als ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen habe, mich beim Bund zu bewerben... Einfach traurig für beide Seiten!!

KlausP

Boooaaahhh ... mir kommen die Tränen! Sie haben genau nichts von dem verstanden, was hier bisher geschrieben worden ist. Aber ergehen Sie sich nur weiter in Selbstmitleid.

Noch mal: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit!

mann, mann, mann
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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wolverine

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Firli

Zitat von: wolverine am 18. Oktober 2013, 22:01:15
Die Bw wird es verkraften. Da bin ich sicher.


Wolverine du scheinst nicht zu verstehen. Das könnte UNSER John Rambo , Chuck Norris, whatever sein!!!

Wir müssen mal den guten Thomas anrufen ob er da nicht was machen kann :D


SanFw/RettAss

KlausP

Der kommt doch dann gleich wieder mit RUMBALOTTE und den ukrainischen *****  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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