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Übergangsgebührnisse wenn man in den öffentlichen Dienst geht

Begonnen von Ramon Serrano, 18. Juli 2014, 14:54:16

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Ramon Serrano

Moin Moin,
Zu den Daten:
SaZ 12, StUffz A07 DZE 31.03.15

Ich habe im Juli 2013 bei der Justiz eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten begonnen.
Nun endet meine Bundeswehrzeit Ende März 2015 und die Ausbildung Ende Juni 2015, also bekomme ich ab April 2015 meine Ausbildungsbezüge vom Land und Übergangsgebührnisse vom Bund. Und ab 01.07.2015 bin ich fertig mit der Ausbildung und Beamter auf Probe und ab dann volle Bezüge vom Land und Übergangsgebührnisse weiter vom Bund.
Nun habe ich mit meinem Sachbearbeiter von der WBV gesprochen und er konnte mir nicht so richtig weiterhelfen, oder wollte nicht!
Von ihm wollte ich nämlich wissen wie hoch ungefähr meine Übergangsgebührnisse sein werden damit man ein wenig planen kann. Könnte mir hier evtl. weiterhelfen

Danke

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Lidius

Rechtsquelle für das ganze ist der § 53 SVG (http://www.gesetze-im-internet.de/svg/BJNR007850957.html#BJNR007850957BJNG004807310).

Die Berechnung ist nicht so einfach, daher kann dir die dein Bearbeiter beim BVA auch nicht mal eben so machen und erklären ist auch schwierig (siehe den § oben). Da er dafür auch die genaue Höhe der neuen Bezüge brauch.

Aus der Praxis: Ehemaliger StUffz A7, jetzt Beamter A6 = Dienstbezüge nach A6 und Übergangsgebührnisse in Höhe von ca. 1000 EUR (Brutto).


Ramon Serrano

Danke Ralf und Lidius,
Ich werde mal beim BVA anrufen, hab bis jetzt immer gedacht das die WBV dafür zuständig ist, die BVA hatte ich nicht aufm Schirm.
Einstiegsamt ist A07 im allgemeinem Justizvollzugsdienst im Land Niedersachsen!
Dann verheiratet und ein Kind, damit sollte das BVA dann was anfangen können, also so ne ca. Aussage wird wohl drin sein. Bin mal gespannt ob meine Erfahrungsstufen angerechnet werden. Niedersachen hat gerade erst von Altersstufen auf Erfahrungsstufen gewechselt! Hab gehört das es auch länderabhängig sein kann ob es angerechnet wird. Und die Stufen werden beim Bund ja auch anders berechnet wie beim Land, haben andere Intervalle. Zur Zeit bin ich beim Bund in 4.

Lidius

Zitat von: Ramon Serrano am 18. Juli 2014, 19:31:04
Danke Ralf und Lidius,
Ich werde mal beim BVA anrufen, hab bis jetzt immer gedacht das die WBV dafür zuständig ist, die BVA hatte ich nicht aufm Schirm.

Schau mal woher deine Abrechnungen kommen. Da steht nicht mehr WBV drauf, sondern BVA. Die WBVs wurden zum 30.06.13 aufgelöst und seitdem haben das BVA die Abrechnung übernommen. Das Personal (zum größten Teil) und die Standorte sind aber gleich geblieben.

Auch mit deinen Angaben wird da keine genaue Aussage drin sein, dazu muss der Bearbeiter wissen wieviel du in Niedersachsen verdienst und ohne die Stufe zu kennen geht das schlecht. Auch die Höhe der Zuschläge/Zulagen in Niedersachsen etc. hat der ja auch nicht so im Kopf. Auch ob deine Erfahrungsstufen angrechnet werden kann der dir ja nicht sagen (und das ist nicht unerheblich dafür wieviel du noch an Übergangsgebührnissen bekommst).

Ramon Serrano

Schade,
das mit WBV und BVA ist mir neu, habe aber gerade mal auf meine Abrechnung geschaut und du hast recht. Obwohl, ich bekomme so selten Abrechnungen, nur wenn sich was ändert an den Bezügen und das ist selten. Also heißt es abwarten und mal schauen was nächstes Jahr aufm Konto landet. Ich hab nur mal gehört das es nicht das Bezüge vom Land und Übergangsgebührnisse vom Bund zusammen  nicht das 1,5-fache vom letzten brutto Gehalt vom Bund übersteigen darf, aber ob die mit 1,5-fache das Netto oder brutto meinen weiß ich auch nicht. Abwarten

Lidius

Sowas ist Grundsätzlich immer Brutto, da Netto ja bei jedem anders sein kann.

Das mit dem 1,5 fachen hat nicht mit dem letzten Bezügen zu tun, da geht es um das 1,5 fache der Bezüge der Besoldungsstufe A4 mit der höchsten Stufe.  Dem Gegenüber werden die Bezüge beim Bund in mit der aktuellen Besoldungsgruppe (also der aus der sich die ÜG berechnen) und der höchsten Stufe gestellt. Das ist dann die Obergrenze, bedeutet aber nicht, das dies der Betrag ist den du höchstens bekommen würdest (also Bezüge als Beamter+ÜG). Daraus wird dann nämlich noch der Ruhensbetrag berechnet, dieser wird von den ÜG abgezogen und das was da raus kommt, bekommst du dann Brutto.

Wie gesagt, erklären kann ichs auch nicht. Das BVA hats für micht berechnet (aber ohne den Rechenweg auf die Abrechnung zu schreiben), der Betrag ist für mich hoch genug und ich geb mich damit zufrieden ;D

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