Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 20. April 2024, 03:32:49
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV  (Gelesen 108366 mal)

särsch

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 113
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #165 am: 13. Januar 2017, 15:23:21 »

Ich habe nun mittlerweile mein "Ergebnis wehrmedizinische Begutachtung" schriftlich bekommen.
Auf dem DIN A4-Blatt steht oben rechts unter Ergebnis: D2
Danach folgt eine ellenlange Liste mit Verwendungsmöglichkeiten.

Die Frage: werden die Tauglichkeitsgrade (bei Reservisten) nicht mehr mit T plus Zahl angegeben oder was bedeutet D2?
Gespeichert

schlammtreiber

  • Spam - Meister
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.652
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #166 am: 13. Januar 2017, 15:26:36 »

"Dement"?  ;D
Gespeichert
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.517
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #167 am: 13. Januar 2017, 15:30:45 »

Dann wäre "D2" also "dement mit Einschränkungen" und z.B. "D4 - vorübergehend nicht dement bis in ... Monaten"?  ;D
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

  • Spam - Meister
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.652
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #168 am: 13. Januar 2017, 15:37:15 »

Oder es handelt sich einfach um ein "schwäbisches T"... Deeeee Zwoooooo




Nö ernsthaft, keine Ahnung warum und weshalb  :o
Gespeichert
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

funker79

  • Gast
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #169 am: 18. Januar 2017, 13:27:22 »

Hallo zusammen,

ich werde ab Mai den ROL1 absolvieren (das Paket mit den entsprechenden Formularen und Bescheiden durfte ich schon in Empfang nehmen) und habe nun eine Frage hinsichtlich der Abreise. Ist diese zwingend am Reisetag (Freitag) durchzuführen oder kann diese auch schon nach Lehrgangsende (Donnerstag) erfolgen?

Vielen Dank vorab für jegliche Informationen!

MkG

funker79
Gespeichert

Altrec

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #170 am: 18. Januar 2017, 17:17:29 »

Das kommt ganz darauf an, was der Dienstplan sagt. Wenn es noch Unterricht oder sonstige geplante Dinge gibt, dann musst du Freitag abreisen. Erfahrungsgemäß ist die Einheit, wo du die Lehrgänge absolvierst der besser Ansprechpartner. Oftmals lassen sich auch anderweitige Lösungen finden. Auf deinem Heranziehungsbescheid sollte eine Telefonnummer stehen. Da würde ich mal anrufen.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 15 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #171 am: 18. Januar 2017, 17:56:23 »

Üblicherweise ist am Abreisetag noch Nachbesserung / Aussprache / Ausschleussung.

Sonst wäre Donnerstag der Reisetag.
Gespeichert

GastRes

  • Gast
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #172 am: 21. Januar 2017, 13:41:45 »

Wann findet die Auswahlkonferenz für Reserveoffiziere nach § 43 III i.V.m. 26 II SLV des QI 2017 statt? Und wann ist mit einem Bescheid zu rechnen, ob man genommen wurde?

Gibt es schon mögliche Termine für die ROL, falls man denn genommen wird?
Ich habe mich bereits im Oktober beworben und kann immer noch keine Jahresplanung für Urlaub, Arbeit, usw. machen, da ich nicht weiß, woran ich bei der Bundeswehr bin.

Schonmal im Voraus danke für die Infos.
Gespeichert

Altrec

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #173 am: 21. Januar 2017, 22:22:41 »

Hast du keine Information erhalten, wann die Konferenz stattfinden soll?
Grob geschätzt würde ich einfach mal März/ April annehmen, davon ausgegangen, dass vergangenes Jahr die zweite Konferenz im August stattgefunden hatte. Mit einem Bescheid kann man in etwa 1 - 1 1/2 Monate danach ausgehen.

Mögliche Termine an der OSH Modul 1 sind:
04.04.2017 - 16.06.2017

11.04.2017 - 23.06.2017

27.06.2017 - 22.09.2017

04.07.2017 - 29.09.2017
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 15 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Altrec

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #174 am: 22. Januar 2017, 10:14:25 »

Hier noch die Termine Modul 1 an der OSLw:
09.05.2017 - 20.07.2017

26.09.2017 - 14.12.2017
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 15 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

GastRes

  • Gast
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #175 am: 22. Januar 2017, 15:58:41 »

Danke für die Infos!
Bis auf die Aussage "Auswahlkonferenz findet im 1. Quartal statt und Sie werden berücksichtigt" hatte ich bisher nichts erfahren.

Die von dir angegebenen Termine erstrecken sich z.T. über mehrere Monate. Nach meinem Kenntnisstand hat allerdings jedes Modul nur eine Präsenzphase von 2 Wochen. Kann diese dann irgendwann in der genannten Zeitspanne stattfinden? Oder ist sie bspw. immer in den letzten zwei Wochen des genannten Zeitraums?

An der MSM in Flensburg oder an der SanAk in München finden keine Lehrgänge statt?

Kann man Modul 2 direkt an Modul 1 anschließen oder liegt dazwischen normalerweise eine Wartezeit?
Gespeichert

ToMA

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 939
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #176 am: 22. Januar 2017, 16:43:31 »

Einfach hier im Forum unter "Reserve" ein bisschen schmökern, dann findet man auch, dass die ResOffz-Module aufgeteilt sind.

Jedes Modul hat drei Präsenzphasen von 3 bzw. 4 Tagen (fest vorgegebene Termine, in Summe 2 Wochen) in einem Abstand von jeweils rund 4 - 6 Wochen (Fernlernzeit) zwischen den Präsenzphasen.

Modul 2 kann gleich im Anschluss an Modul 1 besucht werden.

Gespeichert
„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

Altrec

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #177 am: 22. Januar 2017, 19:12:59 »

Ja, die Zeiträume umfassen jeweils das komplette Modul, beginnen also mit der ersten Präsenzphase und enden mit der dritten Präsenzphase. Aktuell läuft bereits ein Modul an der SanAk in München (in das man aber auch nicht mehr einsteigen kann), wie es mit den anderen Terminen aussieht, weiß ich nicht.

Um passende Termine zu erfahren kannst du dich an das BAPersBw VI 1.2.3 (Lehrgangsplanung) wenden.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 15 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

ToMA

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 939
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #178 am: 23. Januar 2017, 09:56:42 »

Lass ihn doch erst einmal genommen werden, bevor hier mit ungelegten Eiern gehandelt wird.   ;)

Die weiteren Infos bekommt er ja dann ohnehin vom BAPersBw mitgeteilt.
Gespeichert
„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

Altrec

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #179 am: 23. Januar 2017, 10:45:01 »

Na ja, einfach weil ich (mehr oder weniger) genau die gleiche Situation auch hatte, weiß ich wie gut es ist solche Informationen so früh wie möglich zu erhalten.
Auch hat meine Erfahrung gezeigt, dass man sich einerseits selbst kümmern sollte und andererseits am Ball bleiben/ hinterher sein sollte. Wenn man darauf wartet, dass einem Dinge hinterher getragen werden, wartet man vergebens.

Ich sag nur: "Sie erhalten die Infos Ende September, Anfang Oktober"
Bekommen habe ich sie nach dem zweiten Mal nachfragen Mitte November.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 15 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de