Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Kindergeld berechtigt

Begonnen von allex, 13. Juli 2015, 11:48:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

allex

Hallo, ich würde gern mal wissen, ob man Anspruch auf Kindergeld hat, wenn man SaZ4 ist und sein Abitur nebenbei macht.

F_K

In aller Regel ist die Mannschaftslaufbahn keine Ausbildung, sondern Erwerbstätigkeit.

Damit dann kein Kindergeldanspruch.

(Ausnahme maximal die Zeit der GA plus Führerschein als "Ausbildung" - und damit Anspruch während dieser Zeit).

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

ToMA

Kindergeld bei "Abitur nebenbei":

Abschnitt 14.5 Abs. 3 der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz:

(3) 1Hängt die Dauer und Intensität der Ausbildung von der Entscheidung und Selbstverantwortung des Schülers ab, ist die Ernsthaftigkeit anhand geeigneter Nachweise (Bescheinigung über regelmäßige Einreichung von Hausarbeiten zur Korrektur bei der Fernschule, Bescheinigung über Fortgang) zu belegen. 2Die Anerkennung eines Fernabiturs kommt entsprechend diesen Grundsätzen in Betracht (vgl. auch A 14.7 Abs. 1 Satz 4). 3Die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler ist zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung berücksichtigungsfähig (BFH vom 18.3.2009 – BStBl 2010 II S. 296). 4Bereitet sich ein Kind, ohne in eine schulische Mindestorganisation eingebunden zu sein, ernsthaft auf eine Prüfung zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, der Fachoberschulreife, des schulischen Teils der Fachhochschule oder des Abiturs vor, ist es zu berücksichtigen. 5An den Nachweis der für die Vorbereitung in Anspruchgenommenen Zeit und Arbeitskraft des Kindes sind aufgrund der fehlenden Mindestorganisation strenge Anforderungen zu stellen. 6Als mögliche Nachweise kommen insbesondere detaillierte Studienberichte sowie Bescheinigungen über die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen, über die Anmeldung zur Prüfung und über die Zulassung zur Prüfung in Betracht. 7Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Vorbereitung gehen nach den Regeln der objektiven Beweislast zu Lasten des Kindergeldberechtigten.

,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

F_K

Lieber DadOA:

Dein Engagement in allen Ehren, aber solche Texte bitte immer in den Gesamtzusammenhang einbetten.

Es gibt zwar keine Einkommenshöchstgrenzen mehr, aber eben "schädliche Einkünfte".

Wenn das Kind mehr als 20 Stunden die Woche "arbeitet", ist es nicht mehr in der Ausbildung / Studium, egal ob irgendeine "Ausbildung nebenbei" gemacht wird.

Ein Mannschaftsoldat mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 46 Wochenstunden ist wohl deutlich über dieser Grenze.

(Dein Text gilt für eine Person, die "zuhause nichts macht", und dann "frei"  z. B. Abitur per Fernschule "macht", da sind dann mehr als 10 Stunden die Woche "nachzuweisen", dann gilt es als Ausbildung).

quelle: http://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html

ToMA

So wie ich den Artikel lese, gilt die 20h-Regel nur, wenn es sich um eine Zweit- oder weitere Ausbildung handelt:
Zitat
"Wie bereits Eingangs erwähnt, ist die Einkommensgrenze vollständig entfallen. Dafür wurden beim Kindergeld für Auszubildende in der zweiten oder einer weiteren Ausbildung andere Kriterien eingeführt."
-> hier kommt dann die "20h-Regel" und "schädliche Einkünfte" zur Anwendung.

Das wird z.B. auch hier bestätigt:

"Sehr gut ist die neuen Regelungen beim Kindergeld 2012 auch für alle, die z.B. an einer Abendschule die Fachhoschulreife nachholen oder das Abitur nachholen und dabei Vollzeit arbeiten. Wenn Sie unter 25. Jahre alt sind und vorher keine Berufsausbildung abgeschlossen haben kann Kindergeld weiter gezahlt werden."

@allex:
hast Du bereits eine Ausbildung hinter Dir?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau