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Autor Thema: Fragen bezüglich "Bewerbung"  (Gelesen 2421 mal)

Marc1991

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Fragen bezüglich "Bewerbung"
« am: 18. Oktober 2015, 12:58:09 »

Guten Tag,

Ich bin momentan in einer kleinen Zwickmühle gefangen und Ich hoffe der ein oder andere Rechtsfachmann/-frau bzw mehrwissende ;) kann mir weiterhelfen

Zu meiner Situation:
Ich bin aufgrund familiärer "Konflikte" am Anfang des 10. Schuljahres (Realschule) nach Österreich gegangen und wohne noch immer dort.
In Österreich hat man mit vollendung von 9 schuljahren automatisch einen Abschluss, den sie mir zuerkannt haben.
Habe eine Lehre zum Kfz Techniker Elektriker ( Doppellehrberuf vergleichbar mit dt. Kfz Mechatroniker) 4 jahre später abgeschlossen und wurde kurzdarauf von meiner Firma zusätzlich als Kälteanlagentechniker (mit gesellenbrief) ausgebildet mit div. Lötzertifizierungen.

Ich habe daraufhin beim Karriere Chat angefragt, bei welchen Karrierecenter ich vorsprechen soll und wie es mit der anerkennung des Schulabschlusses ausschaut. Da ich ja nie den Realschulabschluss fertig gemacht habe.

Mir wurde gesagt ich muss Ausländische Bildungs & Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen, wobei sowas Landessache ist und 16 bundesländer auch eigene"bildungssysteme" haben. Am besten soll ich es in meinen letzt bewohnten Bundesland probieren.
Anmerkung: bis zu 600 euro PRO Anerkennung/Überprüfen des Prüfzeugniss lt. Hompage vom bundesministerium.

Ich bin dann über google auf http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/ und darüber auf https://www.bq-portal.de/de/db/berufsbildungssysteme/1849.

Es gibt lt dieser Seite ( ein bisschen weiter unten) diverse Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich, die Anerkennungsverfahren nicht nötig machen sollen.


Nach dieser elendslangen Geschichte :) zu meinen Fragen:

Wenn ich mich jetzt in Traunstein (Bayern, nächstes Karrierebüro von Wien aus), per Email melde mit genau meiner Situation, könnte man mir im vorhinein sagen ob Sie eine Anerkennung benötigen?
Ich möchte eventuell unnötiges pendeln wegen fehlender Unterlagen bzw mehrere hunderte wenn nicht sogar tausende Euro für Anerkennungsprüfungen ausgeben. Oder sogar Probleme mit in Niedersachsen durchgeprüfte und anerkannte Abschlüsse ( die eventuell von den Bayrischen Standart abweichen) vermeiden.

Danke für eure Hilfe:)
Grüße aus Wien
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Ralf

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Antw:Fragen bezüglich "Bewerbung"
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2015, 13:55:45 »

Es ist ja nicht Aufgabe des KarrC bw, die Gleichwertigkeit zu prüfen, bzw. anzuerkennen. Das obliegt dem Bewerber. Die Aussage vom KarriereChat ist da richtig gewesen.
Und wenn es da gegenseitige Abkommen gibt und die für dich zutreffen, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses 600,- kostet.
Du kannst ja auch deine Zeugnisse mit den Begründungen der Abkommen an das KarrC Bw schicken und nachfragen, ob das ausreicht. Anhand der Antwort musst du dann halt weiter entscheiden.
Aus dem Handgelenk wird man dir jedenfalls die Frage nicht beantworten.
Dt. Staatsbürgerschaft hast du aber?
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Helft mit, dass es so bleibt.

Marc1991

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Antw:Fragen bezüglich "Bewerbung"
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2015, 14:25:02 »

Es ist ja nicht Aufgabe des KarrC bw, die Gleichwertigkeit zu prüfen, bzw. anzuerkennen. Das obliegt dem Bewerber. Die Aussage vom KarriereChat ist da richtig gewesen.
Und wenn es da gegenseitige Abkommen gibt und die für dich zutreffen, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses 600,- kostet.
Du kannst ja auch deine Zeugnisse mit den Begründungen der Abkommen an das KarrC Bw schicken und nachfragen, ob das ausreicht. Anhand der Antwort musst du dann halt weiter entscheiden.
Aus dem Handgelenk wird man dir jedenfalls die Frage nicht beantworten.
Dt. Staatsbürgerschaft hast du aber?

Entschuldigung, da habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich habe nicht erwartet das die Karriereberatung eine Anerkennung durchführt, sondern wie von dir geschrieben, im VORHINEIN feststellen kann/wird ob ich trotzdem eine Anerkennung von 3 Gesellenbriefen, sowie des abschlusses und div. Anderer zertifizierungen benötige (trotz verweis auf div.abkommen).

Die kosten entstehen bei Anerkennung bzw prüfung eines JEDEN Prüfungsnachweises, von ausnahmen war nirgends was zu lesen bis ich auf das 2te portal(information für arbeitgeber) gestoßen bin.

Und ja natürlich bin ich deutscher Staatsbürger (seit geburt an ;))
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