Ich komme mit einigen juristischen Fragen nicht weiter, daher hoffe ich, dass mich hier jemand erleuchten kann. Wir sind demnächst für die Flüchtlingshilfe ("Helfende Hände") eingeteilt und in Anbetracht einiger Berichte über Massenschlägereien in Flüchtlingsunterkünften überlegen sowohl meine Soldaten, als auch ich, was man im Fall der Fälle tun könnte und insbesondere überhaupt dürfte. Als Beispiel dient dieser Fall aus Lübeck:
Aufgrund längerer Wartezeiten soll es laut LKA-Papier unter den Flüchtlingen zu „tumultartigen Szenen und lautstarken Streitigkeiten“ wegen Vordränglern gekommen sein. Zeitweise sollen 100 bis 150 Personen beteiligt gewesen sein. Neben dem Sicherheitsdienst und Polizeikräften waren auch acht Soldaten der Bundeswehr im Einsatz. Im Fazit des Einsatzberichtes heißt es: „Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass die Lage vor Ort ohne die Kräfte der Bundeswehr nicht zu bewältigen gewesen wäre.“
Quelle: Kieler Nachrichten
Wir sind ja grundsätzlich im Rahmen der Amtshilfe, die von den Ländern oder Gemeinden nach Art. 35 GG erbeten wurde, dort im Einsatz. UZwGBw entfällt also als Grundlage für ein Handeln, in einem Fall wie im Beispiel bliebe nach meinem Rechtsverständnis nur noch die §§32-35 StGB zu Notwehr und Nothilfe. Auf der Bundeswehr Homepage habe ich dazu dieses gefunden:
Befugnisse
Die Wahrnehmung hoheitlicher Zwangs- oder Eingriffsbefugnisse gegenüber Dritten ist nur im Rahmen der Katastrophenhilfe möglich und an strenge Auflagen gebunden. Die Amtshilfe begründet hierfür keine Sonderrechte.
Quelle: bundeswehr.de
Hier setzen die Fragen an. Der Dienstherr stellt uns ja für den Auftrag der Amtshilfe keine Hilfsmittel körperlicher Gewalt zur Verfügung, die Soldaten dürften also nur durch einfache körperliche Gewalt Sicherheitsdienst und Polizei unterstützen:
- Dürften sie aber von der Polizei zur Verfügung gestellte Hilfsmittel nutzen, z.B. Handfesseln oder Kabelbinder?
- Dürfte ein Soldat, der privat ein Pfefferspray ("Tierabwehrspray") besitzt, dieses mitführen und ggfs. zur Notwehr einsetzen?
- Was dürften die Soldaten überhaupt zur Unterstützung der Polizei tun - z.B. Personen festsetzen oder festhalten?
Wie man sich vorstellen kann, brodelt die Gerüchteküche dazu, was alles gerade im Rahmen von "Helfende Hände" passiert, sehr stark. Dies verunsichert gerade die jüngeren Kameraden sehr und zu ihrer Beruhigung würde ich ihnen gerne klar sagen können, was sie im Fall der Fälle überhaupt tun dürften. Es geht also hauptsächlich um den
Worst Case, wenn also die Polizei- und Sicherheitskräfte vor Ort dringend Hilfe benötigen oder aber bei einer eskalierenden Situation nicht vor Ort sind. Dass dieser nicht unbedingt wahrscheinlich ist, ist mir durchaus bewusst, aber falsches Handeln in diesem Fall könnte ja gravierende Auswirkungen haben (Stichwort Handyvideos und Öffentlichkeitswirkung). Und keine Sorge, ich bemühe mich auch auf dem Dienstweg Antworten zu erhalten, das war bislang aber nicht von Erfolg gekrönt.