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Autor Thema: Wiedereinstellung als RA und viele Fragen  (Gelesen 3080 mal)

Fahli

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Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« am: 20. Januar 2017, 09:57:42 »

Hallo,

ich habe eine Einladung bekommen und soll mir eine Informationsveranstaltung in WHV für Reservisten angucken, dort wird auch über den Wiedereinstieg in die Bundeswehr gesprochen. Ich war von 98 bis 02 beim Herr und wurde als HG entlassen.

Bin jetzt 37 Jahre alt, geschieden, 2 Kinder bei meiner Ex Frau, 1 Kind mit meiner jetzigen Freundin.

Ich habe in der Zwischenzeit die Ausbildung zum Rettungsassistent gemacht, und aktiv gerettet von 2004 bis 2009, seitdem als Leitstellendisponent in einer Rettungsleitstelle, und halt Ehrenamtlich oder geringfügig Beschäftigt weiter als RA.

Nun bin ich wirklich am Überlegen wieder zur Bundeswehr zu gehen, bei mir in der Nähe wären ein Paar Kasernen, auch Leer , BWK Westerstede, oder auch die Marine mit WHV.

Ich weiß das ich die Uffz Lehrgänge machen muss, und auch die Weiterbildung zum NotSan.

Für mich stellt sich die Frage, als was wird man eingestellt, welche Zulagen gibt es, wie schnell wird man befördert, oder geht das nur mit festen Planstellen.Und kann man sich als SAZ 25 bewerben, weil in 12 Jahren wieder auf der Starße zu stehen, halte ich für mein Alter nicht förderlich und somit unakteztabel.

Also kurzgesagt, was kommt am Ende bei rum und gibt es das so überhaupt, wie ich es mir vorstelle ?

Gruß

Michael
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MiraC

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Antw:Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« Antwort #1 am: 20. Januar 2017, 10:05:06 »

Also es gibt meines Wissens nach keine Planstellen die von vornherein als SaZ 25 ausgeschrieben sind.
Da sollte man zum KB gehen und sich passende Stellen raussuchen lassen.

Bundeswehr heisst aber IMMER das man BUNDESWEIT eingesetzt werden KANN.
Weiterhin muss Ihnen auch klar sein, dass die Vordienstzeit von vier Jahren auf die SaZ 25 angerechnet werden würde.
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Fahli

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Antw:Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« Antwort #2 am: 20. Januar 2017, 10:15:04 »

Okay, das mit den Planstellen war mir nicht bekannt. Auch nicht das die frühere Dienstzeit anerkannt wird. Dannkann ich meine Rechung ja vergessen, jetzt wieder zum Bund und bis zur Rente/Pension im aktiven Dienst.

Danke, wird jetzt mit berücksichtigt
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Ralf

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Antw:Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« Antwort #3 am: 20. Januar 2017, 10:41:27 »

I.d.R. wird bei Einstellung maximal auf 15 Jahre eingestellt. Es gibt ja noch die Möglichkeit der Weiterverpflichtung und das ist auch sinnvoll. Beide Seiten können ja nur schwer abschätzen, ob sich das alles so entwickelt, dass beide Seiten auch zufrieden sind.
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ToMA

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Antw:Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« Antwort #4 am: 20. Januar 2017, 10:49:05 »

Und RettAss bzw. NotSan über 40 ist auch schon sportlich.

Bei dieser Verwendung braucht man meines Wissens optimale gesundheitliche Voraussetzungen (Stichwort Musterung). Und das bei einer Dienstzeit bis über 50 kann ich mir kaum vorstellen, dass das klappt.
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„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

Fahli

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Antw:Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« Antwort #5 am: 20. Januar 2017, 10:50:43 »

Ich bin zur Zeit im öffentlichen Dienst und wenn ich nicht gerade den großen Bockmist mache, kann ich dir das bis Zur Rente locker machen.

Die 25 Jahre waren auch eher für mich zur Sicherheit, denn auch ich habe die Erfahrung sammeln können, das die Bundeswehr gerne viele redet und redet, wenn man es nicht schriftlich hat, wird es dann am Ende aber echt schwer bis unmöglich. Und wenn ich mir vortstelle meinen jetzt sicheren Beruf aufgebe, und dann in 15 jahren wiedern auf der Straße stehe. Lieber nicht
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Fahli

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Antw:Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« Antwort #6 am: 20. Januar 2017, 10:51:23 »

@ToMa, ich stehe gerade auf den Schlauch, wie meinst du das ?
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ToMA

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Antw:Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« Antwort #7 am: 20. Januar 2017, 11:12:10 »

Was ich hier so im Forum zu RettAss/NotSan gelesen habe war oft, dass man bei der ärztlichen Untersuchung topfit sein muss, um dafür als geeignet eingestuft zu werden.

Nix mit Rücken oder Knie etc..  Da werden hohe Anforderungen gestellt. Und im Laufe eines Lebens verbessert sich dieser Zustand ja auch nicht mehr unbedingt.  ;)

Was ich damit sagen wollte: die ärztliche Untersuchung kann einem hier ganz schnell einen Strich durch die Rechnung machen.
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Tommie

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Antw:Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« Antwort #8 am: 20. Januar 2017, 11:19:14 »

Es ist im Prinzip recht simpel:

1. Ist Ihr BMI über 27,5 sind Sie für diese Verwendung nicht geeignet!
2. Haben Sie Vorschäden an den Knien (Menisken, Kreuzbandrisse, etc.)  oder an der Wirbelsäule (BSV), sind Sie für diese Laufbahn nicht geeignet!
3. Sie werden nicht jünger und wer als RettAss/NFS mit über 50 mit dem "Hinkelstein" auf dem Buckel über den Gefechtsacker hüpft, braucht schon mal ein Sauerstoffzelt für sich, wenn er beim Patienten ankommt ;) ! Vor allen deswegen, weil das recht oft in Afghanistan, bei knappen 50 Grad und mit Schutzweste am Körper passiert sein soll.
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Fahli

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Antw:Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« Antwort #9 am: 20. Januar 2017, 11:25:54 »

Okay, dann habe ich das jetzt richtig verstanden, danke dafür.


Kann mir dann jemand trotzdem erklären, was dabei rum kommt, wenn ich als OFw für 15 jahre eingestellt werde.

Ich habe gelesen das man mit Glück auch als HFW eingestellt wird, wie lange würde dann der weg sein, um über den OFw dann HFW zu werden
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Tommie

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Antw:Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« Antwort #10 am: 20. Januar 2017, 11:31:06 »

Unter welchen Voraussetzungen man als Feldwebel, Oberfeldwebel oder Hauptfeldwebel eingestellt werden kann, regelt die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) in Ihrem § 17, Absatz 2! Und was dabei "rum kommt" ist die Besoldung nach BBesO A7Z (Oberfeldwebel!) plus Kinder- bzw. Familienzuschläge, sehr wahrscheinlich bei Ihnen nach Stufe 1!
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Fahli

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Antw:Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« Antwort #11 am: 20. Januar 2017, 11:31:36 »

Ja nun denke ich, das ich den Gesundheitlichen Teil erfülle. Wenn ich jetzt wieder einsteige, hab ich die Voraussetzung "erfüllt" für die Laufbahn, natürlich nur nach meinen Ansichten.

Wenn ich mich dann für die Max Zeit verpflichte,  wäre mein Zielm halt das ich dies bis zum Anspruch meine Rente/Pension tue. Wenn es diese möglichkeit aber so nicht gibt, dann ist mir das als zu spektulär, werde mich aber noch bisschen einlesen und mir den Tag trotzdem mal angucken.

Aber vielleicht ist hier noch jemand der mir Mut macht
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Tommie

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Antw:Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« Antwort #12 am: 20. Januar 2017, 11:34:32 »

Ich habe gelesen das man mit Glück auch als HFW eingestellt wird, wie lange würde dann der weg sein, um über den OFw dann HFW zu werden.

Nein, man wird nicht "mit Glück" als Heeresfeldwebel (= HFW) eingestellt, sondern man wird als Hauptfeldwebel (HptFw) eingestellt, wenn man die im § 17, Absatz 2, der SLV geforderten Voraussetzungen erfüllt! Und wer als Oberfeldwebel eingestellt wird, kann frühestens nach 4 Jahren Hauptfeldwebel werden!
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KlausP

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Antw:Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« Antwort #13 am: 20. Januar 2017, 11:40:09 »

Die Fragen nach der Einstellung mit höherem Dienstgrad und zu den Besoldungssgruppen und Erfahrungsstufen wurden hier schon mehrfach beantwortet.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

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Antw:Wiedereinstellung als RA und viele Fragen
« Antwort #14 am: 20. Januar 2017, 11:57:28 »

Das ist richtig! Weiterhin sollte der Bewerber wissen, dass er sich für (insgesamt = inklusive seiner Vordienstzeit!) maximal 25 Jahre, aber nicht über seinen 62. Geburtstag hinaus verpflichten kann! Bei einer Vordienstzeit von 4 Jahren blieben dann maximal noch 21 Jahre übrig! Gehen wir einmal davon aus, das er mit 38 Jahren wieder eingestellt werden würde, schiede er mit 59 Jahren aus. BFD-Ansprüche für 5 Jahren kämen dazu, dann wären wir bei 63 Jahren. Und den Rest bis zur gesetzlichen Rente? Hartz-IV ??? Oder welcher zivile Rettungsdienst stellt einen "alten Sack" ein vor dem Hintergrund der Forderungen entsprechender Berufsverbände nach einer Rente mit 60 für Rettungsdienstpersonal?

Außerdem ist es mitnichten so, dass sie z. B. zum 01.07.2017 eingestellt werden würden und dann schon kurz danach in Ihrem unmittelbaren Umfeld zum Dienst gehen! Sie wiederholen die Grundausbildung bei einem der 3 SanRgt-er an den Standorten Berlin/Weißenfeld, Rennerod/Koblenz oder Dornstadt, Dauer 2 Monate. Sie machen Ihre ELUSA-Ausbildung (Dauer 6 Wochen, an einem der AusbSimZ der Regimenter, Dauer 6 Wochen. Sie machen Ihre Feldwebel-Lehrgänge an der SanAkBw in München, Dauer mehrere Monate. Sie machen Ihren Sprachenlehrgang Englisch ebendort, Dauer 12 Wochen. Ob Sie Ihre Weiterbildung zum Notfallsanitäter irgendwo in "Südschweden" machen können, steht auch in den Sternen, eventuell müssen Sie dafür nach Feldkirchen in Niederbayern! Und ehe Sie sich umsehen finden Sie sich in Schwarzafrika oder am Hindukush wieder ...

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