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Einbruch in Kameradenehe... diesmal umgekehrt...

Begonnen von MarvinF, 19. Februar 2017, 14:24:38

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MarvinF

Hallo Gemeinde,

...diesmal betrifft es mich selbst und ich bräuchte einmal euren Rat.
Ich mache es kurz und prägnant...

Seit Anfang des Jahres besuche ich einen Lehrgang.
Nun kam es soweit, dass ich mich in eine Kameradin (Lehrgangsteilnehmerin) verguckt habe...
Ich: Uffz (FA) ledig, 2 Kinder, SaZ12, 10 DJ (Festsetzung auf SaZ21 folgt)
Sie: Pi (FA) verheiratet, 1 Kind, SaZx, 2 DM

Sie steht kurz vor der Scheidung, ich habe mich bereits von meiner Partnerin getrennt.

Ihr (noch) Ehemann droht ihr/uns nun, zu melden.

Laut § 12 SG sollte hier (nach meiner Auffassung) aber kein Verstoß vorliegen,
da ich nichts mit dem Ehepartner eines/r Kameraden/in angefagnen habe, sondern mit einem/r Kamerad/in selbst.

Da wir nun schon seit 4 Wochen Zeit mit einander verbringen und natürlich recht schnell dem Partner gegenüber mit offenen Karten gespielt haben... ich sage es mal so "Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen"...

Morgen werde ich mir (sollte man mir hier nicht sicher sagen können, dass mich keine Konsequenzen erwarten,) einen Termin beim Sozialdienst machen... und mich dort weiter beraten lassen.

Danke bis hierher.
Marvin

Jens79

Leidiges Thema.

Wollte sie sich eh scheiden lassen? Also bevor ihr euch kennen gelernt habt?
 

MarvinF

ja, aber die Scheidung ist noch nicht eingereicht.

Tommie

Sie wissen aber schon, dass eine Scheidung keine Sache von zwei Wochen ist? Und weiterhin sollten Sie mal an Ihrem "Mindset" arbeiten ;D ! Es ist unübersehbar schon in den obigen Angaben, dass Sie ein wenig zu viel "schw..zgesteuert" sind :D !

Ist denn der Ehemann auch Soldat? Hat Ihre Beziehung denn überhaupt eine Zukunft oder wohnen Sie schon an entgegengesetzten Orten in Deutschland! Sie sollten ein wenig mehr zu denken anfangen, bevor Sie "das Bajonett aufpflanzen" ;D !

Jens79

Lass ihn doch...  ;D

Ich sehe da kein Dienstvergehen. Aber das heißt ja nix.
 

F_K

Wenn der Ehemann kein Soldat ist, ist es tatsächlich kein Thema des 12 SG.

Bleibt ggf. Vorgesetzter ... aber damt hat die Ehe nichts zu tun.

KlausP

Zitat... Morgen werde ich mir (sollte man mir hier nicht sicher sagen können, dass mich keine Konsequenzen erwarten,) einen Termin beim Sozialdienst machen... und mich dort weiter beraten lassen. ...

Ich habe keine Ahnung, was der Sozialdienst damit zu tun haben soll und was Sie von dem Termin konkret erwarten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MarvinF

Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten.

Nein der Ehemann ist kein Soldat.

Ich möchte hier auch nicht über unsere Gefühle sprechen oder eine Beziehungsberatung ;)

...aber wie ich schon schrieb... "Das Kind ist ehh bereits in den Brunnen gefallen".
Sprich, ich will mich gerade nur gedanklich rüsten was alles auf uns zukommen kann...

MarvinF

Zitat von: KlausP am 19. Februar 2017, 14:36:31
Ich habe keine Ahnung, was der Sozialdienst damit zu tun haben soll und was Sie von dem Termin konkret erwarten.

Naja... das ist spontan die einzige Anlaufstelle die mir eingefallen ist...
Werde wegen soetwas wohl kaum beim hiesigen Spieß vorsprechen :D

PS: bevor die Frage noch kommt:

NEIN, wir trennen privates und dienstliches Strikt!

Jens79

Mach doch nicht so ne Nummer da draus. Ein Dienstvergehen ist nicht zu erkennen und der Rest ist euer Ding. Das will hier eh keiner Wissen....
 

CIRK

Zitat von: MarvinF am 19. Februar 2017, 14:40:05... Nein der Ehemann ist kein Soldat ...
Damit ist das Thema doch aus Sicht Bw erledigt und betrifft nur Sie beide und Ihre Ehepartner/Kinder.

justice005

ZitatNein der Ehemann ist kein Soldat.


Und damit ist das Thema dienstrechtlich erledigt. Hier ist weit und breit kein Dienstvergehen ersichtlich. Das wäre nur dann der Fall, wenn der Ehemann Soldat wäre.


MarvinF

Alles klar.

Somit bleibt nur noch mich zu bedanken.

Hiermit sehe ich meine Frage als Beatnwortet und das Thema als

*CLOSED*

StOPfr

Schön, wenn wir helfen konnten. 

Weil im ersten Absatz von Tommie (14:30 Uhr) so einfühlsam auf den psychologischen Aspekt tiefsitzender, oft unbewusster Steuerungsmechanismen eingegangen wird, schließen wir nicht, sondern hoffen darauf, dass künftige Fragesteller hilfreiche Schlüsse ziehen  ;)
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schlammtreiber

Danke für die Vorlage, ich mache gleich mal den Anfang  ;)

Liebster Tommie  ;D

Ich muss nachhaken und diese Äußerung hinterfragen:

Zitat von: Tommie am 19. Februar 2017, 14:30:22
Und weiterhin sollten Sie mal an Ihrem "Mindset" arbeiten ;D ! Es ist unübersehbar schon in den obigen Angaben, dass Sie ein wenig zu viel "schw..zgesteuert" sind :D !

Ich behaupte, man(n) kann bei der Partnerwahl per defintionem nicht "zu sehr schwanzgesteuert" sein - denn, Du wirst mir zustimmen, bei der Selektion der Sexualpartnerin ist eben und gerade der Trieb die maßgebliche Kategorie, welche daher Priorität genießen sollte  ;)
Semper Communis
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