Was ich da alles höre lässt mir "die Haare zu Berge" stehen!
Die erfolgreiche Teilnahme der Wachausbildung ist fester Bestandteil für die Zuerkennung der ATN. Ob eine Teilnahme erfolgreich wird, hängt meistens nicht mit dem Wachschießen zusammen.
Man wird nicht automatisch Gefreiter. Wenn Gründe dagegen stehen (siehe dazu ZDv 20/7 Nr. 102) wird ein Soldat nun mal nicht befördert. Wenn er im GeZi landet, ist eine Nichtbeförderung unwahrscheinlicher, eventuell anders bei einem Soldaten in einem Jägerzug.
Es wird kein Unterschied gemacht, welcher Soldat die AGA wiederholen muss. Die AGA ist für alle gleich.
Der "Lehrgang AGA" endet mit "bestanden" oder "nicht bestanden". Schauen Sie auf Ihr eigenes Zeugnis der AGA.
Das Wachschießen kann problemlos nachgeholt werden.
Aufpassen muss man bei SaZ, da der SaZ die AGA nur einmal wiederholen kann. Da müssen die Gründe für ein Wiederholen rechtssicher sein.
Für den TE: Wenn Sie sonst nicht negativ auffallen und in allen anderen für die Zuerkennung der ATN relevanten Themen ausgebildet wurden/werden, dann sagt der gesunde Menschenverstand, dass Sie in Ihrer Stammeinheit vor Ihrer ersten Wache sicher nochmal irgendwo beim Wachschießen teilnehmen oder gar extra für SIE ein Wachschießen organisiert wird. Die AGA sollten Sie deswegen nicht wiederholen müssen.
Ich weiß: Zuerkennung ATN und AGA wiederholen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.