Forum Chat () Bookmark and Share
StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 25. Mai 2012, 07:34:01
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Auslandseinsatz möglich?  (Gelesen 577 mal)

BIA.REHAB

  • Gast
Auslandseinsatz möglich?
« am: 25. Januar 2012, 23:48:36 »

Ich bin interessiert an einem Auslandseinsatz. Bei meiner späteren Verwendung als Feldwebel soll ich die AGA leiten. Mein Stammtruppenteil fährt allerdings nicht als Kompanie in den Einsatz/Ausland. Ist es dennoch möglich, dass meinem Wunsch statt gegeben wird, obwohl ich alle 3 Monate die AGA leiten soll?
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.967
Antw:Auslandseinsatz möglich?
« Antwort #1 am: 26. Januar 2012, 00:25:59 »

Sie sollen die AGA "leiten"? Sind Sie dort der Kompaniechef? Sie sollen die AGA höchstens in Ihrem Bereich (Ihrer Gruppe) durchführen.

Zu Ihrer Frage: wenn Sie in einer der Rekrutenkompanien als JgFw eingesetzt sind, ist es schwieriger in einen Einsatz zu kommen als z.B. in der AGA-Kp eines Bastaillons, welches fast geschlossen in den Einsatz geht. Da setzt vor der einsatzvorbereitenden Ausbildung regelmäßig der "Heldenklau" in der AGA-Kompanie ein, um vakante Dienstposten in den Einsatzkompanien zu besetzen.
Gespeichert
StFw a.D und d.R.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BIA.REHAB

  • Gast
Antw:Auslandseinsatz möglich?
« Antwort #2 am: 26. Januar 2012, 00:35:30 »

Ja habe mich falsch ausgedrückt. Meine Verwendung ist Jägerfeldwebel und Gruppenführer in einer Rekrutenkompanie. Meine Stammeinheit fährt nur nicht in den Einsatz. Und ich wollte mich halt erkunden, ob es dennoch möglich ist in den Einsatz zu gehen obwohl ja alle drei Monate neue Rekruten kommen und ich als GrpFhr eingesetzt bin.
Gespeichert

BIA.REHAB

  • Gast
Antw:Auslandseinsatz möglich?
« Antwort #3 am: 26. Januar 2012, 00:41:09 »

wenn Sie in einer der Rekrutenkompanien als JgFw eingesetzt sind, ist es schwieriger in einen Einsatz zu kommen als z.B. in der AGA-Kp eines Bastaillons, welches fast geschlossen in den Einsatz geht.

Also ist es trotzdem möglich in den Einsatz zu kommen, obwohl ich als JgFw in einer Rekrutenkompanie eingesetzt werde? Ist es denn nur möglich wenn ich dies als Wunsch dann angebe? Da mein Stammtruppenteil nicht in den Einsatz geht wird wahrscheinlich auch niemand "auf mich zukommen".
Gespeichert

Rollo83

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.773
Antw:Auslandseinsatz möglich?
« Antwort #4 am: 26. Januar 2012, 07:33:29 »

Es gibt eine Freiwilligenbewerbung. Allerdings kommt es wohl oft vor das als Antwort "unabköämmlich" kommt, so kenn ich es zumindest von einigen Ausbildern an verschiedenen Schule. Aber möglich ist erst mal Alles.
Gespeichert
AGA 5./FmBtl 820 Düsseldorf 1.4.2006 - 30.6.2006
Stamm 2./FmBtl 820 Düsseldorf 1.7.2006 - 31.12.2006

BulleMölders

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.996
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders
Antw:Auslandseinsatz möglich?
« Antwort #5 am: 26. Januar 2012, 07:37:02 »

Und wie immer kann am auf so eine Frage nur eine passende Antwort geben:
Antrag stellen und abwarten!
Gespeichert

miguhamburg1

  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 3.856
Antw:Auslandseinsatz möglich?
« Antwort #6 am: 26. Januar 2012, 10:22:58 »

Solange Sie Ausbilder einer Rekrutenkompanie sind, wird es aller Wahrscheinlichkeit nach nichts mit einer Einsatzverwendung. Denn, wie Sie bereits schrieben, werden dort in jedem Quartal neue Rekruten ausgebildet und dafür sind Ausbilder nötig, wie Sie einer werden sollen. Warum das so ist, hat Ihnen KlausP geschrieben. Denn Ihr zukünftiger Kompaniechef hat schon ein Wort mitzureden, wenn es darum geht, dass einer seiner Ausbilder mehrere Monate lang nicht auf seinem Dienstposten sein will/soll. Heißt: Er wird auf jeden Fall seine Stellungnahme dazu abgeben.

Bulle hat Ihnen erklärt, dass Sie also Soldat jederzeit das recht haben, einen Antrag in eigener Sache auf den Dienstweg zu bringen. Wie das geht, werden Sie lernen. Sie haben auch ein recht darauf, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu auf Ihren Antrag zu bekommen. Sie haben aber kein recht darauf, dass der Antrag in Ihrem Sinn entschieden wird.
Gespeichert
 

© 2002 - 2012 Bundeswehrforum.de