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Autor Thema: Besoldung bei Verpflichtung auf Widerruf und Wohnungsummeldung  (Gelesen 990 mal)

GreenHorn_9182

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Hallo zusammen,

das Thema ist ja quasi selbsterklärend ;) Ich müsste wissen, wie viel man als Offizier bei einer Einstellung auf Widerruf verdient! Der Wehrdienstberater weiß da noch nichts, da sich die Besoldung ja geändert hat-
Und da ich mir keine Wohnung für die ersten Jahre nehmen werde, da ich schon im ersten Dienstjahr 3 mal versetzt werde, muss ich noch wissen, wie das ist mit der Wohnungsummeldung?! Muss ich dann immer im jeweiligen Dienstort alles ein und umtragen lassen oder kann ich als Wohnsitz einfach meine Adresse zu Hause drin lassen?

Schon mal vielen Dank, beste Grüße Greenhorn
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ulli76

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Andi

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Re:Besoldung bei Verpflichtung auf Widerruf und Wohnungsummeldung
« Antwort #2 am: 20. Mai 2011, 21:26:19 »

Und da ich mir keine Wohnung für die ersten Jahre nehmen werde, da ich schon im ersten Dienstjahr 3 mal versetzt werde, muss ich noch wissen, wie das ist mit der Wohnungsummeldung?! Muss ich dann immer im jeweiligen Dienstort alles ein und umtragen lassen oder kann ich als Wohnsitz einfach meine Adresse zu Hause drin lassen?

Du wirst während der ersten zwei Dienstjahre nur einmal versetzt, nämlich an die Uni. Deine Stammeinheit ist die ganze Zeit über das OA-Bataillon/die MSM/die OSLw und danach die Uni. Und genau dort musst du dich dann auch mit Erstwohnsitz anmelden. Was du ansonsten noch an Nebenwohnsitzen haben willst ist dir überlassen.

Gruß Andi
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GreenHorn_9182

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Re:Besoldung bei Verpflichtung auf Widerruf und Wohnungsummeldung
« Antwort #3 am: 21. Mai 2011, 01:28:04 »

Und da ich mir keine Wohnung für die ersten Jahre nehmen werde, da ich schon im ersten Dienstjahr 3 mal versetzt werde, muss ich noch wissen, wie das ist mit der Wohnungsummeldung?! Muss ich dann immer im jeweiligen Dienstort alles ein und umtragen lassen oder kann ich als Wohnsitz einfach meine Adresse zu Hause drin lassen?

Du wirst während der ersten zwei Dienstjahre nur einmal versetzt, nämlich an die Uni. Deine Stammeinheit ist die ganze Zeit über das OA-Bataillon/die MSM/die OSLw und danach die Uni. Und genau dort musst du dich dann auch mit Erstwohnsitz anmelden. Was du ansonsten noch an Nebenwohnsitzen haben willst ist dir überlassen.

Gruß Andi


Hey, vielen Dank für die schnellen Antworten! Sry, beim nächsten mal such ich genauer :)
Ich bin erst 6 Monate in Munster, dann irgendwo bei Dresden Offizierslehrgang dann wieder irgendowanders n Sprachkurs und dann nach Frankreich- vorraussichtlich...
Während dieser Zeit steht mir dann kein Unterhalt bzw Kindergeld mehr zu oder?!

Gruß Greenhorn
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miguhamburg1

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Re:Besoldung bei Verpflichtung auf Widerruf und Wohnungsummeldung
« Antwort #4 am: 21. Mai 2011, 12:30:34 »

Stimmt, Sie beziehen Ja Ihre eigenen Einkünfte...und die sind so hoch, dass Sie keinen Anspruch auf staatliche oder private Unterhaltszahlungen mehr haben.
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Andi

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Re:Besoldung bei Verpflichtung auf Widerruf und Wohnungsummeldung
« Antwort #5 am: 22. Mai 2011, 22:01:54 »

Während dieser Zeit steht mir dann kein Unterhalt bzw Kindergeld mehr zu oder?!

Doch, kindergeldberechtigt sind deine Eltern für dich an sich während deiner gesamten Ausbildung (inklusive Studium), sofern du nicht über das Maximaleinkommen drüber kommst. Das dürfte dieses Jahr wahrscheinlich noch nicht der Fall sein, weil du von deinem Einkommen noch die Werbungskosten abziehen darfst, also z.B. Fahrtkosten zum Dienst.
Ab dem nächsten Jahr dürfte es das dann aber mit Kindergeld gewesen sein.

Gruß Andi
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