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Autor Thema: Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst  (Gelesen 852 mal)

Swoffie

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Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« am: 26. Februar 2010, 11:34:21 »

Hey Leute ich habe mal eine Frage bezüglich der Feldwebellaufbahn.

Ich habe heute meinen Einberufungsbescheit 9+14 Monate freiwilligen Dienst bekommen und wollte wissen ob die Changsen steigen
mich erneut zu bewerben als Feldwebel (SaZ12) und auch genommen zu werden nach den 23 Monaten !! .

Habe mich letztes Jahr beworben und wurde abgelehnt wegen der mangelnden Erfahrung und der nicht vorhanden Ausbildung.

Hoffe ihr könnt mir helfen  ;D ;D ;D ;D
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Timid

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #1 am: 26. Februar 2010, 11:42:27 »

Ich habe heute meinen Einberufungsbescheit 9+14 Monate freiwilligen Dienst bekommen und wollte wissen ob die Changsen steigen mich erneut zu bewerben als Feldwebel (SaZ12) und auch genommen zu werden nach den 23 Monaten !! .

Nicht wirklich. Deine einzigen Vorteile wären, dass du gegebenenfalls den Sporttest und die ärztliche Untersuchung nicht mehr machen müsstest, und dass du den Laden schon kennst. Mehr nicht.

Zitat
Habe mich letztes Jahr beworben und wurde abgelehnt wegen der mangelnden Erfahrung und der nicht vorhanden Ausbildung.

Hast du nur einen Hauptschulabschluss?
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Swoffie

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #2 am: 26. Februar 2010, 11:44:51 »

Nein ich habe einen Realschulabschluss Mittlere Reife oder auch MSA  ;D ;D

Na dann ...
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Timid

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #3 am: 26. Februar 2010, 11:47:15 »

Nein ich habe einen Realschulabschluss Mittlere Reife oder auch MSA  ;D ;D

Dann sollte einer Einstellung als Feldwebelanwärter aber eigentlich nichts im Wege stehen ... Eine Ausbildung wäre höchstens dann erforderlich, wenn man nur einen Hauptschulabschluss hat - oder eine Einstellung mit höherem Dienstgrad anstrebt!
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Rollo83

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #4 am: 26. Februar 2010, 11:54:42 »

Ich befürchte der TE hat es beim Psychologengespräch oder beim CAT einfach verhauen.
Also, ihre Ergebnisse bleiben im ZNwG 3 Jahre gespeichert.Vorher ist eine erneute Bewerbung als SAZ ehr sinnlos.
Nach den 3 Jahren werden die Ergebnisse gelöscht und man könnte einen neuen Angriff versuchen.
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Swoffie

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #5 am: 26. Februar 2010, 11:55:22 »

Ja ich habe mich ja schon sehr gewundert .

Ich habe mich ja letztes Jahr beworben und da wurde ich nicht genommen da mir die Ausbildung fehlt etc .


Habe den Brief davon letztens hier im Forum gepostet weil ich da wirklich nicht mit klar karm !
und einer hat mir dann geholfen bzw hat es mir dann so erklärt und meinte das ich eine Ausbildung bräuchte.


Ich danke schonmal im vorraus für die schnellen Antworten  ;D
« Letzte Änderung: 26. Februar 2010, 12:01:39 von Swoffie »
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Swoffie

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #6 am: 26. Februar 2010, 11:57:30 »


Ich habe aber nirgends Verhauen.

Ich wurde ja nichtmal ins ZNWG Ost  eingeladen dabei meinte der jetzt Pansionierte Wehrdienstberater meine Changsen stehen sehr gut  ???
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Timid

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #7 am: 26. Februar 2010, 11:59:07 »

Ich befürchte der TE hat es beim Psychologengespräch oder beim CAT einfach verhauen.

Lass doch endlich mal diese haltlosen Spekulationen!  >:(

Zitat
Also, ihre Ergebnisse bleiben im ZNwG 3 Jahre gespeichert.Vorher ist eine erneute Bewerbung als SAZ ehr sinnlos.
Nach den 3 Jahren werden die Ergebnisse gelöscht und man könnte einen neuen Angriff versuchen.

Eine erneute Bewerbung ist sehr wohl auch früher schon möglich und kann erfolgreich sein!

@Swoffie
Du solltest, wenn du solche Schriftstücke schon im Internet veröffentlichst, auch Namen, Unterschrift und Dienstgrad desjenigen "schwärzen", der den Brief unterschrieben hat ;)
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Rollo83

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #8 am: 26. Februar 2010, 11:59:53 »

Sie wurden nicht mal eingeladen?Dann ist vielleicht ihr Zeugniss zu schlecht oder einfach kein Bedarf in ihren gewählten Bereichen.
Aber eins ist Fakt, das man eine Ausbildung braucht ist einfach Schwachsinn.

Nachtrag:Was heisst hier haltlos.Der TE möchte wissen wieso es nicht geklappt hat und ich nenn ihm einige Möglichkeiten.
Das ich es nicht 1000%ig weiss ist logisch.

Noch ein Nachtrag an Timid.Jetzt wo ich weiss das er nicht mal im ZNwG war ist eine erneute Bewerbung natürlich möglich.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2010, 12:03:32 von Rollo83 »
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Swoffie

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #9 am: 26. Februar 2010, 12:07:44 »

@Timid Habe den Brief rausgenommen habe einen sehr großen Fehler gemacht das nicht zu schwärzen sorry .

Also du meinst das ich es nochmal veruschen sollte das heißt wieder den Wehrdienstberater anruffen oder dann beim Wehrdienst nachfragen.

@Rolo83

Ich habe Feldjäger und Jäger als Verwendung angegeben.

Das Zeugnis ist nicht schlecht und der Pansionierte Wehrdienstberater meinte auch zu mir das ich es versuchen kann bei den FJ zu bewerben und Jäger als Zweitwunsch verwenden sollte.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2010, 12:09:22 von Swoffie »
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Rollo83

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #10 am: 26. Februar 2010, 12:11:01 »

Versuchen kann man alles.
Also die Feldjäger z.B. sollen ziemlich überlaufen sein nach meinen Informationen.Ist wohl sehr beliebt die Verwendung.Ob es beim Jäger auch so ist weiss ich nicht aber scheint so zu sein.Vielleicht sollten sie sich über andere Verwendungen Gedanken machen und sich erneut über den WDB bewerben.
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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #11 am: 26. Februar 2010, 12:15:27 »

@Rollo83 Danke für deine Antworten .

Also sie meinen das ich mich erneut bei dem WDB melden sollte weil ich ja schon am 01.04 gezogen werde .

Also kann man das nicht machen wenn man eingezogen wurde bzw das ich es da nochmal versuchen sollte.

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Rollo83

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #12 am: 26. Februar 2010, 12:19:35 »

Ups das muss ich wohl überlesen haben.Ob das noch vom zeitraum her passt wage ich zu bezweifeln.
Klar können sie sich auch während des GWD als SAZ bewerben aber das geht dann nicht mehr über den WDB sonder über ihre Einheit.
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Timid

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #13 am: 26. Februar 2010, 12:22:22 »

Nachtrag:Was heisst hier haltlos.Der TE möchte wissen wieso es nicht geklappt hat

Ließ dir nochmal seine Beiträge durch - danach wurde überhaupt nicht gefragt, sondern nach den Chancen einer Bewerbung aus dem Wehrdienst heraus!

Zitat
und ich nenn ihm einige Möglichkeiten.

Nur:
Ich befürchte der TE hat es beim Psychologengespräch oder beim CAT einfach verhauen.
... ist keine Antwort auf die Fragen, außerdem wüsste der Threadersteller schon, dass es an genau diesen Dingen gelegen hat, wenn er daran beim Test gescheitert wäre!


Also du meinst das ich es nochmal veruschen sollte das heißt wieder den Wehrdienstberater anruffen oder dann beim Wehrdienst nachfragen.

Du hast deine Einberufung ja bereits bekommen, dementsprechend dürfte es in nächster Zeit irgendwann losgehen. Warte das einfach ab, schau dir den Laden mal ein bisschen an, sprich auch mal mit den Feldwebeln etc. vor Ort. Wenn dir das dann zusagt, kannst du dich einfach nochmal bewerben.
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Swoffie

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #14 am: 26. Februar 2010, 12:35:01 »

@Roll83 und Timid

Bitte nicht streiten  ;D ;D ;D

Ihr habt mich beide So gut wie es ging geholfen .

@Timid dann werde ich das wohl so machen erstmal schauen wie das dort ist und dann fragen ob das geht.

am 6.4 geht das los 29.3 bekomme ich einen Brief wohin das geht .

Naja ich freue mich jetzt schon drauf

PS : Nochmals vielen dank und ich hoffe das es klappt  ;D ;D
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