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Autor Thema: Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst  (Gelesen 855 mal)

Rollo83

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #15 am: 26. Februar 2010, 12:36:57 »

Das ist kein Streit sondern nur berechtugte Kritik seitens Timid.
Hab etwas am Thema vorbei gezielt.
hatte es so verstanden das sie schon im ZNwG waren und dort die Eignung nicht bekommen haben.Dann wäre eine erneute Bewerbung erst nch 3 Jahren wieder sinnvoll da die Testergebnisse 3 Jahre gespeichert bleiben.
Aber darum ging es hier ja nicht.
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Swoffie

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #16 am: 26. Februar 2010, 12:43:03 »

Ja Sie haben ja nichts falsch gemacht nur was Falsch gelesen aber das ist nicht schlimm trotzdem nochmal vielen dank  ;D
« Letzte Änderung: 26. Februar 2010, 12:48:34 von Swoffie »
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gast2

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #17 am: 01. März 2010, 13:45:07 »

nach abgelehnter bewerbung besteht meines wissen sowieso erstmal eine einjährige bewerbungssperre zumindest laut meines WDB's
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Swoffie

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Re:Einberufungsbescheid und Freiwilliger Dienst
« Antwort #18 am: 08. März 2010, 17:17:01 »

Hmm ? Jetzt bin ich verwirrt ich glaube nicht das du irgendwelche sperren hast da mein WBD meinte ich solle mich ab jetzt an meine Vorgesetzten wenden  ;D Naja dieses wirr Warr ist schon sehr komisch
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