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Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: FA beim wachbataillion..?  (Gelesen 762 mal)

fuchsmuetze

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FA beim wachbataillion..?
« am: 18. September 2011, 10:08:30 »

hallo kameraden ,

Kann man eigentlich auch einen antrag zum FA beim wachbataillion stellen?

geht das überhaupt?
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KlausP

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Antw:FA beim wachbataillion..?
« Antwort #1 am: 18. September 2011, 10:33:12 »

Warum sollte das nicht gehen? Das geht in jeder Einheit.
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StFw a.D und d.R.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

fuchsmuetze

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Antw:FA beim wachbataillion..?
« Antwort #2 am: 18. September 2011, 11:00:01 »

Mein damaliger wehrdienstberater meinte das geht nicht so einfach.
Das wollte ich ja dieses jahr schon unbedingt machen , da der mir aber irgendwie nicht richtig weiterhelfen konnte und nur die ganze zeit von den fallschirmjaegern und panzergrenadieren gesprochen hat und mir das nur ausreden wollte,  kamen wir nie auf einen gemeinsamen nenner..

so hab ich mich erstmal als FWDL'er gemeldet.

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Ralf

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Antw:FA beim wachbataillion..?
« Antwort #3 am: 18. September 2011, 11:12:25 »

Natürlich lässt sich so ein Antrag stellen.
Die Frage ist halt, ob man
a) dafür auch geeignet ist (zB Verwendungsausschlüsse) und
b) ob denn auch entsprechende Stellen frei sind.
Vllcht sind nur V-Stellen ausgeschrieben oder sogar keine.
Wenn du dafür Verwendungsfähig sein solltest: der PersFw soll mal mit dir ins Vakanzenmanagement schauen, ob Dienstposten ausgeschrieben sind und wenn, ob du diese Voraussetzungen dafür erfüllst.
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fuchsmuetze

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Antw:FA beim wachbataillion..?
« Antwort #4 am: 18. September 2011, 11:54:04 »

ja gut also müsste ich das theoretisch über den spieß oder pers uffz in berlin klären !

da ich mich derzeitig noch in hagenow befinde..
und erst nächsten am oktober in berlin bin
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miguhamburg1

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Antw:FA beim wachbataillion..?
« Antwort #5 am: 18. September 2011, 14:00:35 »

Sie können sich jederzeit bewerben und dabei auch eine Verwendung als JgFw und ProtFw im Wachbataillon als Verwendungswunsch angeben. Ob es was wird, entscheidet dann das EUF beim zuständigen ZNwG.

Um einen Schritt voranzugehen, wäre ihr erster Wg zu Ihrem KpFw..
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MarekD

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Antw:FA beim wachbataillion..?
« Antwort #6 am: 19. September 2011, 08:17:34 »

Der hier jedenfalls hats geschafft :)

http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/FYpBCoAwDATf4geauzd_od4SCSW0tmUN9vtG5rAMO3RS0Pi1zG69caWdjstWmem2WhgwhSaGqHlWUaSOHPMUicLjGB3-2x_LpFG25QOMkyBC/
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miguhamburg1

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Antw:FA beim wachbataillion..?
« Antwort #7 am: 19. September 2011, 08:58:26 »

Ja, warum auch nicht? Die Verwendungen im WachBtl sind genauso durch spezifische Anforderungskriterien gekennzeichnet, wie jede andere Verwendung in der Bw.
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