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Autor Thema: FWDL -> Kindergeldanspruch  (Gelesen 1322 mal)

electrofaust

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FWDL -> Kindergeldanspruch
« am: 15. Mai 2011, 23:02:48 »

Hi,
ich habe bei der BW die damals üblichen 9 Monate GWD geleistet und 3 Monate FWD nachgeschoben und war also insgesamt 12 Monate dabei.

In dieser Zeit haben meine Eltern für mich natürlich kein Kindergeld bekommen. Der Anspruch besteht bei einem Kind in der Ausbildung ja bis zur Vollendnung des 25. Lebensjahres. Die Wehrdienstzeit wird aber hinten drangehängt, sodass man idR 9 Monate länger Kindergeld bekommt, als diejenigen, die keinen Dienst geleistet haben.

Meine Frage ist nun, ob bei mir wegen FWDL nun 9 oder 12 Monate drangehängt werden. Kriegen meine Eltern also Kindergeld bis ich 25 Jahre und 9 Monate oder 26 Jahre alt bin?

Wäre für weiterführende Antworten sehr verbunden.
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Zebra

  • Streifenmuli
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Re:FWDL -> Kindergeldanspruch
« Antwort #1 am: 16. Mai 2011, 00:00:41 »

Der Anspruchszeitraum müsste sich um die kompletten 12 Monate verlängern(vorrausgesetzt du befindest die auch noch in Ausbildung/Studium). Einfach mal mit der Kindergeldkasse Kontakt aufnehmen. Für soetwas ist zum Beispiel auch die Wehrdienstzeitbescheinigung sehr wichtig.


MkG

Zebra
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Basti1985

  • Gast
Re:FWDL -> Kindergeldanspruch
« Antwort #2 am: 26. Mai 2011, 20:00:06 »

Hallo,

ich befinde mich gerade in einer ähnlichen Situation. Ich habe auf 23 Monate verlängert und danach ein Studium begonnen. Nun bin ich 25 Jahre + 9 Monate alt und die Familienkasse hat mir bis jetzt weiterhin Kindergeld ausgezahlt.
Heute habe ich dann einen Brief von der Familienkasse erhalten, in dem steht, dass die Auszahlung nun gestoppt wird. In der beiliegenden Erläuterung steht, dass das Kindergeld nur dann über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden kann, wenn man
"
  • GWD geleistet hat, oder
  • sich freiwillig für nicht mehr als 3 Jahre zum Wehrdienst verpflichtet hat, oder
  • eine vom Wehr- und Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt hat
und zwar für einen der Dauer dieser Dienste oder der Tätigkeit entsprechenden Zeitraum, längstens jedoch für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes."

Ich befürchte leider, dass "längstens jedoch für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes." bedeutet, dass man höchstens 25 Jahre + 9 Monate Kindergeld erhalten kann. Dies steht auch in ähnlicher Form in § 32 Abs. 5 EStG.

Bisher dachte ich auch, dass sich der Anspruchszeitraum um die entsprechende Dienstzeit verlängert, denn schließlich wird einem normalem GWDLer bzw. Zivi auch insgesamt 25 Jahre Kindergeld ausgezahlt. Beim mir sind es leider nur:
25 Jahre - 23 Monate + 9 Monate = 25 Jahre - 14 Monate,
also insgesamt 14 Monate (ca. 2500€) weniger.

Jedenfalls werde ich mich nochmal genau bei der Familienkasse erkundigen, leider befürchte ich jedoch, dass mir dort evtl. von einem nicht ganz so erfahrenem Angestellten/Beamten mitgeteilt wird, dass es wirklich nur diese zusätzlichen 9 Monate sind und ich in der Sache auch nicht weiter nachforsche. Leider habe ich nicht Jura als Studienrichtung gewählt, deshalb nochmal die Frage: ist es wirklich so? Wäre ja ganzschön unfair, dafür dass man auch noch freiwillig länger gedient hat...

Bin für alle Antworten dankbar!
Viele Grüße
Basti
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