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Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Inkompetenz  (Gelesen 1005 mal)

Akay

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Inkompetenz
« am: 26. April 2011, 20:51:26 »

Moin Kameraden!

Lage: SaZ 15 Antrag mit Wechsel vom Mannschafter (HG) zum Offz (Fluglotse) zur OPZ geschickt. Oktober 2010.
November 2010 Antwort von OPZ: "Schönen Dank, wir kümmern uns drum." Seither Funkstille. Perser gefragt ob die Möglichkeit besteht den Status der Bewerbung abzufragen. Perser: "Die werden sich schon melden. Ich kann zwar anrufen aber das bringt ja sowieso nichts." Spieß gefragt: "Frag den Perser der weiß was er tut."

DZE voraussichtlich August 2011 (FWDL 23)

Methode 1: Noch 3 weitere male dem Perser auf den Sack gegangen.
Methode 2: Leichte Explosion meiner Wenigkeit im Innendienst gehabt.
Kein Erfolg. Weder bei Methode 1 noch 2.

Den Perser einer anderen Staffel gefragt: "Tut mir leid da muss sich ihr Perser drum kümmern. Ich darf sie nichtmal beraten."

Mittlerweile dauerhaft kurze Zündschnur wenn ich mich dem Innendienst nähere. Getan hat sich immer noch nichts. Man sollte meinen ich muss denen in den *rsch kriechen damit sich was bewegt.

Was meint ihr? Welche Möglichkeiten hab ich noch? Würde gerne beim Bund bleiben, er ist mir nur zu langsam.

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Re:Inkompetenz
« Antwort #1 am: 26. April 2011, 20:58:33 »

Am besten üben Sie sich in Geduld. Es erscheint nicht besonders offizierstauglich, wenn man sich andauernd besonders wichtig darstellt und nur das eigene Schicksal von Bedeutung ist. Behördliche Vorgänge dauern nun einmal, zusätzlich kommt in Betracht, dass Sie sicherlich nicht der Einzige sind, der sich auf diese Stelle beworben hat und besonders Fluglotse eine äußerst herausfordernde Tätigkeit ist. Wenn Sie bei der Bundeswehr bleiben wollen, stellen Sie einen Antrag auf FWDL23 in Ihrer derzeitigen Einheit, die Chancen stehen ja momentan wohl eher gut.
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Andi

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Re:Inkompetenz
« Antwort #2 am: 26. April 2011, 20:59:29 »

§ 1 Wehrbeschwerdeordnung
Beschwerderecht
"(1) Der Soldat kann sich beschweren, wenn er glaubt, von Vorgesetzten oder von Dienststellen der Bundeswehr unrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhalten von Kameraden verletzt zu sein. [...]
(2) Der Soldat kann die Beschwerde auch darauf stützen, dass ihm auf einen Antrag innerhalb eines Monats kein Bescheid erteilt worden ist.
[...]"
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Andi

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Re:Inkompetenz
« Antwort #3 am: 26. April 2011, 21:02:09 »

Am besten üben Sie sich in Geduld. Es erscheint nicht besonders offizierstauglich, wenn man sich andauernd besonders wichtig darstellt und nur das eigene Schicksal von Bedeutung ist.

So ziemlich der bescheuertste Ratschlag, den ich seit langem gelesen habe.
OPZ und ZNwG sind angehalten Anträge von aktiven Soldaten beschleunigt zu bearbeiten. Weiterhin ist es wichtig entsprechende Informationen zu bekommen. Ein halbes Jahr Funkstille ist auf jeden Fall nicht akzeptabel! Auch aus Sicht der Bundeswehr.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 26. April 2011, 21:26:12 von Andi »
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Akay

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Re:Inkompetenz
« Antwort #4 am: 26. April 2011, 21:10:11 »

Wenn Sie bei der Bundeswehr bleiben wollen, stellen Sie einen Antrag auf FWDL23 in Ihrer derzeitigen Einheit, die Chancen stehen ja momentan wohl eher gut.

Naja Offizierstauglich wäre es gewesen in meinem Beitrag zu erkennen das ich mich im Status FWDL 23 befinde. Erkennbar an der Bemerkung FWDL 23 und an meinem Dienstgrad.
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Dennis812

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Re:Inkompetenz
« Antwort #5 am: 27. April 2011, 15:38:54 »

Wenn Sie bei der Bundeswehr bleiben wollen, stellen Sie einen Antrag auf FWDL23 in Ihrer derzeitigen Einheit, die Chancen stehen ja momentan wohl eher gut.

Naja Offizierstauglich wäre es gewesen in meinem Beitrag zu erkennen das ich mich im Status FWDL 23 befinde. Erkennbar an der Bemerkung FWDL 23 und an meinem Dienstgrad.

Schön - Touché würde ich sagen. ;D
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Re:Inkompetenz
« Antwort #6 am: 27. April 2011, 19:42:22 »

Na, das habe ich wohl überlesen. Wohl genauso, dass das schon so lange geht, OHNE Zwischenbescheide... Da gibt es ja auch andere Mittel, die sicherlich bereits in Betrach gezogen worden sind, als offizierstauglicher Soldat.
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Hutzliputz

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Re:Inkompetenz
« Antwort #7 am: 29. April 2011, 11:09:34 »

Eine Untätigkeitsbeschwerde ist begründet... § 13 Abs. 1 Satz 1 und
Satz 6 WBO.
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Akay

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Re:Inkompetenz
« Antwort #8 am: 22. Mai 2011, 12:24:30 »

Es hat sich tatsächlich etwas getan, Kameraden!

Als ich letztes Wöchlein beim Pers war um ihn zu ärgern, hat er doch tatsächlich die Einladung zur OPZ springen lassen. die einen Tag zuvor bei ihm angekommen ist. Davon dass er mir diese Einladung eigentlich unverzüglich aushändigen muss, sehe ich mal ab. Wenigstens hab ich sie jetzt. Profis arbeiten in meiner Staffel sowieso nicht.  ::)

Am 19.6.2011 gehts dann für mich zur OPZ  :-[
Ob ich meine Matheunterlagen von vor 2 Jahren wohl noch finde.....

MFG Akay
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Mr. O'Donnell

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Re:Inkompetenz
« Antwort #9 am: 22. Mai 2011, 12:28:53 »

Ja dann:
I. ''Glückwunsch''
II. Viel Erfolg!
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Tell me and I forget.
Teach me and I may remember.
Involve me and I will learn.
(Benjamin Franklin)

Lt_Dan

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Re:Inkompetenz
« Antwort #10 am: 22. Mai 2011, 13:23:57 »

Als ich letztes Wöchlein beim Pers war um ihn zu ärgern, hat er doch tatsächlich die Einladung zur OPZ springen lassen. die einen Tag zuvor bei ihm angekommen ist. Davon dass er mir diese Einladung eigentlich unverzüglich aushändigen muss, sehe ich mal ab. Wenigstens hab ich sie jetzt. Profis arbeiten in meiner Staffel sowieso nicht.  ::)

Wie großzügig! Er wird auf immerdar dankbar sein.
Im Übrigen hätte das richtige und aufmerksame Lesen des Schreibens der OPZ vom November 2010 schon wesentlich weitergeholfen und dem Perser sowie seinem absolut unprofessionellen Hiwiteam einiges an nervtötendem Auftreten mit kurzer Zündschnur erspart. Da steht nämlich nichts von "Schönen Dank, wir kümmern uns drum" sondern: "Zum jetzigen Zeitpunkt kann aufgrund der hohen Anzahl leistungsstärkerer Bewerber über eine Einladung noch nicht entschieden werden." Zu deutsch: Es gibt momentan besser geeignete Bewerber, und wenn noch etwas Kapazität über ist, dann werden wir Sie ggf. auch nochmal einladen.
Soviel zum Thema Eingabe, Untätigkeits- oder Verfassungsbeschwerde vor dem internationalen Gerichtshof für Menschenrechte...

Am 19.6.2011 gehts dann für mich zur OPZ  :-[
Ob ich meine Matheunterlagen von vor 2 Jahren wohl noch finde.....

Mathe ist aus meiner Sicht hier nicht das größte Problem! "Menschenbild" und "Tugenden" sind zwei Begriffe, die sich mir grade irgendwie aufdrängen. Die OPZ wird zu einer zutreffenden Entscheidung kommen. Viel Erfolg!

Gruß
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