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Autor Thema: Kinderzuschlag während des 23monatigen Grundwehrdienstes??  (Gelesen 1106 mal)

KingChykuz

  • Gast

Hallo!

Ab April absolviere ich meinen 9monatigen Wehrdienst und anschließend hänge ich noch 14 Monate dran.
Ich bin verheiratet und habe ein Kind.
Weiß jemand ob ich während dieser Zeit einen Anspruch auf Zuschläge für Kinder und Verheiratete habe??

MFG Thorsten
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Timid

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Re:Kinderzuschlag während des 23monatigen Grundwehrdienstes??
« Antwort #1 am: 07. März 2010, 19:00:49 »

Das dürfte auf die genauen Umstände (mögliches Einkommen der Frau usw.) ankommen. Genaueres kann man im Unterhaltssicherungsgesetz (zu finden unter www.gesetze-im-internet.de) finden bzw. direkt bei der zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde erfahren, die meist in der Verwaltung auf Kreis- oder Stadtebene oder entsprechendem angesiedelt ist.
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KingChykuz

  • Gast
Re:Kinderzuschlag während des 23monatigen Grundwehrdienstes??
« Antwort #2 am: 07. März 2010, 19:14:06 »

Ja das habem wir schon beantragt.
Aber ich habe gehört das es direkt von der Bundeswehr noch einen Kinderzuschlag und einen Zuschlag für Verheiratete gibt.
Ob man diese Zuschläge nur als Berufs -oder Zeitsoldat bekommt??
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BulleMölders

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Re:Kinderzuschlag während des 23monatigen Grundwehrdienstes??
« Antwort #3 am: 07. März 2010, 19:50:23 »

Das sind die ganz normalen Zuschläge die nach dem Beamtenbesoldungsgesetz bezahlt werden.
Und da man als GwdL nicht nach dem Beamtenbesoldungsgesetz besoldet wird, nein gibt keine Zuschläge.
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