Forum Chat () Bookmark and Share
StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 25. Mai 2012, 08:08:08
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Nach SaZ12 Stelle bei der Stadt "sicher"?  (Gelesen 812 mal)

Dr.Nick

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Nach SaZ12 Stelle bei der Stadt "sicher"?
« am: 12. Januar 2012, 23:53:18 »

Hallo,

ich bin ebend beim stöbern auf folgende Seite gestoßen:
http://www.helpster.de/bundeswehr-ja-oder-nein-so-treffen-sie-die-richtige-entscheidung-fuer-ihre-zukunft_15413

Etwas weiter unten steht folgendes:
Zitat
Haben Sie sich 12 Jahre verpflichtet und wollen danach ins zivile Berufsleben zurück, steht Ihnen sogar eine Stelle bei der Stadt zu.


Davon habe ich noch nie gehört, auch nachdem ich hier im Forum und bei Google gesucht habe fand ich nichts dazu.
Weiß jemand ob das stimmt?
Gespeichert

vero269

  • Gast
Antw:Nach SaZ12 Stelle bei der Stadt "sicher"?
« Antwort #1 am: 13. Januar 2012, 02:30:46 »

Das stimmt. Es gibt eine gewisse Anzahl an Stellen im öffentlichen Dienst, die speziell für Soldaten freigehalten werden. Natürlich müssen Sie die entsprechende Qualifikation mitbringen um die vorhandenen Stellen besetzen zu können. Weitere Informationen zu dem Thema können Sie beim BFD bekommen.
Gespeichert

miguhamburg1

  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 3.856
Antw:Nach SaZ12 Stelle bei der Stadt "sicher"?
« Antwort #2 am: 13. Januar 2012, 08:32:47 »

Liebe(r) Vero,

bevor Sie solche Informationen posten, sollten Sie erst einmal prüfen, inwieweit die überhaupt zutreffen. Der BFD hat bezüglich der sogenannten "Eingliederungs-/Übernahmescheine" nämlich gar nichts zu tun.

@ Fragensteller: Informieren Sie sich im Netz über das Soldatenversorgungsgesetz. Darin sind die entsprechenden Bestimmungen beschrieben. Evt. hilft Ihnen auch eine Suchmaschine zu diesen Begriffen.

Bei Beiden Optionen gibt es allerdings keine Garantie für die Übernahme. Denn wenn eine Stadt/Gemeinde, ein Landkreis oder Landes-/Bundesverwaltung überhaupt keine Stellen auschreibt (die für Sie prinzipiell geeignet wären), dann nützt Ihnen so ein Schein überhaupt nichts.
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.967
Antw:Nach SaZ12 Stelle bei der Stadt "sicher"?
« Antwort #3 am: 13. Januar 2012, 09:12:47 »

Zitat
Der BFD hat bezüglich der sogenannten "Eingliederungs-/Übernahmescheine" nämlich gar nichts zu tun.

Natürlich hat der BFD damit zu tun, zumindest was die Beratung der betroffenen Soldaten angeht. Die Scheine nennen sich übrigens "Zulassungsschein" und "Eingliederungschein".

Zitat
Haben Sie sich 12 Jahre verpflichtet und wollen danach ins zivile Berufsleben zurück, steht Ihnen sogar eine Stelle bei der Stadt zu.

Die Aussage stimmt so nicht. Ihnen steht keine solche Stelle zu sondern Sie können sich darauf bewerben, das ist ein himmelweiter Unterschied. Wenn 5 Stellen ausgeschrieben werden und 30 ehemalige SaZ mit dem entsprechenden Schein bewerben sich darauf, fallen naturgemäß 25 davon hinten runter.
Gespeichert
StFw a.D und d.R.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 3.856
Antw:Nach SaZ12 Stelle bei der Stadt "sicher"?
« Antwort #4 am: 13. Januar 2012, 09:22:42 »

Ok, danke, Klaus, die Begriffe hatte ich tatsächlich durcheinander gebracht. Dennoch sollte sich ein Interessierter zunächst einmal im SVG informieren, bevor er zum BFD geht...
Gespeichert

vero269

  • Gast
Antw:Nach SaZ12 Stelle bei der Stadt "sicher"?
« Antwort #5 am: 13. Januar 2012, 14:11:42 »

Liebe(r) Vero,

bevor Sie solche Informationen posten, sollten Sie erst einmal prüfen, inwieweit die überhaupt zutreffen. Der BFD hat bezüglich der sogenannten "Eingliederungs-/Übernahmescheine" nämlich gar nichts zu tun.

@ Fragensteller: Informieren Sie sich im Netz über das Soldatenversorgungsgesetz. Darin sind die entsprechenden Bestimmungen beschrieben. Evt. hilft Ihnen auch eine Suchmaschine zu diesen Begriffen.

Bei Beiden Optionen gibt es allerdings keine Garantie für die Übernahme. Denn wenn eine Stadt/Gemeinde, ein Landkreis oder Landes-/Bundesverwaltung überhaupt keine Stellen auschreibt (die für Sie prinzipiell geeignet wären), dann nützt Ihnen so ein Schein überhaupt nichts.

Lieber miguhamburg1,
Diese Information habe ich so vom BFD bekommen. Deshalb habe ich diese Information auch hier so gepostet.
Gespeichert

Zebra

  • Streifenmuli
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 507
« Letzte Änderung: 17. Januar 2012, 19:32:54 von Zebra »
Gespeichert
Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin!

tbbmx200

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Antw:Nach SaZ12 Stelle bei der Stadt "sicher"?
« Antwort #7 am: 18. Januar 2012, 11:04:01 »

ich kann mal schildern,wie das ganze verfahren bei mir in bayern ablief:

zuerst einmal natürlich die information über den bfd, denn dazu ist er da.
er berät in fragen des e/z-scheins und auch in allem weiteren zu dem eingliederungsverfahren für den öffentlichen dienst.

für die auswahl auf eine sog. vormerkstelle für saz 12 musste ich über den bay. landespersonalausschuss ein ausleseverfahren ablegen,dazu benötigt man die entsprechenden schulabgangszeugnisse.

in diesem ausleseverfahren schreibt man einen test zusammen mit allen regulären schulabgängern/saz, welche sich für das auswahljahr beworben haben.
die saz werden darin aber gesondert betrachtet und gewertet und nur das ist der vorteil der sog. vormerkstellen.
aufgrund der erreichten platzziffer bei diesem test nur im vergleich mit den anderen,teilnehmenden saz wird einem dann eine liste mit einer übersicht derjenigen verwaltungen zugesandt, welche vorbehaltsstellen für die jeweilige laufbahn (mittlerer oder gehobener dienst) anbieten.das macht nicht jede verwaltung.aufgrund dieser liste kann man dann wünsche äußern.
je besser die erreichte platzziffer,desto größer ist die chance,bei der anschließenden bewerbung auf eine dieser stellen seine wunschstelle zu bekommen.

alles weitere übernimmt dann wieder der bfd (fachausbildungsbescheid,kostenerstattungen,etc)
Gespeichert
Pioniertruppe~1993-2005~Pionierbataillon 12
 

© 2002 - 2012 Bundeswehrforum.de