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Autor Thema: Nur militärische Verwendung im Wehrdienst und Verpflichtung während des GWD?  (Gelesen 989 mal)

Ramin

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Hallo ich habe mehrere Fragen.

Also der Wehrdienst gliedert sich ja in die Allgemeine Grundausbildung die 3 Monate dauert und die alle Soldaten machen. Nach diesen 3 Monaten wird jeder Soldat auf ein bestimmtes Fachgebiet z.B. Büro oder sonstiges zugeteilt wo er dann die restlichen 6 Monate arbeitet. Kann man auch die gesamten 9 Monate im militärischen Bereich eingesetzt und ausgebildet werden wenn man sich danach als Soldat auf Zeit verpflichten lässt und danach sowiese eine militärische Karriere bei der Bundeswehr einschlägt?

Kann man sich auch während des GWD als Soldat auf Zeit verpflichten lassen?

Ich möchte nämlich erst einmal die ersten 2-3 Monate des Grundwehrdienstes machen und dann wäre es  sehr wahrscheinlich dass ich mich verpflichte, da ich so die Möglichkeit habe erst einmal einen Einblick in die Bundeswehr zu bekommen.

mailman

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Man ist bei der Bundeswehr immer in einer militärischen Verwendung eingesetzt.
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Fitsch

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Dir ist die Verpflichtung auf Widerruf ein Begriff?

Du bist gleich SAZ, bekommst aber nur GWDL-Sold, schaust Dir den Laden 6 Monate an und entscheidest dann. Willst Du dann immer noch dabei bleiben bekommst Du für die zurückliegende Zeit eine Nachzahlung.

Horrido
Fitsch
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Ramin

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Ich würde wahrscheinlich zum 1.4 meinen GWD antreteten (wenn bis dahin noch Plätze frei werden). Der Einplaner hat mich seit 14.2.10 auf der Liste.

Wenn das nicht mehr klappt dann auf jeden Fall zum 1.7.10

Kann ich mich jetzt noch auf Wiederruf verpflichten lassen oder ist das jetzt schon zu spät.

l.g.

Ramin

Rollo83

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Haben sie schon die Einstellungstest im ZNwG gemacht oder werden sie nur zum Grundwehrdienst herangezogen?
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miguhamburg1

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Nein, Sie können sich NICHT verpflichten lassen,

sondern VERPFLICHTEN sich selbst mit der Folge, dass bei Vorliegen der Tauglichkeit, Eignung und freiem Diensposten die Bw Ihre Verpflichtung annimmt, Sie auf die freie Planstelle einweist und Sie Ihren Dienst als SaZ dort antreten...
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Ramin

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Haben sie schon die Einstellungstest im ZNwG gemacht oder werden sie nur zum Grundwehrdienst herangezogen?

Ich habe im Kreiswehrersatzamt nur die Eignungsfeststellungsuntersuchung (EUF) gemacht und werde nur zum Grundwehrdienst herangezogen.

Rollo83

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Dann gibt es auch nichts mit Wiederruf, den gibt es nur für SAZ.
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Ramin

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Dann gibt es auch nichts mit Wiederruf, den gibt es nur für SAZ.

Ja ich wollte nur noch fragen ob ich mich jetzt noch vor dem Beginn des Wehrdienstes als SAZ verpflichten kann oder ob das jetzt zu spät ist und ich bis nach dem Wehrdienst warten muss.

BulleMölders

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Nur um das klar zu stellen, du kannst dich nicht so einfach verpflichten. Du musst dich wie bewerben. Dann kommt es eventuell zu einem Auswahlverfahren in dem Entschieden wird ob du genommen wirst oder nicht. Da sowas einige Zeit dauert, Einstellung als SaZ zum 1.4., nein.
Und wenn man sich so die Bearbeitungszeiten im Moment anschaut ist auch eine Einstellung als SaZ zum 1.7 ziemlich unwahrscheinlich.
Wenn du dich aber jetzt Bewirbst, dann könnte die Einberufung zum Grundwehrdienst bis zu einer Entscheidung ob du angenommen wirst oder nicht aufgeschoben werden.
Am besten Termin beim Wehrdienstberater machen und mit dem alles weitere besprechen.
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Ramin

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ok danke für die Antwort
 

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