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Autor Thema: Realschulabschluss SaZ 12 und danach?  (Gelesen 1194 mal)

Floderflo

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Realschulabschluss SaZ 12 und danach?
« am: 01. September 2010, 00:39:37 »

Hi allerseits,
ich habe mich gerade gefragt da ich keine Berufsausbildung( aber Realschulabschluss) habe und SaZ 12 bin Trpdienst Art. Fw ab Oktober bin, wie die 12 Jahre im Zivilberuflichen annerkannt werden?
Anders gesagt welchen Berufsstand habe ich nach den 12 Jahren? wird das zumindest als Berufsausbildung anerkannt? Und mir schien verstanden zu haben das man irgend etwas mit Fachhochschulreife machen könnte, kann mir da wer mehr dazu sagen?

Danke im Vorraus,
Florian
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Flexscan

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Re:Realschulabschluss SaZ 12 und danach?
« Antwort #1 am: 01. September 2010, 00:47:27 »

Der Beurfsstand? Soldat auf Zeit 12 Jahre. Reservist.

Was Du nach den 12 Jahren machst hängt von Dir ab, inwieweit Du Deine Berufsförderungsmöglichkeiten (BFD) nutzt.

Nein es ist keine anerkannte Berufsausbildung. Welche auch. Und ebensowenig erhält man automatisch nach den 12 Jahren die Fachhochschulreife.

Dies musst Du Dir alles im Rahmen des BFD selber aneignen, kannst Dir dann aussuchen was Du machst.
Schule, Berufsausbildung etc pp

Dh Du scheidest als SAZ12 nicht nach 12 Jahren, sondern (ich meine 9 Jahre, bitte korriegieren) aus dem aktiven Dienst aus und bildest Dich dann dementsprechend mit prozentual verkürzten Bezügen in dieser Zeit weiter, um Dich auf Das spätere Zivilleben vorzubereiten.

Am besten sprichst Du noch einmal mit Deinem Wehrdienstberater und lässt Dir das genauer erklären.

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Floderflo

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Re:Realschulabschluss SaZ 12 und danach?
« Antwort #2 am: 01. September 2010, 01:10:13 »

Es geht ja nich darum danach etwas zu machen sondern nur zu wissen inwiefern dies als Bildungsstatus anerkannt ist?
Ich meine danach ist klar: Ordensbruder!  :)
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Flexscan

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Re:Realschulabschluss SaZ 12 und danach?
« Antwort #3 am: 01. September 2010, 01:12:43 »

ganz einfach. Soldat auf Zeit 12 Jahre.

den Ordensbruder kriegste erst nach Friedenspfeiffe mim Mil Pfarrer  ;D


Edith
Bildungsstatus: Soldat auf Zeit 12 Jahre in Tätigkeit als XY.

Inwieweit Dir das dann zivil weiterhilft....
« Letzte Änderung: 01. September 2010, 01:17:30 von Flexscan »
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wolverine

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Re:Realschulabschluss SaZ 12 und danach?
« Antwort #4 am: 01. September 2010, 09:22:07 »

Nach den 12 Jahren sind Sie 12 Jahre älter - mehr nicht. Sofern Sie keine weiteren Schulen besuchen ist Ihr Schulabschluss der gleiche wie heute und wenn Sie keine Aus- und Weiterbildung machen haben Sie halt keine. Schulabschluss und ohne Ausbildung - das ist Ihr Status.

Sie können während der Dienstzeit Weiterbildungen nutzen und gehen nach 10 Jahren in den Rechtsanspruch auf berifsfördernde Maßnahmen. Nach den 12 Jahren haben sie noch weitere 36 Monate um Ihre Ausbildung dem zivilen Markt anzupassen.Was Sie aber daraus machen bleibt Ihnen überlassen.
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Tzunami

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Re:Realschulabschluss SaZ 12 und danach?
« Antwort #5 am: 01. September 2010, 10:21:12 »

Hallo erst mal!

Je nach Laufbahnen muss man in der Bundeswehr bestimmte Berufsausbildungen durchlaufen die durch die IHK oder ähnlich abgenommen werden.
soll heißen: Mannschaften ungelernte Arbeiter, Unteroffizier Geselle, Feldwebel Meister und Offiziere Hochschulausbildung.
Die Gründe sind in der Beamtenlaufbahnverordnung festgeschrieben und ein SaZ 12 zählt auch zu den Beamten.

Man bekommt durch zivile Ausbildungen während der Dienstzeit die entsprechende Berufsausbildung zu seiner Laufbahn. Da dass je nach Laufbahn unterschiedliche Ausbildungen sind kann es sein das auch der Schulabschluss ein höherer wird.
Ich habe als Feldwebel eine Ausbildung zum Fachkaufmann für Organisation gemacht ein halbes Jahr während der Dienstzeit und habe damit die Berechtigung zum Besuch einer Fachhochschule also Fachabi und keine Mittlere Reife mehr.
Weiterhin hat jeder SaZ am Ende seiner Dienstzeit 2 Jahre vor Ausscheiden aus dem Dienst die Möglichkeit Weiterbildungen oder Ausbildung über den BfD zu besuchen für diese wird man auch vom Dienst freigestellt.
Von den 2 Jahren werden aber die Zeiten für Berufsausbildung als Laufbahnvoraussetzung abgezogen.

Lange Rede wenig Sinn
Will damit nur sagen: Wer SaZ 12 in der Fw-Laufbahn ist verlässt die Bundeswehr immer mit einer Berufsausbildung und einem hören Bildungsabschluß.
Zusatz: Die Dienstzeit wird häufig als Berufserfahrung anerkannt da die Bundeswehr Berufsnah sein Personal ausbildet und einsetzt, aber das klappt nicht immer da ist jeder selbst in der Pflicht sich zu kümmern.

Ich hoffe ich habe geholfen
Gruß und viel Spaß beim BUND

Tzunami ;D
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wolverine

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Re:Realschulabschluss SaZ 12 und danach?
« Antwort #6 am: 01. September 2010, 10:38:21 »

Das alles ist für den Fachdienst durchaus richtig. Aber nun einmal nicht für den Truppendienst! Oder welche "Qualifikation auf Meisterebene" hat ein Z12 ArtillerieFw? Oder GrenadierFw?
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Tzunami

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Re:Realschulabschluss SaZ 12 und danach?
« Antwort #7 am: 01. September 2010, 11:00:57 »

Richtig ein Feldwebel Truppendienst bekommt keine volle Meisterausbildung!

Eine Berufsausbildung findet aber schon statt und zwar noch auf der Ebene als Unteroffizier den dort gibt es nur den Fachdienst. Als Feldwebel Truppendienst legt man dann aber noch den Teil 4 der Meisterprüfung ab (ADA).

Am Ende steht man dann mit einer angefetteten Gesellenausbildung da.

Gruß Tzunami
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wolverine

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Re:Realschulabschluss SaZ 12 und danach?
« Antwort #8 am: 01. September 2010, 11:11:09 »

Das ist doch Blödsinn! Was macht denn der TruppendienstFw für eine Berufsausbildung auf Gesellen- oder Gehilfenebene? "Grenadiergehilfe"? oder "Artilleriegeselle"?
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mailman

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Re:Realschulabschluss SaZ 12 und danach?
« Antwort #9 am: 01. September 2010, 12:03:22 »

Es gibt oder gab mal die Möglichkeit des Bürokaufmanns für Truppendiener. Ob es das noch gibt kann ich nicht sagen.

Ansonsten kann ich mich nur anschließen. Der Rest ist "Blödsinn".
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wolverine

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Re:Realschulabschluss SaZ 12 und danach?
« Antwort #10 am: 01. September 2010, 12:35:11 »

Der Bürokaufmann war eine Qualifizierung außerhalb der Dienstposteausbildung in Kooperation mit dem BFD während der Dienstzeit.
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Re:Realschulabschluss SaZ 12 und danach?
« Antwort #11 am: 01. September 2010, 14:25:38 »

War? Gibt es das nicht mehr?
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wolverine

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Re:Realschulabschluss SaZ 12 und danach?
« Antwort #12 am: 01. September 2010, 14:46:18 »

Das weiß ich nicht. BFD ist nicht mehr meine Baustelle. Aber in der Verbandszeitschrift ließt man eher häufiger von derartige Kooperationen. Gerade die Z4 Mannschafter oder eben die Truppendiener müssen ja irgendwie qualifiziert werden.
« Letzte Änderung: 01. September 2010, 16:23:14 von wolverine »
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Andi

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Re:Realschulabschluss SaZ 12 und danach?
« Antwort #13 am: 02. September 2010, 06:43:37 »

Je nach Laufbahnen muss man in der Bundeswehr bestimmte Berufsausbildungen durchlaufen die durch die IHK oder ähnlich abgenommen werden.

Nö, es gibt Laufbahnen die bestimmte berufliche oder akademische Qualifizierungen erfordern - die einzigen die diese aber zwingend erfordern sind die Laufbahnen der Feldwebel und Unteroffiziere des Fach- und Sanitätsdienstes und die Offizier und Feldwebellaufbahn des Militärmusikdienstes.

soll heißen: Mannschaften ungelernte Arbeiter, Unteroffizier Geselle, Feldwebel Meister und Offiziere Hochschulausbildung.

Das ist ein grober Anhalt, um Außenstehenden die Hirarchie der Bundeswehr mit einem im Zivilen verständlichen Bild zu verdeutlichen, aber keine Sinnvolle Umschreibung für erforderliche Qualifikationen.

Die Gründe sind in der Beamtenlaufbahnverordnung festgeschrieben und ein SaZ 12 zählt auch zu den Beamten.

Nö! Nie nicht! Soldaten sind Soldaten...
Und für Soldaten gilt die Soldatenlaufbahnverordnung.

Man bekommt durch zivile Ausbildungen während der Dienstzeit die entsprechende Berufsausbildung zu seiner Laufbahn.

Das ist ausschließlich in den oben genannten Laufbahnen der Fall - wobei Musiker studieren.

Weiterhin hat jeder SaZ am Ende seiner Dienstzeit 2 Jahre vor Ausscheiden aus dem Dienst die Möglichkeit Weiterbildungen oder Ausbildung über den BfD zu besuchen für diese wird man auch vom Dienst freigestellt.

Nö! Dafür ist eine Mindestverpflichtungszeit von 12 Jahren erforderlich! Abgesehen davon können theoretisch dienstliche Gründe gegen eine Freistellung sprechen, derzeitige Praxis ist aber, dass jeder, der freigestellt werden will auch gehen darf. Und wer eine Berufsausbildung oder ZAW absolviert hat bekommt auch keine 2 Jahre Freistellung - wozu auch?

Von den 2 Jahren werden aber die Zeiten für Berufsausbildung als Laufbahnvoraussetzung abgezogen.

 ??? ::)
Was soll das denn bedeuten?

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Unsinn!

Zusatz: Die Dienstzeit wird häufig als Berufserfahrung anerkannt da die Bundeswehr Berufsnah sein Personal ausbildet und einsetzt

Noch mal zum Mitmeißeln: Das gilt für den FACHdienst und hat nichts mit allen anderen Laufbahnen zu tun.

, aber das klappt nicht immer da ist jeder selbst in der Pflicht sich zu kümmern.

 ???

Richtig ein Feldwebel Truppendienst bekommt keine volle Meisterausbildung!

Ein Feldwebel Truppendienst bekommt grundsätzlich überhaupt keine Berufsausbildung o.ä.! Es besteht im Rahmen freier Kontinkente die Möglichkeit eine ZAW im kaufmännischen Bereich zu machen, mehr nicht. Nada, niente, nüx!

Eine Berufsausbildung findet aber schon statt und zwar noch auf der Ebene als Unteroffizier den dort gibt es nur den Fachdienst. Als Feldwebel Truppendienst legt man dann aber noch den Teil 4 der Meisterprüfung ab (ADA).

Am Ende steht man dann mit einer angefetteten Gesellenausbildung da.

Mit Verlaub: Woher hast du denn diesen Unsinn? Hast du schlecht geträumt?
Überlass bitte in Zukunft Aussagen zu Laufbahnen denen, die mehr Ahnung haben als du - also wohl jedem anderen.

Der Bürokaufmann war eine Qualifizierung außerhalb der Dienstposteausbildung in Kooperation mit dem BFD während der Dienstzeit.

Er ist es immernoch - es gibt drei oder vier kaufmännische ZAW, die Angehörige des Truppendienstes im Rahmen freier Kontingente während der Dienstzeit absolvieren können. Ist aber eher die Ausnahme, da nicht sehr bekannt und beliebt.

Gruß Andi
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