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Was kann passieren?

Kann er vorzeitig entlassen werden?
- 0 (0%)
Muss er Strafbefehl angeben
- 1 (100%)

Stimmen insgesamt: 1


Autor Thema: Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit  (Gelesen 2441 mal)

dorothea

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Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« am: 19. August 2010, 19:18:04 »

Hallo,
mein Sohn ist bis Ende Dezember Zeitsoldat (4 Jahre). Jetzt hat er vom Amtsgericht einen Strafbefehl über 60 Tagessätze wegen Verstoß gegen Waffengesetz bekommen. Was passiert von Seiten der Bundeswehr, kann er entlassen werden? Wird das bei der Bundeswehr bekannt oder muss er es selbst angeben? Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, was passiert mit seinen BfD-maßnahmen, die bereits bewilligt sind, nach der bundeswehrzeit?
« Letzte Änderung: 19. August 2010, 20:24:19 von dorothea »
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Andi

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Re:Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« Antwort #1 am: 19. August 2010, 19:22:45 »

Es wäre ihm anzuraten das zu melden, dass er verurteilter Straftäter ist, denn die Bundeswehr erfährt es über die "Mitteilung in Strafsachen" sowieso - und du kannst dir sicherlich vorstellen von wem ein Chef lieber als erstes erfahren will, dass einer seiner Jungs Unsinn gemacht hat - vom Delinquenten selbst.
Und ja, eine fristlose Entlassung kann durchaus im Raum stehen.

Gruß Andi
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Re:Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« Antwort #2 am: 19. August 2010, 21:30:04 »

@ dorothea

Er sollte es unverzüglich melden, es geht schließlich um ein Verstoß gegen das Waffengesetz und in so einen Fall versteht man bei der BW absolut kein Spass.
Wenn es zu einer Fristlosen Entlassung kommt ist der BFD gestrichen.
Zu meiner Zeit wurden in meiner Einheit 2 Soldaten ( beide SAZ 8 ) fast von heute auf morgen entlassen ohne Geld und Sachbezüge weil sie mit Drogen erwischt worden sind.
Dürfte man erfahren was er denn genau gemacht hat?
Jetzt sagen sie aber nicht das er mit einer Funktionsfähigen Schusswaffe erwischt wurde, dann seh ich Schwarz für ihn.
Aber sowas kann man auch nicht mehr als Dummheit gelten lassen.
Mfg
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snake99

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Re:Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« Antwort #3 am: 19. August 2010, 22:49:19 »

Gerade in den ersten 4 Dienstjahren kann ein SaZ recht zügig ohne weitere Geld- und Sachbezüge entlassen werden, wenn eine entsprechende Begründung vorliegt.

Aber vielleicht kann Wolverine dazu mehr sagen?
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wolverine

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Re:Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« Antwort #4 am: 20. August 2010, 10:34:10 »

Klingt nach Verstoß gegen das Führverbot. Was war es? Ein Einhandmesser oder eine Gas-, Schreckschuss und Signalwaffe?
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dorothea

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Re:Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« Antwort #5 am: 21. August 2010, 13:13:07 »

Vielen Dank für Ihre Antworten,
Er hat sich über Ebay für sein Paintballgewehr einen Laserpointer mit Zielgerät schicken lassen.
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Flexscan

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Re:Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« Antwort #6 am: 21. August 2010, 17:12:44 »

Seit wann fällt das unter Verstoss gegen das Waffengesetz  ??? ???
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mailman

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Re:Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« Antwort #7 am: 21. August 2010, 17:14:04 »

bestimmte Zubehörteile sind verboten.

Man darf auch auf einer regulären Pistole keinen Laserpointer haben.

Ebenso zusätzliche Haltegriffe z.B.

Wenn ich das von der Waffensachkundeprüfung noch richtig in Erinnerung habe.
« Letzte Änderung: 21. August 2010, 17:16:13 von mailman »
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Flexscan

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Re:Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« Antwort #8 am: 21. August 2010, 17:18:08 »

ah ok.

Hab mich nur gewundert da man Zielfernrohre un den ganzen Krempel zubauf nachgeworfen bekommt für son Blödsinn

naja muss jeder selber wissen was er mit seiner Kohle anfängt  ::)

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RittervonWestfalen

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Re:Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« Antwort #9 am: 21. August 2010, 17:26:14 »

Er sollte versuchen unter 60 Tagessätze zu kommen.
Bei den Jägern verliert man seine Zuverlässigeit ab 60 Tagessätzen.
Direkt den Anwalt aufsuchen und das prüfen lassen.
Evtl. kommt er mit 59 Tagessätzen besser weg.( Ordnungswiedrigkeit oder so)

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Re:Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« Antwort #10 am: 21. August 2010, 18:05:28 »

Bei den Jägern verliert man seine Zuverlässigeit ab 60 Tagessätzen.
Das dürfte innerhalb der Bundeswehr wohl kaum unterschiedlich bewertet werden.
Oder sind Förster gemeint  :D?
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wolverine

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Re:Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« Antwort #11 am: 21. August 2010, 18:38:36 »

Zielpunktprojektoren sind nach Anl. I, A 1, UA 1 Nr. 4.2 wesentliche Waffenteile. Diese stehen den Waffen gleich, für die sie bestimmt sind. Hier könnte man durchaus argumentieren, dass dieser Projektor - so er denn für ein erlaubnisfreies Paintballgewehr bestimmt war - ebenfalls erlaubnisfrei war. Oder wird etwas anderes als "Erwerb und Besitz" vorgeworfen? Sei es ´drum: 60 TS zum Ende der Dienstzeit und ohne erkennbaren dienstichen Bezug sollten nicht wirklich in´s Gewicht fallen. Dem Chef melden und gut ist. Evtl. den Strafbefehl noch ´mal von ´nem Anwalt prüfen lassen, der nicht das allererste Mal das Waffengesetz aufschlägt.
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ulli76

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Re:Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« Antwort #12 am: 21. August 2010, 20:07:58 »

Seh ich als ehemaliger Chef auch so- melden (kommt immer gut) und mit ein klein wenig Glück nimmt der Chef das zur Kenntnis und gut ist. Gibt schlimmere Sachen.
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RittervonWestfalen

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Re:Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« Antwort #13 am: 27. August 2010, 19:00:09 »

Bei den Jägern verliert man seine Zuverlässigeit ab 60 Tagessätzen.
Das dürfte innerhalb der Bundeswehr wohl kaum unterschiedlich bewertet werden.
Oder sind Förster gemeint  :D?
Inhaber eines Jagdscheins...
Also , die richtigen Jäger, nicht den komischen BW Abklatsch;)
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justice005

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Re:Strafbefehl während der 4 jährigen Dienstzeit
« Antwort #14 am: 01. September 2010, 00:21:48 »

Der Soldat ist nicht verpflichtet, das zu melden. Es ist ein eiserner Grundsatz in unserem Rechtssystem, dass miemand sich selbst belasten muss. Wenn die Bundeswehr von der Sache durch eine offizielle Mistra erfährt, dann ist das so. Ob das zu einer Entlassung führt ist höchst fraglich. Eine außerdienstliche Straftat führt nicht in jedem Fall zu einer Entlassung. Und das hier reicht zumindest meines Erachtens nicht aus.

Ob die Bundeswehr überhaupt davon erfährt, hängt schonmal davon ab, ob der Soldat bei der polizeilichen Vernehmung überhaupt gesagt hat, dass er Soldat ist. Wenn er das nicht gesagt hat, wird es wohl auch keine Mistra geben.

Eine 60-TS-Grenze gibt es überhaupt nicht.

Einen Anwalt würde ich erst dann einschalten, wenn tatsächlich von einer Entlassung die konkrete Rede ist.
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