Wenn sein Anwalt ordentlich gearbeitet hat wird er sich etwas dabei gedacht haben!
Möglicherweise hat er sich gedacht, dass 800,- für ein kurzes Schreiben "Hiermit lege ich Einspruch ein" und eine Teilnahme an einer 20minütigen Hauptverhandlung schnellverdientes Geld ist.... ;-)
Das soll jetzt nicht zynisch klingen, aber Anwälte sind auch nur Geschäftsleute....
Dass der Anwalt offensichtlich nur Show für seinen Mandanten macht, erkennt man schon daran, dass er mit dem Staatsanwalt und dem Richter telefoniert haben will. Das ist nämlich völlig für die Füße. Der Staatsanwalt kann aus 2 Gründen sowieso nichts mehr machen. Erstens ist er nach Erlass des Strafbefehls nicht mehr Herr des Verfahrens (das ist nur noch das Gericht) und zweitens ist DIESER Staatsanwalt sowieso nicht bei der Hauptverhandlung dabei, das macht nämlich ein Sitzungsdienst, der die Akte kurz vorher zum ersten Mal in seinem Leben sieht. Der Richter wird am Telefon auch nichts entscheiden, sondern es kommt - so wie es die Strafprozessordnung vorsieht - zu einer ganz normalen Gerichtsverhandlung, an deren Ende es ungefähr bei dem bleibt, was im Strafbefehl stand. Von 60 TS zu einer Verfahrenseinstellung ist nämlich extrem unwahrscheinlich... sowas macht ein Gericht allenfalls dann, wenn 20 oder 30 TS verhöngt wurden.... und selbst dann wird eine Auflage zur Einstellung verhängt, die genauso hoch ist wie die Geldstrafe es gewesen wäre...
Aber als guter Geschäftsmann hat der Anwalt erfolgreich seinem Mandanten vermittelt, dass er sich "mächtig ins Zeug legt".