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Autor Thema: Umzug während des wehrdienstes  (Gelesen 550 mal)

Ramin

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Umzug während des wehrdienstes
« am: 18. Februar 2010, 20:05:52 »

Hallo während des Grundwehrdienstes bekommt man ja seine Wohnung durch das Unterhaltssicherungsgesetz bezahlt.
Ich würde voraussichtlich gegen Ende des Wehrdienstes umziehen da ich an einem neuen Wohnort eine andere Arbeitsstelle antreten werde.
Bekomme ich dann die Miete für die alte Wohnung weiter oder bekomme ich die Mietkosten für die neue Wohnung?

Jales

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Re:Umzug während des wehrdienstes
« Antwort #1 am: 18. Februar 2010, 21:12:54 »

Wie willst du eine Miete vom Bund bezahlen bekommen, wenn du überhaupt nicht dort Miete zahlst, wofür du Geld bekommst ?

Sobald du bei deiner alten Wohnung nichts mehr zahlst, bekommst du auch kein Geld mehr für diese Wohung vom Bund. Dann gibts erst wieder Geld für die neue Wohnung - wenn überhaupt.
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Flexscan

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Re:Umzug während des wehrdienstes
« Antwort #2 am: 18. Februar 2010, 23:39:24 »

Hallo während des Grundwehrdienstes bekommt man ja seine Wohnung durch das Unterhaltssicherungsgesetz bezahlt.

da wird ein Blick in das entsprechende Gesetz sicher weiterhelfen.

Denn Anspruch auf Übernahme der Mietkosten hat nur, wer vor Dienstantritt einen eigenen Hausstand angemietet hat.

Um es auf den Punkt zu bringen.
Ziehst Du währen deines Wehrdienstes um, bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Warum sollte die Bundeswehr Dir einen Umzug bzw. Mietkosten finanzieren, wenn Du als Grundwehrdienstleistender unendgeltlich in der Kaserne übernachten kannst, dazu noch drei Mahlzeiten am Tag?
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