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Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Verwendungsversetzung bei SaZ  (Gelesen 700 mal)

vaniLLa91

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Verwendungsversetzung bei SaZ
« am: 02. Januar 2012, 13:24:56 »

Hallo Kameraden,
ich schildere euch mal kurz meine momentane Lage:
Ich bin SaZ 9 (ZAW Bürokaufmann);Verwendung: Nachschubuffz!

1. Frage

Kann ich jederzeit bei der Bundeswehr kündigen?

2. Frage

Ist es möglich das wenn ich eine Versetzung einreiche, auch einen Standort wählen kann.. z.B Stabsdienst in Koblenz?

Danke!
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wolverine

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Antw:Verwendungsversetzung bei SaZ
« Antwort #1 am: 02. Januar 2012, 13:35:22 »

Zu 1: Wie lange sind Sie bereits Soldat?
Zu 2: Beantragen können Sie jederzeit Versetzung und auch einen Wunschstandort angeben. Diesem Antrag muss jedoch nicht stattgegeben werden und bei Einstellung haben Sie grundsätzlich bundesweiter Versetz- und weltweiter Einsetzbarkeit zugestimmt.
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miguhamburg1

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Antw:Verwendungsversetzung bei SaZ
« Antwort #2 am: 02. Januar 2012, 14:05:57 »

Und noch zur Ergänzung für den Fragensteller:

Sie haben nicht nur im Rahmen Ihrer Einstellung einer bundesweiten Versetzbarkeit und der Teilnahme an Einsätzen schriftlich zugestimmt, sondern Sie haben im Rahmen der Vorbereitung auf Ihre Bewerbung viel Material gesichtet und mit Ihrem Werdienstberater gesprochen. Ihnen ist also klar gewesen, dass mit Ihrer Annahme geplant war, einen spätestens zum Zeitpunkt des Endes Ihrer Ausbildung vakanten Dienstposten zu besetzen (für den Sie ja ausgebildet wurden). Eine Versetzung an einen anderen Ort in eine andere Dienststelle oder anderen Truppenteil wird nur dann durchgeführt werden, wenn eben Ihre Qualifikation dort zum selben Zeitpunkt benötigt wird, sprich: ein gleichartiger Dienstposten zu besetzen ist. Ob dies der Fall ist, kann von hier aus nicht geklärt werden. Das bleibt also abzuwarten, wie die SDBw aufgrund Ihres Antrags entscheiden wird.

Wenn Ihre Frage nach dem Kündigungsrecht allerdings implizieren sollte, dass Sie kündigen wollen, wenn diesem Antrag nicht entsprochen wird, müssen Sie sich wirklich fragen lassen, wie ernsthaft und verantwortungsvoll Sie mit Informationen umgehen, die Sie mehrfach erhalten, bevor Sie Selbiges mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
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vaniLLa91

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Antw:Verwendungsversetzung bei SaZ
« Antwort #3 am: 02. Januar 2012, 14:09:37 »

Ich habe meine Aga beendet und bin jetzt im 4 Dienstmonat!
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KlausP

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Antw:Verwendungsversetzung bei SaZ
« Antwort #4 am: 02. Januar 2012, 14:10:35 »

Was sagt Ihr Spieß dazu?
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vaniLLa91

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Antw:Verwendungsversetzung bei SaZ
« Antwort #5 am: 02. Januar 2012, 14:31:51 »

Es sind nur fragen die ich gerne beantwortet haben möchte..
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F_K

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Antw:Verwendungsversetzung bei SaZ
« Antwort #6 am: 02. Januar 2012, 14:33:19 »

.. kommt auf die Dienstverpflichtung an.

Ein evtl. vorhandenes "Kündigungsrecht" endet jedenfalls mit dem 6 ten Dienstmonat - dann ist die Verpflichtung zu ERFÜLLEN.

Antwort auf Frage 2: Möglich ist vieles, wahrscheinlich ist es aber nicht.
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wolverine

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Antw:Verwendungsversetzung bei SaZ
« Antwort #7 am: 02. Januar 2012, 14:34:49 »

Dann sollten Sie im Regelfall noch von Ihrer Verpflichtungserklärung zurücktreten können; diese geben (im Regelfall!) ein sechsmonatiges Rücktrittsrecht. Letztlich steht das aber auf der Festsetzung, die Sie ebenfalls bekomen und unterschrieben haben.
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KlausP

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Antw:Verwendungsversetzung bei SaZ
« Antwort #8 am: 02. Januar 2012, 14:39:14 »

Es sind nur fragen die ich gerne beantwortet haben möchte..

Ja, und ich auch.
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vaniLLa91

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Antw:Verwendungsversetzung bei SaZ
« Antwort #9 am: 02. Januar 2012, 14:50:54 »

Nein habe noch nicht mit meinem Spieß geredet..bin bis Ende Januar erst mal auf Lehrgang
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ulli76

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Antw:Verwendungsversetzung bei SaZ
« Antwort #10 am: 03. Januar 2012, 02:02:01 »

Ganz einfach:
Wenn du mit Widerrufsmöglichkeit unterschrieben hast, kannst du innerhalb der ersten 6 Monate jederzeit kündigen. Danach nicht mehr.
Du kannst jederzeit einen Versetzungsantrag stellen, ob dem statt gegeben wird, hängt von ca. 1Mio Faktoren ab.
Zu deinem Beispiel:
Für jeden Dienstposten gibt es Anforderungen, wenn du die erfüllst, kannst du prinzipiell auch auf den Dienstposten,wenn nicht, dann nicht.
Wenn du Nachschubuffz wirst, dann wird man dich nicht unbedingt im Stab im Personalbereich einsetzen. Stabsdienst kann ja vieles bedeuten: Wenn es da Nachschieber gefordert sind, kannst du prinzipiell da hin.
Und da zweite Problem ist, dass man dich 1. auf deinem eigentlichen DP gehen lassen kann und 2. auf dem Wunschdienstposten auch braucht.(Ausnahmen gibt es z.B. bei Härtefällen).

Und wie immer gilt der Grundsatz: Nur sprecheden Menschen kann geholfen werden:Wenn du also einen Versetzungsantrag stellen willst, solltest du auch genau rein schreiben, was du willst und natürlich auch warum.
Du kannst also auch rein schreiben, dass du aus persönlichen Gründen da hin willst (ohne das genauer auszuführen)- die Chancen sind dann natürlich geringer als wenn es schwerwiegende Gründe gibt (wo du dann auch ggf. Nachweise beibringen musst und das genauer auführen solltest).

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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html
 

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