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Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung  (Gelesen 4205 mal)

Wiesel

  • Gast
Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« am: 27. Juli 2011, 15:14:05 »

Halli Hallo

Folgendes:

Um nicht noch mehr fragen hiermit zu verursachen komm ich gleich zur Sache ...

Ich bin vorbestraft wegen fahren ohne Fahrerlaubnis darüber hinaus habe ich deswegen eine Bewährungsstrafe ... Leider:(
Desweiteren hatte ich genau deswegen heute eine Verhandlung ..
Urteil lautet 1 Jahr und 3 Monate Jugendarrest.( ich bin 20) und ja ich weiß sehr dumm von mir!
Nun gehe ich natürlich gegen dieses Urteil in Berufung ..!

Meine Frage : ich habe am 08.08.2011 die Musterung zum fwd nun wollte ich wissen wie hier meine Chancen stehen und was ich sagen soll wenn die Frage kommt ob ich mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bin?
Bitte helft mir :( will unbedingt zum bund
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schlammtreiber

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Re:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #1 am: 27. Juli 2011, 15:15:47 »

Das wird unter diesen Umständen wohl nichts werden...
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WieselB

  • Gast
Re:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #2 am: 27. Juli 2011, 15:18:28 »

Besteht gar keine Hoffnung selbst dann nicht wenn Ich offen und ehrlich bin?:(
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KlausP

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Re:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #3 am: 27. Juli 2011, 15:18:57 »

Zitat
... was ich sagen soll wenn die Frage kommt ob ich mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bin?

Die Wahrheit, was sonst?

Zitat
... Bitte helft mir will unbedingt zum bund

Das dürfte nichts werden, auf keinen Fall, bis das Urteil nicht rechtskräftig ist. Die Verurteilung zu mehr als einem Jahr dürfte im Übrigen ein Einstellungshindernis darstellen, aber da müsste ein Jurist besseren Einblick haben.
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WieselB

  • Gast
Re:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #4 am: 27. Juli 2011, 15:22:24 »

Also muss ich mich an einen Anwalt wenden und den fragen wie meine Chancen stehen oder wie? :(
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KlausP

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Re:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #5 am: 27. Juli 2011, 15:25:05 »

Nö, wir haben hier auch den einen oder anderen. Außerdem gab es so ein ähnliches Thema hier vor kurzer Zeit erst.
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WieselB

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Re:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #6 am: 27. Juli 2011, 15:28:23 »

Und was ist dabei raus gekommen?
Also wird bestimmt noch einer auf den thread antworten oder?
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Andi

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Re:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #7 am: 27. Juli 2011, 15:32:08 »

Solange ein Verfahren läuft wirst du weder als freiwillig Wehrdienstleistender, noch als Soldat auf Zeit eingestellt.
Und sollte es bei dem Urteil bleiben wird es für die nächsten Jahre wohl erst mal unmöglich Soldat zu werden.

Ansonsten ist die Frage, was du machen kannst die falsche, denn du kannst nichts mehr machen, du hättest in der Vergangenheit keine Straftaten begehen dürfen, aber das lässt sich nicht mehr ändern, da du Fakten geschaffen hast.

Gruß Andi
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WieselB

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Re:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #8 am: 27. Juli 2011, 15:36:33 »

Okay dann bleibt der Traum wohl weiterhin Traum...:,(

Aber mal angenommen meine Berufung geht erfolgreich durch sodass es zu einer Bewährungsstrafe kommt sieht's dann anders für mich aus? O.o
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KlausP

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Re:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #9 am: 27. Juli 2011, 15:38:31 »

Das Strafmass wird ja dann bleiben, nur die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
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WieselB

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Re:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #10 am: 27. Juli 2011, 15:47:45 »

Also keine positive Veränderung?:(
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AriFuSchr

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Re:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #11 am: 27. Juli 2011, 15:51:21 »

Du schreibst oben, daß die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ich gehe dann doch davon aus, daß die Berufung den Erfolg einer Verringerung des Strafmaßes zum Ziel hat.  ;)

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KlausP

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Re:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #12 am: 27. Juli 2011, 15:54:28 »

Du schreibst oben, daß die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ich gehe dann doch davon aus, daß die Berufung den Erfolg einer Verringerung des Strafmaßes zum Ziel hat.  ;)



Stimmt, habe ich auch überlesen. Oder sind das zwei verschiedene Strafen?
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WieselB

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Re:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #13 am: 27. Juli 2011, 16:00:50 »

Ja sind 2 Bewährung habe ich nun schon ...

Und heute hatte ich ein Urteil wegen dem fahren ohne Erlaubnis zu Jahr und 3 Monaten Jugendarrest :(

Bei diesem Urteil gehe ich in Berufung!!! Und hoffe natürlich das die sich als positiv erweist!

Alles soweit verstanden?
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KlausP

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Re:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #14 am: 27. Juli 2011, 16:02:50 »

Jetzt habe ich es verstanden. Bei diesem Register dürften Sie für die Bundeswehr in absehbarer Zeit nicht in Frage kommen. Alles soweit verstanden?
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