Forum Chat () Bookmark and Share
StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 25. Mai 2012, 12:18:36
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung  (Gelesen 4205 mal)

Flexscan

  • Master of Desaster
  • Global Moderator
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 3.286
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #60 am: 12. Januar 2012, 16:24:42 »

Habt ihr vllt i welche tips die meine chancen steigern kònnten ???

Ja.

Die Fremdenlegion.
Die nehmen alles und jeden auch mit so einem Vorstrafenregister.

Hak das Thema Bundeswehr ab. Das ist gelaufen.

Gespeichert
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Flexscan

  • Master of Desaster
  • Global Moderator
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 3.286
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #61 am: 12. Januar 2012, 16:25:09 »

Habt ihr vllt i welche tips die meine chancen steigern kònnten ???

Ja.

Die Fremdenlegion.
Die nehmen alles und jeden auch mit so einem Vorstrafenregister.

Hak das Thema Bundeswehr ab. Das ist gelaufen.

ne Klaus.
Der Joint ;)
Gespeichert
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 7.973
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #62 am: 12. Januar 2012, 16:27:54 »

Habt ihr vllt i welche tips die meine chancen steigern kònnten ???

Ja.

Die Fremdenlegion.
Die nehmen alles und jeden auch mit so einem Vorstrafenregister.

Hak das Thema Bundeswehr ab. Das ist gelaufen.

ne Klaus.
Der Joint ;)

Deiner?  :D
Gespeichert
StFw a.D und d.R.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

  • Miles & More
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.070
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #63 am: 12. Januar 2012, 16:28:11 »

Die Fremdenlegion.
Die nehmen alles und jeden auch mit so einem Vorstrafenregister.

Vergiss es, Flex, vergiss es einfach! Das ist schon lange nicht mehr so! Die haben so viele Bewerber aus den osteuropäischen Staaten, dass die sich gar nicht mehr mit dem Volk abgeben, das noch vor 20 Jahren mit Kusshand genommen wurde!

Bei uns im RK-Heim sitzt eine "Amicale", salopp gesagt ein Verein ehemaliger Fremdenlegionäre, die nach wie vor beste Beziehungen zu ihrem ehemaligen Arbeitgeber haben und uns ab und an mal auf den aktuellen Stand der Dinge bringen!
Gespeichert
"Killing folks is easy, being politically correct is a pain in the ass!"

Achmed, the Dead Terrorist

gjxsikxx

  • Gast
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #64 am: 12. Januar 2012, 16:30:36 »

Ist das hier ein rechtschreib forum ?? Solche dummen komentare kann mann sich auch sparen ;-) habe um hilfe bei einem anderen thema gebeten nicht bei der rechtschreibung xD na gut danke für einige HILFREICHE einträge
Gespeichert

Flexscan

  • Master of Desaster
  • Global Moderator
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 3.286
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #65 am: 12. Januar 2012, 16:31:35 »

welcome to Harz4
Gespeichert
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 7.973
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #66 am: 12. Januar 2012, 16:31:49 »

Stimmt, @Tommie. In einem anderen Forum haben zwei ehemalige Legionäre das Gleiche zu diesem Thema geschrieben.
Gespeichert
StFw a.D und d.R.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 7.973
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #67 am: 12. Januar 2012, 16:32:57 »

Ist das hier ein rechtschreib forum ?? Solche dummen komentare kann mann sich auch sparen ;-) habe um hilfe bei einem anderen thema gebeten nicht bei der rechtschreibung xD na gut danke für einige HILFREICHE einträge

Falsch! Lesen Sie mal die Forenregeln. Und ich hoffe, dass die Bundeswehr auf Sie nicht angewiesen sein wird.
Gespeichert
StFw a.D und d.R.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

  • Miles & More
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.070
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #68 am: 12. Januar 2012, 16:34:30 »

Immer locker durch die Hose atmen ;) ! Die Verwendung von Satzzeichen und Groß- und Kleinschreibung macht es nun einmal einfacher, zu lesen und zu verstehen, was Sie überhaupt von uns wollen. Und wer dann so wie Sie in ein Forum "rein rülpst", braucht sich auch nicht wundern, wenn er ein wenig "angemacht" wird!

Aber was ficht Sie das eigentlich an? In ein paar Wochen haben Sie Ihre Unterlagen von der Bundeswehr wieder zurück, nebst einer schriftlichen Begründung, warum man Sie NICHT zum ZNwG einläd! Die Bundeswehr mag Mannschaftsdienstgrade brauchen zur Zeit, aber soooo nötig nun auch wieder nicht ;) !
« Letzte Änderung: 12. Januar 2012, 16:40:10 von Tommie »
Gespeichert
"Killing folks is easy, being politically correct is a pain in the ass!"

Achmed, the Dead Terrorist

ulli76

  • Forums-Doc
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9.499
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #69 am: 12. Januar 2012, 17:40:53 »

@gjx...: Im Leben wirst du kein Soldat:
- gefährliche Körperverletzung
- Einbruch und Diebstahl
- und sich dann noch bekifft auf dem Fahrrad erwischen lassen. Und das während der Bewährungsfrist.
- der deutschen Schriftsprache bist du anscheinend auch nicht mächtig.

Du kanst dich im Gespräch nicht erklären- du bekommst nämlich noch nichtmal ne Tauglichkeit.

Achso- du könntest es noch bei der afghanischen Armee versuchen. Mit den Eigentumsdelikten wärst du vermutlich sogar für höhere Weihen geeignet. Und mit dem Kiffen haben die gerüchteweise auch kein so großes Problem (das passende Video hab ich mal vor ner Weile hier verlinkt)
« Letzte Änderung: 12. Januar 2012, 17:42:34 von ulli76 »
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

itchit

  • Gast
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #70 am: 12. Januar 2012, 18:12:18 »

Habt ihr vllt i welche tips die meine chancen steigern kònnten ???

Die Fremdenlegion.
Die nehmen alles und jeden .


Das stimmt auch nicht ganz...Frauen nehmen Sie bis heute nicht :D
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 5.187
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #71 am: 12. Januar 2012, 19:55:18 »

Ein Jahr Haftstrafe führt dazu, dass selbst aktive Soldaten fristlos entlassen werden - ein Jahr Haftstrafe stellt ein ABSOLUTES Einstellungshindernis da.

Knapp daneben, F_K ;) ! Da fehlen noch zwei kleine Wörtchen, die durchaus bedeutsam werden können ;) : "mehr als"!

Somit ist GENAU 1 Jahr das Maximum, was tolleriert werden KANN, aber auch nicht muss! Bei MEHR ALS 1 Jahr gibt es gar keine Möglichkeit mehr ...

Woher du deine Weisheiten so nimmst. Vielleicht solltest du solche Einschätzungen eher denen überlassen, die von der Materie Ahnung haben!

§ 48 Soldatengesetz
Verlust der Rechtsstellung eines Berufssoldaten [gilt genauso für SaZ]

"Der Berufssoldat verliert seine Rechtsstellung, wenn gegen ihn durch Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich des Grundgesetzes erkannt ist

1.    auf die in § 38 bezeichneten Strafen, Maßregeln oder Nebenfolgen,
2.    auf Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Tat oder
3.    auf Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Bestechlichkeit, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Wehrdienst bezieht.

Entsprechendes gilt, wenn der Berufssoldat auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat."

Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Tommie

  • Miles & More
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.070
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #72 am: 13. Januar 2012, 08:40:41 »

Ein mir persönlich bekannter Berufssoldat wurde von einem ordentlichen deutschen Gericht wegen mehrerer vorsätzlich begangender Delikte (Tatbestand war jeweils Betrug) zu einer Freiheitsstrafe von genau einem Jahr verurteilt, zur Bewährung ausgesetzt. In der mündlichen Urteilsbegründung des Richters hiess es, dass man ihm seine Zukunft bei der Bundeswehr nicht verbauen wolle und deswegen genau auf dieses Strafmaß gegangen sei!

Ach ja, ich war in der Verhandlung als Zeuge geladen, da ich zum Zeitpunkt der Straftaten in dieser Einheit gewesen bin, und ich war bei der Urteilsbegründung im Sitzungssaal anwesend!

Wie passt das dann zu Deiner Aussage? Ist das oben erwähnte "mindestens" gleich zu setzen mit "mehr als"?

Ach ja, der Kamerad ist übrigens zum letzten Jahreswechsel als Stabsfeldwebel in Pension gegangen und die Verhandlung ist auch schon ein wenig länger her! Kann es eventuell sein, dass sich da die Rechtslage ein wenig geändert hat?
« Letzte Änderung: 13. Januar 2012, 08:42:41 von Tommie »
Gespeichert
"Killing folks is easy, being politically correct is a pain in the ass!"

Achmed, the Dead Terrorist

F_K

  • die wandelnde ZDV
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.603
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #73 am: 13. Januar 2012, 09:00:37 »

Na, und ist das Urteil rechtskräftig geworden?

Ein Jahr ist mindestens ein Jahr - sonst hieße es "mehr als ein Jahr".
Gespeichert

Tommie

  • Miles & More
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.070
Antw:Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung
« Antwort #74 am: 13. Januar 2012, 10:09:35 »

Er hat das Urteil noch im Gerichtssaal angenommen und die Bewährungszeit ohne Probleme durchgestanden! Und er ist Berufssoldat geblieben ...
Gespeichert
"Killing folks is easy, being politically correct is a pain in the ass!"

Achmed, the Dead Terrorist
 

© 2002 - 2012 Bundeswehrforum.de