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Autor Thema: ZAW zurückzahlen?  (Gelesen 3333 mal)

Rheinländer

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ZAW zurückzahlen?
« am: 31. August 2010, 20:51:55 »

Hallo Kameraden,

eine Frage beschäftigt mich stark zurzeit, und zwar wenn man von der Bundeswehr eine zivile Ausbildung über einen Zeitraum von 2 Jahren bezahlt bekommt und sich kurzfristig nach der Ausbildung entscheidet aus der Bundeswehr auszusteigen, in welcher Höhe ich die Ausbildung rückwirkend bezahlen muss. Kann mir bei dieser Frage jemand helfen?

MkG Marcel
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HG MOK

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #1 am: 31. August 2010, 20:54:19 »

Was sind sie denn SAZ 8 12 und wie wollen Sie einfach die BW verlassen???
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Rheinländer

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #2 am: 31. August 2010, 20:59:51 »

In meinem Fall bin ich SaZ 12, Verlassen der Bundeswehr durch KdV! Und zwar wie sich der Betrag der Rückerstattung bemisst.
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HG MOK

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #3 am: 31. August 2010, 21:02:30 »

In meinem Fall bin ich SaZ 12, Verlassen der Bundeswehr durch KdV! Und zwar wie sich der Betrag der Rückerstattung bemisst.

Meinen Sie das wirklich ernst??? SAZ 12 und jetzt KDV??? Wie lange sind sie denn schon SAZ ?
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bayern bazi

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #4 am: 31. August 2010, 21:04:09 »

dann rechnen mal den sold  für die gesamte ausbildungszeit + kosten die für die ausbildung dem staat entstanden sind



und wenn ich sowas hör (nicht als soldat sondern als steuerzahler) hoff ich das dann mindestens 5000 euro pro monat berechnet werden :(
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Flex-Cut

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #5 am: 31. August 2010, 21:06:48 »

....hört sich an, als stünde da die Auslandsvorbereitung an
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HG MOK

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #6 am: 31. August 2010, 21:12:14 »

Das wollte ich gerade fragen ob er für den nächsten einsatz geplant ist. Aber so eine Frage macht mich Sprachlos!
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Rheinländer

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #7 am: 31. August 2010, 21:14:52 »

Bereits 2 Jahre dabei! Und es steht kein Auslandseinsatz bevor! Aber wenn sich die beruflichen Ansichten eines Menschen ändern, und man beschließt mehr aus sich zu machen in Zukunft sollte man auf seinen Arbeitgeber, nur weil es ein Vertreter des Staates ist, keine Rücksicht nehmen.
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HG MOK

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #8 am: 31. August 2010, 21:18:36 »

Sie haben sich für 12 Jahre bei der BW verpflichtet!
Und sind nicht Irgendwo auf ein Ponyhof!
Nehmen Sie mir das nicht übel aber wenn ich das lese fallen mir echt beide Murmeln aus der Hose, schön ne Ausbildung abgreifen prima Gehalt dabei kassieren und jetzt auf KDV machen.

Wo hab ich bloß meine Beruhigungs Pillen gelassen! >:(
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bayern bazi

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #9 am: 31. August 2010, 21:20:31 »

aber die ausbildung und das geld mitnehmen

wenn ich einen vertrag auf 12 jahre unterschreib, und daraus vorteile erwirke - muss ich mich auch dran halten - stell dir vor das würden alle so machen dann hätten wir keine steuersätze mehr von 15-50% sondern 80% steuern weil jeder den staat nur noch ausnützen würde


und


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Rheinländer

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #10 am: 31. August 2010, 21:27:25 »

Stimmt! Man befindet sich auf keinem Ponyhof, aber in einem Verein wo zu viele potentielle HartzIV Empfänger sich um die Arbeitslosigkeit drücken und Zivilversager sich die Klinke geben.

Wenn man für sich erkannt hat, dass man eine berufliche Fehlentscheidung getroffen hat, kann man doch nicht so naiv sein, und das als sein endgültiges Schicksal deklarieren. Sorry, kein Verständnis!

Solange man die Ausbildung zurückzahlt, was lediglich der Kern meiner Frage an euch war, sehe ich da absolut keine Probleme.
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HG MOK

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #11 am: 31. August 2010, 21:31:51 »

Dann machen Sie das gehen Sie am besten gleich morgen Früh zu Ihren DV und schildern Sie Ihren Wunsch.
Aber ich habe die hoffnung das er sein Schuhwerk da versenkt wo die Sonne selten scheint.
Sie haben schon eine Merkwürdige meinung von der BW, naja dann war ich wohl auch Zivil Versager als ich 4 Jahre gemacht habe, nur komisch das ich jetzt wohl fast Ihr ganzes Gehalt an Steuern zahle!
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Rheinländer

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #12 am: 31. August 2010, 21:34:11 »

Genauso wie das Gehalt der zahlreichen Wehrpflichtigen mit Dienstzeit 6 Monate, die keinen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Streitkräfte mehr leisten, sondern nur noch für den Selbsterhalt dieser Armee und der Standorte dienen. Viel Spaß beim Zahlen!
« Letzte Änderung: 31. August 2010, 21:35:53 von Rheinländer »
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miguhamburg1

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #13 am: 31. August 2010, 21:35:32 »

Sie posten hier im Bundeswehrforum - werter Fragesteller (Sie als Kamerad anzusprechen fällt mir schwer) und sind erstaunt über die Reaktionen.

Von einem SaZ 12 Fw erwarte ich, dass er die Rechtslage bkennt, die die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen vorsieht, aber nicht die Kriegsdienstverweigerung, weil man keinen Bock mehr hat, man es sich "anders überlegt" hat oder sonstwelche billigen Ausreden, wie Sie sie uns hier auftischen wollen!

Und da Sie ganz offenkundig keine Gewissensgründe vorzubringen haben, sondern offenbar Probleme mit Menschen haben, die in der Bundeswehr Dienst tun - und diese pauschal verunglimpfen - wünsche ich Ihnen, dass Ihr Antrag, wenn Sie ihn den einreichen - erstmal lange schmort und dann abgelehnt wird (was natürlich nicht passieren wird)  - und Sie dann neben den Kosten für die Ausbildung auch Ihr Gehalt der letzten zwei Jahre zurückzahlen dürfen. Bei derartiger Penetranz und Bewuemlichkeit!
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HG MOK

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #14 am: 31. August 2010, 21:44:41 »

Ich finde so ein Verhalten und Aussagen schon mehr als Frech während Kameraden in Einsatz zur Zeit Ihr Leben riskieren.
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