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Autor Thema: ZAW zurückzahlen?  (Gelesen 3339 mal)

MediNight

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #15 am: 31. August 2010, 22:05:41 »

Ach ja, was Sie noch wissen sollten:

Der Bund wird sich mit Ihnen definitiv NICHT auf monatliche Raten in Höhe von € 5,-- einigen ;) ! Es werden empfindliche Rückzahlungen auf Sie zukommen, die Sie definitiv in die Nähe von Harzt-IV bringen werden! Stichwort: Lohn- und Gehaltspfändung!
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HG MOK

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #16 am: 31. August 2010, 22:11:39 »

Ich hoffe der Bund holt sich jeden cent wieder am besten noch mit Zinsen.
Ich habe hier schon viele Merkwürdige Sachen gelesen aber der hat mich heute abend umgehauen und das Schlimmste daran der KDV wird sogar noch genehmigt.
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wolverine

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #17 am: 01. September 2010, 09:41:29 »

Wenn man sich die übrigen Beiträge von unserem "Marcel" ´mal durchließt erkennt man sehr schnell um welch unsteten "Charakter" es sich hier handelt. Erst war er Gebirgsjäger im Truppendienst um dann seine Leidenschaft für das Marketing zu entdecken. Angeblich hat die SDBw seiner Laune auch zugestimmt und jetzt hat er wenige Monate später schon die ZAW absolviert. Oder fängt die erst noch an und er plant jetzt schon seinen Ausstieg? Das weiß er nur allein. Aber ich weiß eines: Gerade in diesen "kreativen" Berufen ist eine Ausbildung in den Streitkräften nicht vollumfängich anerkannt. Und da "Marcel" ja auch ´mal PersFw in´s Auge gefasst hat: Wie würden Sie einen Bewerber bewerten, schon lebensälter mit ständig wechselnden Launen - Entschuldigung: beruflichen Ansichten - und einer gerade mal grundlegenden beruflichen Mindestqualifikation (zwei Jahre sollte wohl höchstens der Kaufmannsgehilfe sein)? Vielleicht sollten Sie hier nicht allzu sehr über Hartz-IV-Empfänger und Zivilversager abledern...
« Letzte Änderung: 01. September 2010, 11:13:18 von wolverine »
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Aleonor

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #18 am: 01. September 2010, 12:13:14 »

uiuiui.

Also ich würde mindestens mit Sold, Sonderzulagen und Ausbildungskosten rechnen. Was die Ausbildung gekostet hat sollte sich ja per Tante google klären lassen.

Ich verstehe ja den Aufruhr hier, aber mir ist es dann doch lieber wenn jemand, der für sich so eine Entscheidung getroffen hat, ausscheidet.
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mailman

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #19 am: 01. September 2010, 12:21:08 »

Dienstbezüge!

Es sind hier mehrere Fraktionen sie sich aufregen können.

Einmal als Soldat ärgert man sich darüber das so jemand, jemand anders die Stelle weggenommen hat. Hinzu kommt sinnlos vertane Zeit für Ausbildungen usw. Wenn man sich seine Beiträge anschaut war das ja nur die logische Folge als Ende eines stetigen "Abstiegs".
Klar kann man sich beruflich verändern wollen, aber aus einer Verpflichtung kommt man nun mal nicht so leicht raus.

Und als Steuerzahler und mündigen Bürger ärgert es einen, das so jemand offensichtlich 2 Jahre oder mehr das System ausgenutzt hat und eine Ausbildung auf Staatskosten "abgegriffen" hat. Selbst wenn er einiges zurückzahlt wird das niemals das sein was in Ihn investiert wurde.
Als Bürger ärgert mich hier der klare Mißbrauch des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung.
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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #20 am: 01. September 2010, 12:37:20 »

Das Schlimmste an der Sache ist meiner Meinung nach wie Abfällig er über seinen Dienstherren und Soldaten spricht. Das beste ist so einen sofort zu entfernen und ihn seine kompletten Bezüge inklusive Ausbildungskosten zurück zahlen zu lassen. Wer so ein Verhalten an den tag legt hat es nicht Verdient die Uniform zu tragen.
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wolverine

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #21 am: 01. September 2010, 12:48:26 »

Ist doch einfach und immer sehr beliebt: das eigene Fehlverhalten, die Fehlentscheidung und das eigene Versagen müssen ja immer die anderen schuld sein. Sonst wäre ich das Ende noch selbst. Lediglich irgendwann in der Rückschau stellt man fest, dass man eigentlich überhaupt nichts erreicht, geleistet und durchgehalten hat. Obwohl man doch immer so spitze war!

Das fängt vielleicht schon an wenn  man ihm das erste zivile Gehalt offeriert und das dann nur die Hälfte oder zwei Drittel von den Bw-Bezügen sind. Ein Medienkaufmann liegt "draußen" nämlich so um die 1000 € netto. Aber für manche ist auch das mehr als sie verdienen!
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BulleMölders

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #22 am: 01. September 2010, 13:13:43 »

Fragt sich wann dann der Threat kommt: "Ich will wieder zurück zur Bundeswehr!"
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wolverine

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #23 am: 01. September 2010, 13:24:27 »

Die "beruflichen Ansichten" können sich wandeln - immer wieder! Nur irgendwann hört einem keiner mehr zu!
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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #24 am: 01. September 2010, 13:42:24 »

Moment! Ich glaube nicht, dass die Bundeswehr ihr Geld so einfach zurückbekommt. Der Junge möchte einen KDV-Antrag stellen, logischerweise aus Gewissensgründen, auch wenn er das hier anders darstellt. Offiziell sind es Gewissensgründe. Soll der Kerl, der jetzt eine Ausbildung gemacht hat und nun Gewissensbisse kriegt, wirklich alles zurück zahlen müssen? Wenn er das nicht kann, sagt er sich dann etwa "nun, ich habe ein absolut schlechtes Gewissen, kann mir aber die Rückzahlung nicht leisten oder möchte sie mir nicht leisten! Dann bleibe ich trotz meiner Gewissensbisse halt bei der Bundeswehr!"

Das kann nicht funktonieren. Gewissen gegen Geld abwägen?

Nun, ich fördere nicht diese Haltung und bin sehr enttäuscht von solchen Leuten, aber unabhängig davon, WEN so etwas betriff, glaube ich nicht, dass die Bw so einfach ihr investiertes Geld wiedererhält.
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mailman

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #25 am: 01. September 2010, 14:24:51 »

War doch schon mal der Fall bei einem Kampfpiloten. Der musste die Kosten zurückzahlen.
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wolverine

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #26 am: 01. September 2010, 14:50:03 »

In der Sache absolut richtig und korrekt gewertet, TRG. Aber umgekehrt wird auch ein Schuh daraus: Folge ich nicht mehr meinem Gewissen wenn ich dafür einen finanziellen Nachteil in Kauf nehmen muss? Eine "Prüfung" der Gewissensentscheidung ist durchaus zulässig. Nur zu Erinnerung: Der Zivildienst war früher ´mal länger als der Wehrdienst und ist nicht durch eine BVerfG-Entscheidung angeglichen worden.
« Letzte Änderung: 01. September 2010, 15:07:18 von wolverine »
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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #27 am: 01. September 2010, 15:01:29 »

Wie sieht das jetzt eigendlich Rechtlich aus? Seinen Wehrdienst hat er doch im grunde abgeleistet wenn er schon zwei jahre dabei ist, das heißt jetzt geht es um die erfüllung eines Vertrages den der Freiwillig mit der BW eingegangen ist. Warum hat er jetzt die möglichkeit ein KDV zu stellen?
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wolverine

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #28 am: 01. September 2010, 15:05:23 »

Ich werde nicht müde: es ist kein Vertrag! Nichts mit einvernehmlich und gegenseitig... Es ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (früher: Besonderes Gewaltverhältnis!): Die bestimmen und man macht!
Aber: Gewissen bedeutet im Kern "Menschenwürde" und Art. 1 Abs. 1 GG bindet alle öffentliche Gewalt diese zu achten.
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Andi

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #29 am: 01. September 2010, 22:35:36 »

Es müssen nur die tatsächlich entstandenen Kosten für die fachliche Berufsausbildung zurückgezahlt werden - also mutmaßlich ein mittlerer fünfstelliger Betrag. Ansonsten hat die Bundeswehr für die Bezüge und die militärische Ausbildung ja bekommen, was sie wollte: einen Soldaten, der seinen Auftrag erfüllt. Wie hoch der Betrag ist wird in einer Einzelfallprüfung durch die WBV ermittelt - und die finanziellen Verhältnisse des Soldaten sind irrelevant, der Staat bekommt sein Geld schon.

Gruß Andi
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