Moment! Ich glaube nicht, dass die Bundeswehr ihr Geld so einfach zurückbekommt. Der Junge möchte einen KDV-Antrag stellen, logischerweise aus Gewissensgründen, auch wenn er das hier anders darstellt. Offiziell sind es Gewissensgründe. Soll der Kerl, der jetzt eine Ausbildung gemacht hat und nun Gewissensbisse kriegt, wirklich alles zurück zahlen müssen? Wenn er das nicht kann, sagt er sich dann etwa "nun, ich habe ein absolut schlechtes Gewissen, kann mir aber die Rückzahlung nicht leisten oder möchte sie mir nicht leisten! Dann bleibe ich trotz meiner Gewissensbisse halt bei der Bundeswehr!"
Das kann nicht funktonieren. Gewissen gegen Geld abwägen?
Nun, ich fördere nicht diese Haltung und bin sehr enttäuscht von solchen Leuten, aber unabhängig davon, WEN so etwas betriff, glaube ich nicht, dass die Bw so einfach ihr investiertes Geld wiedererhält.