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Autor Thema: ZAW zurückzahlen?  (Gelesen 3340 mal)

instfw

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #30 am: 02. September 2010, 19:24:23 »

Ich verstehe hier die Aufregung einiger Teilnehmer nicht, so sehr ich die Bestürzung über die Einstellung und die Äusserungen teile, so wenig verstehe ich nicht das "verbale eindreschen" auf die Pläne des Fragenstellers.

Der Weg über den KDV ist zwar nicht alltäglich, aber durchaus üblich, ich denke da an den ein oder anderen Piloten als die Luftwaffe zum Schutz der Südgrenze der Türkei während des zweiten Golfkrieges einige ihrer AlphaJets verlegt hatten. Oder an den einen oder anderen Arzt der plötzlich sein Gewissen gefunden hat.
Das eigentliche Problem liegt doch beim Dienstherren der diese Möglichkeit im Gesetz offen lässt. Moralisch ist so ein Verhalten verwerflich und zu verurteilen, aber es ist legal und da es nichts neues ist, anscheinend durch den Dienstherren auch gewollt, denn ansonsten hätte er diese Tür längst geschlossen, oder es zumindestens versucht. Aber wie ich an anderer Stelle schon mal gesagt habe...So is lebe...

Er wird die Kosten für die ZAW zurückzahlen müssen, bei den meisten Ausbildungen wird nach dem Abschluß eine Restdienstzeit von 36 Monaten gefordert (ohne BFD, Hochwertausbildungen wie Pilot oder Arzt mal ausgenommen) wieviel das ist könnte unter Umständen der Controller wissen, ansonsten wird sich die WBV mit ihm in Verbindung setzen.

Aber wie gesagt, jemanden zu veruteilen weil er vorhandene Möglichkeiten ausnutzt ist in meine Augen genauso widersinnig wie auf Ausländer zu schimpfen, den die sind auch nur hier weil wir ihnen die Möglichkeit dazu gegeben haben.

 
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HG MOK

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #31 am: 02. September 2010, 19:53:53 »

@ instfw

Das ist ja alles gut und schön, wenn die möglichkeit besteht soll er es machen.
Was ich Persönlich so Verwerflich finde ist die Pauschale Verunglimpfung von Kameraden und des Dienstherren die der TE nun mal angeführt hat als Grund die BW zu verlassen.
So wie er es hier geschrieben hat ist es so wie Sie schon sagten Moralisch eine Glatte 6.
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wolverine

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #32 am: 02. September 2010, 20:49:04 »

Nun, ich weiß so ein bisschen, was legal möglich ist und könnte in ca. 6 Wochen einen rechtskräftigen Titel über Summen generieren, so dass es für die nächsten 30 Jahre nicht einmal zum Abzahlen reicht. Aber wenn ich das machen würde, wäre unser "InstFw" total entspannt weil: ist ja legal!

Problem an der Verweigerung ist, dass Kern des Gewissens die Menschenwürde ist. Und die steht in unserer Verfassung ganz oben und gegen sie wird auch nicht abgewogen. D. h.: Der Gesetzgeber kann hier gar nichts machen, da ein einfaches Gesetz die Verfassung nicht bricht. Uns selbst einer Verfasungsänderung hat man durch die "Ewigkeitsgarantie" der Grundrechte vorgebeugt. Wenn man über den Abschuss entführter Passagiermaschinen oder den "Finalen Rettungsschuss" nachdenkt erkennt man das Problem.
« Letzte Änderung: 02. September 2010, 21:05:25 von wolverine »
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instfw

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #33 am: 02. September 2010, 21:03:31 »

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht Ändern kann; den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann; und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ein Zitat von Friedrich Christoph Oetinger, es lebt sich sehr gut danach....obwohl ich mich bei weitemnicht als weise bezeichnen möchte...soviel zum Thema entspannt....

Mir ist durchaus die Problematik der Gesetzeslage bekannt....trotzdem wo ein Wille daauch ein Weg und wenn es über hohe finanzielle Hürden ging
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wolverine

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #34 am: 02. September 2010, 21:13:43 »

Wie da Geld helfen sollte, ist mir schleierhaft. Nein, das Problem bei Dilemmata ist grundsätzlicher und eben nur zu Lasten einer Seite zu entscheiden (nicht zu lösen). Der Grundgedanke hinter unserer Freiheit und unseren Rechten ist halt, dass man anständig ist und verantwortungsbewußt damit umgeht. So wie Sozialleistungen eben für Menschen in Notlagen gedacht sind und nicht für faule Schmarotzer. Und darum ist die Aufregung einiger hier eigentlich vollkommen berechtigt. Der Schutz des Gewissens ist für Menschen in verzweifelter Lage gedacht und nicht um irgendwelchen unreifen Egoisten die Berufsausbildung lukrativ zu gestalten.
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instfw

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #35 am: 02. September 2010, 21:16:54 »

Wie gesagt, sosehr ich deinen Unmut teile, was bringt das aufregen, und eines muss man nun auch mal sagen. Es ist wie mit Sarrazins Buch, der Teilnehmer pauschaliert mit seinen Aussagen aber im Kern treffen sie zu
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schlammtreiber

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #36 am: 03. September 2010, 09:42:46 »

Es ist wie mit Sarrazins Buch, der Teilnehmer pauschaliert mit seinen Aussagen aber im Kern treffen sie zu

Umgekehrt. Die Kernthesen seines Werkes (genetisch determinierte Minderwertigkeit, Übernahme Deutschlands durch Ausländer, etc) sind durch die Bank unhaltbar. Lediglich in einigen Nebenlinien (Bildung von Subkulturen, mangelnde Integrationsbereitschaft bestimmter Gruppen...) legt er Fakten dar, allerdings ist er in keinem dieser Punkte der Erste, er rezitiert nur bereits vorhandenes common knowledge. Er packt diese richtigen Pzunkte rein, um seinen Buch ein Korsett zu verpassen, aber sie bilden eben nicht die Kernthesen, diese sind o.g. und schlicht Schwachfug. Oder, wie es so plakativ gesagt wurde:

Was stimmt, ist nicht neu.
Was neu ist, stimmt nicht.

 ;)
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wolverine

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Re:ZAW zurückzahlen?
« Antwort #37 am: 03. September 2010, 10:40:08 »

Ja, so kann man es zusammenfassen. Und mit der gekünselten Hysterie darum wird der Hype überhaupt erst geschaffen. Das hat etwas von politischer Popkultur mit geplanten Skandalen, da sich Platten auf dem Index besser verkaufen. Schnöde Welt!

Und ich bin glaube ich einer, der sich am wenigsten aufregt!
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