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Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Zeitsoldat trotz Vorbestrafung ...  (Gelesen 988 mal)

ulli76

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Antw:Zeitsoldat trotz Vorbestrafung ...
« Antwort #15 am: 21. Januar 2012, 19:17:43 »

Ich frag mich gerade, warum eine Bewährungszeit wegen einer Bundeswehrbewerbung verlängert werden soll?
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wolverine

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Antw:Zeitsoldat trotz Vorbestrafung ...
« Antwort #16 am: 21. Januar 2012, 19:31:31 »

Man bekommt auch nicht beim ersten Mal eine Haftstrafe; schon gar nicht im Jugendstrafrecht.  ::) Entweder hat der TE den Polizisten totgeschlagen oder es war nicht das erste Mal. Also im Ergebnis: Soll er sich bewerben aber das wird nichts!
Und wenn der Freund es besser weiß, dann sind wir halt blöd hier.
« Letzte Änderung: 21. Januar 2012, 20:44:07 von wolverine »
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Antw:Zeitsoldat trotz Vorbestrafung ...
« Antwort #17 am: 21. Januar 2012, 19:38:03 »

Man bekommt auch nicht beim ersten Mal eine Haftstrafe; schon gar nicht im Jugendstrafrecht.  ::) Entweder hat der TE den Polzisten totgeschlagen oder es war nicht das erste Mal. Also im Ergebnis: Soll er sich bewerben aber das wird nichts!
Und wenn der Freund es besser weiß, dann sind wir halt blöd hier.

Da haben Sie schon recht, war nicht das erste mal. Jedoch bleibt es doch ein Jugendvergehen. Wird diese nicht anders behandelt? Muss ich jetzt wirklich 5 Jahre warten bis die Löschung erfolgt und mich dann erst bewerben?
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ulli76

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Antw:Zeitsoldat trotz Vorbestrafung ...
« Antwort #18 am: 21. Januar 2012, 19:42:24 »

Ich hab ja schon gesagt, dass wir zu dem Thema Tilgung von Vorstrafen einen Thread haben. Deswegen ist hier zu.
Bitte diesen Thread weiterführen: http://www.bundeswehrforum.de/forum/bewerbung-einstellung/kann-ich-mich-noch-verpflichten-lassen/msg301089/#msg301089
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