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Zeitsoldat mit Frau und nicht gemeinsamen Kindern

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Autor Thema: Bitte um Antworten  (Gelesen 601 mal)

sabrina88

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« am: 30. Januar 2012, 00:20:33 »

Ich habe da mal ein oder mehrere Fragen zum Thema, Wehrdienst und Zeitsoldat... :)
Also mein Mann möchte gerne den Wehrdienst machen und sich danach als zeitsoldat verpflichten.
Er hat momentan noch Arbeit, was sich aber leider zeitnah ändern wird.
Für ihn persöhnlich kommt nur noch der Bund in Frage, es ist auch schon immer ein traum von ihm gewesen.
Ich konnte mich nie wirklich damit anfreunden, aber da es beruflich für ihn jetzt nicht gut aussieht, habe ich mich dazu entschlossen,
ihn zu unterstützen bei seiner "neuen" Berufswahl.

Jetzt habe ich doch noch paar fragen die mir auf der Seele liegen...
Ich habe zwei Kinder mit in die Ehe gebracht, teile mir auch nach wie vor das Sorgerecht mit Vater der Kinder.
Jetzt habe ich schon oft gelesen, das in "normalen fällen" die familie mitziehen kann wenn man weit weg von Zuhause stationiert wird.
Was aber bei uns nicht möglich ist, aufgrund der kinder.
Hat man da möglichkeiten nicht so weit stationiert zu werden, aufgrund der situation?
Oder Irgendwelche rechte?
Hört sich vieleicht blöd an, aber wenn ich weiss das er auch am  ende Deutschlands stationiert werden kann, kommt für mich schon die frage auf ob ich das so kann.
Da ich weiss das ich niemlas die möglichkeit habe mitziehen zu können.

Kann mir da jemand vieleicht weiter helfen :-\ oder hat jemand eigene Erfahrungen mit so etwas?!

Lg... :)
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Bleimaik

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Antw:Bitte um Antworten
« Antwort #1 am: 30. Januar 2012, 07:30:55 »

Hallo,

alles was ich sagen kann ist das er Anfragen und Wünsche äußern kann wo er gerne hin möchte. Darüber hinaus wird er dann aber in seinem Verwendungswunsch zurückstecken müssen. Ansonsten muss man sich damit irgendwie Arangieren...

Aber sicher gibts es auch andere Möglichkeiten...es gibts ja auch ständige Wechsel unter den Soldaten und den standorten in einer "Standort-Tauschbörse" sozusagen...
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schlammtreiber

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« Antwort #2 am: 30. Januar 2012, 08:40:49 »

Leider hat er weder ein "Recht" auf heimatnahe Stationierung, noch kann das durch Absprache o.ä. garantiert werden.
Man muss abwägen, ob man das Risiko eingehen möchte, bei ungünstiger Standortlage evtl eine Wochenendbeziehung zu führen.
Das muss nicht passieren, aber man muss sich im Klaren darüber sein, dass es passieren kann.
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miguhamburg1

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« Antwort #3 am: 30. Januar 2012, 08:41:35 »

Liebe Fragenstellerin, Ihr Mann hat das Recht, im Rahmen des Auswahlverfahrens Verwendungs- und Stationierungswünsche zu äußern. Je nach zu besetzenden Dienstposten versucht die Personalführung darauf auch Einfluss zu nehmen, jedoch ist der Bedarf der Bundeswehr oberste Priorität. Dennoch unterschreiben SaZ, dass sie bundesweit versetzbar sind. Auch als Soldat hat man jederzeit das recht, Anträge auf Verwendungs- und Standortwechsel zu stellen und hierauf einen Bescheid zu bekommen (Soldaten sind eben Staatsbürger in Uniform). Allerdings hat kein Soldat das Recht, dass diesem Antrag in seinem Sinne entsprochen wird.

Soldaten erhalten bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen bei Dienstantritt oder Versetzungen für länger als 1 Jahr Dauer die Zusage der Umzugskostenvergütung. Selbstverständlich können dann alle im Haushalt des Soldaten lebenden Angehörigen mit umziehen, also auch Sie und Ihre Kinder. Insofern ist auch Ihre Situation ein "vollkommen normaler Fall". Das Problem mit der Ausübung des Sorgerechts mit dem leiblichen Vater müsste dann ggf. gesondert geklärt und von Ihnen organisiert werden.
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ulli76

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Antw:Bitte um Antworten
« Antwort #4 am: 30. Januar 2012, 12:12:04 »

Geschlossen bis sich die TE mit einem aussagekräftigen Threadtitel an das Team gewandt hat.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html
 

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