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Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Gelöbnis  (Gelesen 1505 mal)

Gast9999

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Gelöbnis
« am: 20. November 2011, 08:07:42 »

Hallo Liebe Gemeinde,

wenn mein Sohn am 02.01.2012 seine Allgemeine Grundausbildung als Saz8 antritt, wann hat er dann seine Vereidigung?

Kann man das jetzt schon sagen?.

Über Antworten wäre ich dankbar.

Liebe Grüße
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miguhamburg1

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #1 am: 20. November 2011, 08:31:38 »

Nein, das kann hier im Forum niemand sagen, denn das legt der Truppenteil oder dessen vorgesetzter Trupenteil fest. Da Ihr Sohn als SaZ 8 seinen Dienst antritt, wird er ganz bestimmt nicht sein Gelöbnis ablegen (des tun nur FWDL), sondern seinen Diensteid schwören.

Um heruaszufinden, wann und in welcher Form die Vereidigung ggf. öffentlich stattfindet, sollte Ihr Sohn in dem betreffenden Truppenteil anrufen, wenn Sie das denn unbedingt jetzt schon wissen "müssen". Oder Sie warten ab, bis es Ihrem Sohn nach seinem Dienstantritt gesagt wird.
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BulleMölders

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #2 am: 20. November 2011, 08:34:30 »

Kann man nicht, da die Termine der Vereidigung individuell sind.
Das einzige was man sagen kann, in den ersten drei Monaten. Wobei auch das noch einschränkbar ist, es wird wohl eher in der zweiten Hälfte des Quartals sein, da die neuen Kameraden erst noch lernen müssen zu marschieren.
Den genauen Termin sollte er aber recht früh nach Dienstantritt erfahren.
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wadenbeisser

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #3 am: 21. November 2011, 13:45:20 »

*modus klugscheisser an*
Die Vereidigung (Leistung des Diensteides i.S.v §9 SG) erfolgt zeitnah (i.d.R.) im unmittelbaren Anschluss an die Ernennung zum SaZ also am ersten oder zweiten Tag des Wehrdienstes.
*modus klugscheisser aus*

Informationen zu den Zeitpunkten von feierlichen Gelöbnissen kann nur der jeweilige Verband geben (ZDv 10/8 sagt dazu lediglich aus: Die feierliche Abnahme der Treuebekenntnisse erfolgt im Regelfall während der Grundausbildung.)
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"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."

clenni63

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #4 am: 21. November 2011, 19:20:21 »

Mein Sohn bekam ca. 4 Wochen vor Beginn der Grundausbildung ein Begrüßungsschreiben und in dem stand auch schon der Termin für die Vereidigung. In seinem Fall war es sechs Wochen nach Ausbildungsbeginn.
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ulli76

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #5 am: 21. November 2011, 20:04:41 »

Weiss eigentlich jemand, wie das aktuell in den Einheiten läuft.
Also zur Zeiten der Wehrpflicht wurden die SaZ halt am Anfang z.B. im Büro vom Kdr vereidigt und waren dann beim Gelöbnis der GWDL/FWDL mit dabei- incl. der Angehörigen. Einfach weil das ne feierlichere Zeremonie war als die Vereidigung.
Aber jetzt haben wir ja die GWDL nicht mehr und deutlich weniger FWDL. Aber so ne (halb-)öffentliche Veranstaltung kann man ja schlecht in der ersten Woche machen- das passt doch allein vom Stand des Formaldienstes nicht.
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HeikoG.

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #6 am: 21. November 2011, 20:07:35 »

Wie läuft das eigentlich mit den SaZ die als Eignungsübender eingestellt werden? Werden die zusammen mit allen anderen vereidigt oder erst nach Ernennung zum SaZ?
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KlausP

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #7 am: 21. November 2011, 20:11:22 »

Die Vereidigung erfolgt erst nach der Berufung in das Dienstverhältnis, ansonsten wäre der Eid ungültig. Ich spreche aus eigener Erfahrung.  ::) :D
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ulli76

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #8 am: 21. November 2011, 20:12:32 »

Ich hab bisher erst einen in der Stammeinheit vereidigt, obwohl wir noch ein paar mehr Eignungsübende hatten.
Vielleicht wurde es bei uns einfach falsch gemacht.
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Antw:Gelöbnis
« Antwort #9 am: 21. November 2011, 20:16:08 »

Na toll, dann werde ich am Gelöbnis/Vereidigung meiner Kameraden, vorausgesetzt es sind keine Eignungsübenden, gar nicht teilnehmen können? Dann werde ich doch sicherlich auch an irgendeinem anderen Ort in Deutschland vereidigt und nicht an meinem AGA-Standort oder?
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KlausP

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #10 am: 21. November 2011, 20:18:35 »

Richtig. Für die Ernennung und anschließende Vereidigung ist dann dein Stammtruppenteil zuständig.
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Antw:Gelöbnis
« Antwort #11 am: 21. November 2011, 20:22:04 »

Aber ich kann nicht davon ausgehen, dass ich dann April/Mai in meiner Stammeinheit bin oder? Werde doch dann wahrscheinlich auf einen der zahlreichen Lehrgänge sein.
« Letzte Änderung: 21. November 2011, 20:48:15 von HeikoG. »
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ulli76

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #12 am: 21. November 2011, 20:24:54 »

Kann sein,dass du kurz in deiner Stammeinheit bist.
Und kann gut sein, dass du beim Gelöbnis der FWDL einfach mit bei bist.

Bei mir selber war es so, dass ich in der ersten Woche vereidigt wurde und dann 4 Wochen später oder so nochmal beim offiziellen Gelöbnis dabei war. Kann gut sein, dass es bei dir einfach umgekehrt läuft. Ist einfach schöner für die Angehörigen.
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KlausP

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #13 am: 21. November 2011, 20:27:50 »

Ich glaube nicht, dass du während deiner Eignungsübung schon auf einen Lehrgang kommandiert wirst.
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Antw:Gelöbnis
« Antwort #14 am: 21. November 2011, 20:52:15 »

Bin gespannt auf die Lehrgangsplanung, dann weiß ich wenigstens mal wann ich wo bin.

Der Einplaner im ZNwG meinte nämlich, dass es nach der AGA gleich für mich weitergeht, eventuell nach Hannover auf den ersten Lehrgang, aber obs Hannover wird für den Lehrgang kann er nicht versprechen.

Sinnvoller für den Dienstherrn wäre es auf jeden Fall, dass er mich nach der AGA erstmal bis zum Ende der Eignungsübung in die Stammeinheit schickt, damit meine Vorgesetzten sehen ob ich denn für den Dienstposten geeignet bin oder nicht. Ansonsten hätte die Eignungsübung ja keinen Sinn.
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