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Autor Thema: Strafanzeige dem Spieß melden???  (Gelesen 2118 mal)

wadenbeisser

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Re:Strafanzeige dem Spieß melden???
« Antwort #15 am: 23. September 2006, 20:49:47 »

Anzumerken wäre noch, dass § 10 SG für den Vorgesetzten keine eigenen Pflichten normiert (entgegen des Wortlautes der Überschrift!), sondern lediglich eine Strafschärfungsnorm darstellt, wenn auch gegen andere Pflichten verstoßen wurde.

Wobei hier anzumerken wäre......
10SG normiert zwar (juristisch) keine eigenen Pflichten, aber wer sich diesbezüglich "etwas aus dem fenster lehnt", der hat auch schon gegen andere Dienstpflichten verstossen......   ;)
« Letzte Änderung: 23. September 2006, 20:49:57 von wadenbeisser »
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